Glimpfliche Strafe für falschen Handwerker
(wuk) Mit einer Auflage von 1000 Euro, zahlbar an eine gemeinnützige Einrichtung, hat das Jugendgericht einen Strafprozess gegen einen 22 Jahre alten falschen Handwerker beendet. Über Notfallnummern im Internet war der Angeklagte laut Geständnis zu zwei Kunden gefahren, um verstopfte Abflüsse angeblich wieder frei zumachen.
Stattdessen aber hatte er wirkungslose Pülverchen verstreut – und dafür fast 800 Euro kassiert. Der Schuldspruch gegen ihn erging wegen Betrugs. Um schnelles Geld zu machen, habe er nur eine kurze Schulung absolvieren müssen – und schon sei er vom Inhaber einer Notfallseite als vermeintlicher Fachmann für Rohrreinigung zu arglosen Kunden geschickt worden. Von den Einnahmen habe der Website-Inhaber 80 Prozent für sich einkassiert. Formell habe der den Angeklagten nämlich als „Sub-Unternehmer“geführt – und habe angeblich bewusst in Kauf genommen, dass Kunden nicht ernsthaft geholfen werden könne.
Das sei auch dem Angeklagten klar gewesen. Inzwischen aber habe der 22-Jährige die Branche verlassen, arbeite jetzt seriös und wolle den Schaden in voller Höhe aus eigener Tasche wiedergutmachen. Das rechnete der Richter dem zur Tatzeit noch 20-Jährigen hoch an.