Kalenderblatt
Hauptstadtfrage in der Schweiz
Die meisten Staaten der
Welt besitzen eine Hauptstadt, in der die obersten
Staatsgewalten ihren Sitz haben.
Oft hat sich diese Stadt über Jahrhunderte zu einem wichtigen Zentrum ihres Landes entwickelt. Die Stadt Paris zum Beispiel war seit dem Mittelalter Residenz der französischen Könige, sie war stets das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Zentrum Frankreichs. In der Schweiz gab es dagegen aufgrund ihrer Geschichte stets mehrere Städte, die das jeweilige Zentrum ihrer Kantone waren. In der Eidgenossenschaft dienten deshalb verschiedene Städte im Wechsel als sogenannte Vororte. So konnten die staatlichen Behörden ihren Sitz in Zürich, Bern, Luzern oder auch Lausanne einnehmen. 1848 stellte sich die Frage, ob der neu gegründete Schweizer Bundesstaat sich künftig eine Hauptstadt nach dem Vorbild anderer Länder geben wollte. Die Bundesverfassung regelte die Situation bewusst nicht. Stattdessen gab es eine Abstimmung: Am 28. November 1848 durften die Abgeordneten im National- und Ständerat entscheiden, welche Stadt künftig die Kapitale sein sollte. Im Vorfeld wurden auch andere Optionen besprochen, zum Beispiel die Anlage einer Planstadt nach dem Vorbild der US-amerikanischen Hauptstadt Washington D.C. Das Ergebnis der Abstimmung war ein Kompromiss: Bern sollte Hauptsitz der Bundesbehörden sein. Lausanne, Luzern und Zürich wurden zum Sitz anderer wichtiger Einrichtungen benannt. Bis heute beherbergt Lausanne das Schweizer Bundesgericht. Man verzichtete zudem darauf, Bern den offiziellen Titel Hauptstadt zu geben. Die Stadt wird stattdessen als Bundesstadt bezeichnet.