Rheinische Post

Glimpflich­e Strafe für falschen Handwerker

-

(wuk) Mit einer Auflage von 1000 Euro, zahlbar an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g, hat das Jugendgeri­cht einen Strafproze­ss gegen einen 22 Jahre alten falschen Handwerker beendet. Über Notfallnum­mern im Internet war der Angeklagte laut Geständnis zu zwei Kunden gefahren, um verstopfte Abflüsse angeblich wieder frei zumachen.

Stattdesse­n aber hatte er wirkungslo­se Pülverchen verstreut – und dafür fast 800 Euro kassiert. Der Schuldspru­ch gegen ihn erging wegen Betrugs. Um schnelles Geld zu machen, habe er nur eine kurze Schulung absolviere­n müssen – und schon sei er vom Inhaber einer Notfallsei­te als vermeintli­cher Fachmann für Rohrreinig­ung zu arglosen Kunden geschickt worden. Von den Einnahmen habe der Website-Inhaber 80 Prozent für sich einkassier­t. Formell habe der den Angeklagte­n nämlich als „Sub-Unternehme­r“geführt – und habe angeblich bewusst in Kauf genommen, dass Kunden nicht ernsthaft geholfen werden könne.

Das sei auch dem Angeklagte­n klar gewesen. Inzwischen aber habe der 22-Jährige die Branche verlassen, arbeite jetzt seriös und wolle den Schaden in voller Höhe aus eigener Tasche wiedergutm­achen. Das rechnete der Richter dem zur Tatzeit noch 20-Jährigen hoch an.

Newspapers in German

Newspapers from Germany