Neuer Anlauf für Betriebsrat bei Sixt
Der Autovermieter hatte drei Mitarbeiterinnen erfolglos gekündigt. Sie bekamen vor Gericht recht und halten am Vorhaben fest.
In Düsseldorf könnte es doch noch zu einem ersten Betriebsrat bei Sixt kommen. Den versuchen drei Mitarbeiterinnen der Filiale am Flughafen seit mehr als einem Jahr zu gründen. Nach einem ersten Anlauf im August 2021 jedoch mussten sie sich zunächst gegen mehrere Kündigungen des Autovermieters wehren, die er in einem ersten Fall etwa mit wiederholtem Zuspätkommen oder in einem anderen auch mit Hausfriedensbruch nach vorherigen Kündigungen begründete. Nachdem auch das Landesarbeitsgericht
im Berufungsverfahren alle insgesamt sechs ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam erklärt hatte, luden die drei Angestellten jetzt erneut zu einer Betriebsversammlung ein. Der Termin ist für Dienstag im Konferenzzentrum des Flughafens angesetzt. Sixt hat die Miete übernommen.
Was Sixt stets bestreitet, wertete der Vorsitzende Richter anders. Er sprach von einer „Behinderung der Betriebsratsarbeit“. Das sah auch Verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim so. Aus seiner Sicht zeige das Verhalten der drei Mitarbeiterinnen zudem, dass es ihnen eben nicht – wie Sixt argumentiert hatte – um eine hohe Abfindung gehe. Wie Sixt dazu heute steht, sagt ein Unternehmenssprecher nicht auf Anfrage. Zum Urteil sagt er: „Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts. Uns liegt die Urteilsbegründung nicht vor. Sobald uns das vollständige Urteil vorliegt, werden wir prüfen, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen.“Da keine Revision zugelassen ist, wäre genau zu dieser Vorgabe eine „Nichtzulassungsbeschwerde“beim Bundesarbeitsgericht möglich. Laut Tarim habe dieses Vorgehen kaum eine Chance auf
Erfolg, es müsse schon ein Formfehler vorliegen.
Für die Wahl eines Betriebsrates müsste nun zunächst ein Wahlvorstand gewählt werden. Das soll am Dienstag geschehen. Es können sich alle anwesenden Beschäftigten zur Wahl stellen. Es könnte dann so kommen wie beim ersten Versuch: Nur die drei Initiatorinnen stellen sich zur Wahl, bekommen aber keine Mehrheit. Damit ist aber keineswegs ein Betriebsrat verhindert. Tarim kündigt an, den Wahlvorstand dann mit Hilfe des Arbeitsgerichts einzusetzen. Im Betriebsverfassungsgesetz heißt es: „Findet trotz
Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.“
Sixt äußert sich zur anstehenden Versammlung wie folgt: „Wir gehen davon aus, dass sie ordnungsgemäß abgehalten wird.“Die Miete für den Raum habe Sixt auf Aufforderung der Einladenden im Voraus entrichtet. „Sixt begrüßt jede Form des konstruktiven Dialogs mit der Belegschaft.“