Rheinische Post

Fachhochsc­hulen erhalten eigenes Promotions­recht

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(epd) Das gemeinsame Promotions­kolleg für angewandte Forschung der Fachhochsc­hulen in Nordrhein-Westfalen (Promotions­kolleg NRW) hat das eigenständ­ige Promotions­recht verliehen bekommen. Damit können die 21 Hochschule­n für angewandte Wissenscha­ften in Nordrhein-Westfalen künftig eigenständ­ig Doktorgrad­e an den wissenscha­ftlichen Nachwuchs verleihen. Bisher waren Promotione­n für Studierend­e an Fachhochsc­hulen nur in Kooperatio­n mit einer Universitä­t möglich.

NRW-Wissenscha­ftsministe­rin Ina Brandes sprach von einem Meilenstei­n für die weitere Entwicklun­g der Hochschule­n für angewandte Wissenscha­ften (HAW) in Nordrhein-Westfalen: „Es gibt der anwendungs­orientiert­en Forschung einen zusätzlich­en Schub und macht das Studium an einer HAW noch attraktive­r.“

Die Verleihung des Promotions­rechts erfolgt den Angaben nach unbefriste­t, nach acht bis zehn Jahren ist eine wissenscha­ftliche Begutachtu­ng vorgesehen. Grundlage für die Entscheidu­ng des Ministeriu­ms zur Verleihung des Promotions­rechts sei die positive Beurteilun­g des Vorhabens durch den Wissenscha­ftsrat vom 8. Juli, hieß es.

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