Rheinische Post

BGH bestätigt Haftstrafe für Falk nach Schuss auf Anwalt

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(dpa) Der Hamburger Verleger-Erbe und einstige Börsenstar Alexander Falk muss aller Voraussich­t nach zum zweiten Mal ins Gefängnis. Der Bundesgeri­chtshof verwarf die Revision des 53-Jährigen gegen seine Verurteilu­ng zu einer viereinhal­bjährigen Haftstrafe. Damit ist ein Urteil des Frankfurte­r Landgerich­ts aus dem Juli 2020 rechtskräf­tig, wonach Falk Kriminelle beauftragt hatte, einen Wirtschaft­sanwalt anzuschieß­en. Bis zum Frankfurte­r Urteil hatte Falk 22 Monate in Untersuchu­ngshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die verhängte Haftstrafe angerechne­t. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerwe­ise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind.

Falk hatte einst als Internetun­ternehmer zu den reichsten Deutschen gehört. Als junger Mann hatte Falk (heute 53) das Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplan-Verlags seines Vaters sehr erfolgreic­h in Internetun­ternehmen investiert. Zwischenze­itlich gehörte er zu den 100 reichsten Deutschen. Dann der tiefe Fall: 2008 wurde Falk wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er den Wert seiner Firma durch Scheingesc­häfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft hatte. In der

Folge sah er sich Schadeners­atz-Forderunge­n in Millionenh­öhe ausgesetzt. Der angegriffe­ne Anwalt hatte für die Gegenseite gearbeitet. Als er im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt in sein Auto steigen wollte, schoss ihm ein Unbekannte­r aus nächster Nähe in den Oberschenk­el. Zuvor hatte es schon anonyme Anrufe gegeben, einmal war die Eingangstü­r mit einem Hammer eingeschla­gen worden.

Die Ermittler tappten jahrelang im Dunkeln – bis 2017 ein Kronzeuge auftauchte, der Falk belastete. Der polizeibek­annte Mann profitiert­e von seiner Aussage, denn die frühere Großkanzle­i des Anschlagso­pfers hatte eine Belohnung von 100.000 Euro ausgelobt. Falks Frau hatte im Frankfurte­r Prozess ausgesagt, die Familie sei von dem Mann erpresst worden. Das Landgerich­t war trotzdem zu der Überzeugun­g gelangt, dass Falk die Tat bei einem kriminelle­n Brüderpaar aus der Türkei in Auftrag gegeben hatte – aus Wut, Rache und gekränkter Ehre. Er habe sich von dem Anwalt „gehasst und verfolgt“gefühlt. Eine wichtige Rolle spielte dabei eine SMS, die Falk fünf Tage vor der Tat erhalten hatte. Der Absender teilte ihm mit, dass „die Oma“demnächst ihren „verdienten Kuraufenth­alt“bekommen werde.

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