Abschiebung mit Rückkehrverbot
Jugendliche Straftäter
Zu „Schnelle Urteile für Jugendtäter gefordert“(RP vom 15. November): Jugendliche ausländische Intensivtäter sollten nach ihrer Anhörung und einem Urteil sofort abgeschoben werden mit Rückkehrverbot. Sie sind schließlich auch selbstständig hierher gelangt und richten hier enorme Schäden an, die wir deutschen Bürger „ausbügeln” müssen.
Johannes Peerenboom Kleve