Energiepauschale für Rentner startet
Das Geld kommt zwischen dem 1. und 15. Dezember – für manche zum zweiten Mal.
Bald ist es so weit: In wenigen Tagen erhalten die Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale von 300 Euro. „Die Auszahlung erfolgt automatisch zu einem für alle Berechtigten einheitlichen Zeitpunkt zwischen dem 1. und 15. Dezember 2022“, teilte die Deutsche Rentenversicherung (DRV ) mit. Momentan fänden noch letzte Abstimmungen statt.
Zunächst hatte die Bundesregierung nur Erwerbstätige entlastet, die die Pauschale im September erhalten haben. Dann legte sie nach. Nun kommen auch die 20 Millionen Bezieher von Alters-, Witwen- und Erwerbstätigenrenten in den Genuss. Das Geld wird nicht als Zuschlag zur Rente ausgezahlt, sondern kommt als Einmalzahlung: „Die Auszahlung soll bis zum 15. Dezember als gesonderte Einmalzahlung erfolgen“, so die DRV.
Eine Ausnahme gibt es: Wer in den Ruhestand geht und seine Rente erstmals Ende Dezember erhält, geht zunächst leer aus. Neurentner erhalten die Pauschale erst Anfang 2023. „Eine Auszahlung der Pauschale im Dezember ist in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich“, so die DRV. Die Auszahlung Anfang 2023 erfolge automatisch. Weder Alt- noch Neurentner müssen einen Antrag stellen, das Geld kommt automatisch.
Für alle Rentner gibt es 300 Euro brutto. Auf die Pauschale müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ist der Rentner steuerpflichtig, muss er auch die 300 Euro versteuern. Wer neben der Rente eine Pension erhält, soll die Energiepauschale nur einmal bekommen: „Personen, die neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Pension beziehen, erhalten die Energiepreispauschale nur einmal, und zwar aufgrund ihrer Rente“, so die Rentenkasse. Wer dagegen nebenher arbeitet und die Pauschale über den Job schon mal erhalten hat, bekommt sie von der Rentenkasse ein zweites Mal. „Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein“, erklärte die Rentenversicherung. „Sollten Sie jedoch mehrere Renten beziehen (etwa Altersrente und Witwenrente), wird die Pauschale nur einmal gezahlt.“
„Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein“Rentenversicherung über Rentner mit Nebenjob