Fachhochschulen erhalten eigenes Promotionsrecht
(epd) Das gemeinsame Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (Promotionskolleg NRW) hat das eigenständige Promotionsrecht verliehen bekommen. Damit können die 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen künftig eigenständig Doktorgrade an den wissenschaftlichen Nachwuchs verleihen. Bisher waren Promotionen für Studierende an Fachhochschulen nur in Kooperation mit einer Universität möglich.
NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes sprach von einem Meilenstein für die weitere Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Nordrhein-Westfalen: „Es gibt der anwendungsorientierten Forschung einen zusätzlichen Schub und macht das Studium an einer HAW noch attraktiver.“
Die Verleihung des Promotionsrechts erfolgt den Angaben nach unbefristet, nach acht bis zehn Jahren ist eine wissenschaftliche Begutachtung vorgesehen. Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums zur Verleihung des Promotionsrechts sei die positive Beurteilung des Vorhabens durch den Wissenschaftsrat vom 8. Juli, hieß es.