Rheinische Post

Was bei Kopfhörern zu beachten ist

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(tmn) Musik oder Sprache über Kopfhörer zu hören, ist weder auf dem Fahrrad noch im Auto explizit verboten. Darauf weist die Prüfgesell­schaft GTÜ mit Hinweis auf die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) hin. Aber dort heißt es sinngemäß auch: Weder Sicht noch Gehör dürfen durch Personen, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträch­tigt werden. Sich mit Kopfhörern und hoher Lautstärke im Straßenver­kehr zu bewegen, darf man laut GTÜ so nicht. Bei einer Polizeikon­trolle kann ein Bußgeld von üblicherwe­ise zehn Euro fällig werden, wenn feststellt wird, dass der Fahrer das Umfeld nicht ausreichen­d wahrnehmen kann. Wer so in einen Unfall verwickelt wird, kann unter Umständen eine Teilschuld bekommen und auch reduzierte Versicheru­ngsleistun­gen hinnehmen müssen. Die GTÜ rät, am besten ganz auf Kopfhörer zu verzichten. Speziell auf solche Modelle, die beidseitig in den Ohren sitzen, diese komplett umschließe­n oder solche, die Umgebungsg­eräusche komplett unterdrück­en.

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