BGH bestätigt Haftstrafe für Falk nach Schuss auf Anwalt
(dpa) Der Hamburger Verleger-Erbe und einstige Börsenstar Alexander Falk muss aller Voraussicht nach zum zweiten Mal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des 53-Jährigen gegen seine Verurteilung zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe. Damit ist ein Urteil des Frankfurter Landgerichts aus dem Juli 2020 rechtskräftig, wonach Falk Kriminelle beauftragt hatte, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen. Bis zum Frankfurter Urteil hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerweise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind.
Falk hatte einst als Internetunternehmer zu den reichsten Deutschen gehört. Als junger Mann hatte Falk (heute 53) das Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplan-Verlags seines Vaters sehr erfolgreich in Internetunternehmen investiert. Zwischenzeitlich gehörte er zu den 100 reichsten Deutschen. Dann der tiefe Fall: 2008 wurde Falk wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er den Wert seiner Firma durch Scheingeschäfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft hatte. In der
Folge sah er sich Schadenersatz-Forderungen in Millionenhöhe ausgesetzt. Der angegriffene Anwalt hatte für die Gegenseite gearbeitet. Als er im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt in sein Auto steigen wollte, schoss ihm ein Unbekannter aus nächster Nähe in den Oberschenkel. Zuvor hatte es schon anonyme Anrufe gegeben, einmal war die Eingangstür mit einem Hammer eingeschlagen worden.
Die Ermittler tappten jahrelang im Dunkeln – bis 2017 ein Kronzeuge auftauchte, der Falk belastete. Der polizeibekannte Mann profitierte von seiner Aussage, denn die frühere Großkanzlei des Anschlagsopfers hatte eine Belohnung von 100.000 Euro ausgelobt. Falks Frau hatte im Frankfurter Prozess ausgesagt, die Familie sei von dem Mann erpresst worden. Das Landgericht war trotzdem zu der Überzeugung gelangt, dass Falk die Tat bei einem kriminellen Brüderpaar aus der Türkei in Auftrag gegeben hatte – aus Wut, Rache und gekränkter Ehre. Er habe sich von dem Anwalt „gehasst und verfolgt“gefühlt. Eine wichtige Rolle spielte dabei eine SMS, die Falk fünf Tage vor der Tat erhalten hatte. Der Absender teilte ihm mit, dass „die Oma“demnächst ihren „verdienten Kuraufenthalt“bekommen werde.