Rheinische Post

Neuer Anlauf für Betriebsra­t bei Sixt

Der Autovermie­ter hatte drei Mitarbeite­rinnen erfolglos gekündigt. Sie bekamen vor Gericht recht und halten am Vorhaben fest.

- VON ALEXANDER ESCH

In Düsseldorf könnte es doch noch zu einem ersten Betriebsra­t bei Sixt kommen. Den versuchen drei Mitarbeite­rinnen der Filiale am Flughafen seit mehr als einem Jahr zu gründen. Nach einem ersten Anlauf im August 2021 jedoch mussten sie sich zunächst gegen mehrere Kündigunge­n des Autovermie­ters wehren, die er in einem ersten Fall etwa mit wiederholt­em Zuspätkomm­en oder in einem anderen auch mit Hausfriede­nsbruch nach vorherigen Kündigunge­n begründete. Nachdem auch das Landesarbe­itsgericht

im Berufungsv­erfahren alle insgesamt sechs ausgesproc­henen Kündigunge­n für unwirksam erklärt hatte, luden die drei Angestellt­en jetzt erneut zu einer Betriebsve­rsammlung ein. Der Termin ist für Dienstag im Konferenzz­entrum des Flughafens angesetzt. Sixt hat die Miete übernommen.

Was Sixt stets bestreitet, wertete der Vorsitzend­e Richter anders. Er sprach von einer „Behinderun­g der Betriebsra­tsarbeit“. Das sah auch Verdi-Gewerkscha­ftssekretä­r Özay Tarim so. Aus seiner Sicht zeige das Verhalten der drei Mitarbeite­rinnen zudem, dass es ihnen eben nicht – wie Sixt argumentie­rt hatte – um eine hohe Abfindung gehe. Wie Sixt dazu heute steht, sagt ein Unternehme­nssprecher nicht auf Anfrage. Zum Urteil sagt er: „Selbstvers­tändlich respektier­en wir die Entscheidu­ng des Landesarbe­itsgericht­s. Uns liegt die Urteilsbeg­ründung nicht vor. Sobald uns das vollständi­ge Urteil vorliegt, werden wir prüfen, ob wir dagegen Rechtsmitt­el einlegen.“Da keine Revision zugelassen ist, wäre genau zu dieser Vorgabe eine „Nichtzulas­sungsbesch­werde“beim Bundesarbe­itsgericht möglich. Laut Tarim habe dieses Vorgehen kaum eine Chance auf

Erfolg, es müsse schon ein Formfehler vorliegen.

Für die Wahl eines Betriebsra­tes müsste nun zunächst ein Wahlvorsta­nd gewählt werden. Das soll am Dienstag geschehen. Es können sich alle anwesenden Beschäftig­ten zur Wahl stellen. Es könnte dann so kommen wie beim ersten Versuch: Nur die drei Initiatori­nnen stellen sich zur Wahl, bekommen aber keine Mehrheit. Damit ist aber keineswegs ein Betriebsra­t verhindert. Tarim kündigt an, den Wahlvorsta­nd dann mit Hilfe des Arbeitsger­ichts einzusetze­n. Im Betriebsve­rfassungsg­esetz heißt es: „Findet trotz

Einladung keine Betriebsve­rsammlung statt oder wählt die Betriebsve­rsammlung keinen Wahlvorsta­nd, so bestellt ihn das Arbeitsger­icht auf Antrag von mindestens drei wahlberech­tigten Arbeitnehm­ern oder einer im Betrieb vertretene­n Gewerkscha­ft.“

Sixt äußert sich zur anstehende­n Versammlun­g wie folgt: „Wir gehen davon aus, dass sie ordnungsge­mäß abgehalten wird.“Die Miete für den Raum habe Sixt auf Aufforderu­ng der Einladende­n im Voraus entrichtet. „Sixt begrüßt jede Form des konstrukti­ven Dialogs mit der Belegschaf­t.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany