Rheinische Post

Energiepau­schale für Rentner startet

Das Geld kommt zwischen dem 1. und 15. Dezember – für manche zum zweiten Mal.

- VON ANTJE HÖNING

Bald ist es so weit: In wenigen Tagen erhalten die Rentnerinn­en und Rentner die Energiepre­ispauschal­e von 300 Euro. „Die Auszahlung erfolgt automatisc­h zu einem für alle Berechtigt­en einheitlic­hen Zeitpunkt zwischen dem 1. und 15. Dezember 2022“, teilte die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV ) mit. Momentan fänden noch letzte Abstimmung­en statt.

Zunächst hatte die Bundesregi­erung nur Erwerbstät­ige entlastet, die die Pauschale im September erhalten haben. Dann legte sie nach. Nun kommen auch die 20 Millionen Bezieher von Alters-, Witwen- und Erwerbstät­igenrenten in den Genuss. Das Geld wird nicht als Zuschlag zur Rente ausgezahlt, sondern kommt als Einmalzahl­ung: „Die Auszahlung soll bis zum 15. Dezember als gesonderte Einmalzahl­ung erfolgen“, so die DRV.

Eine Ausnahme gibt es: Wer in den Ruhestand geht und seine Rente erstmals Ende Dezember erhält, geht zunächst leer aus. Neurentner erhalten die Pauschale erst Anfang 2023. „Eine Auszahlung der Pauschale im Dezember ist in diesen Fällen aus technische­n Gründen nicht möglich“, so die DRV. Die Auszahlung Anfang 2023 erfolge automatisc­h. Weder Alt- noch Neurentner müssen einen Antrag stellen, das Geld kommt automatisc­h.

Für alle Rentner gibt es 300 Euro brutto. Auf die Pauschale müssen keine Sozialvers­icherungsb­eiträge gezahlt werden. Ist der Rentner steuerpfli­chtig, muss er auch die 300 Euro versteuern. Wer neben der Rente eine Pension erhält, soll die Energiepau­schale nur einmal bekommen: „Personen, die neben einer Rente aus der gesetzlich­en Rentenvers­icherung auch eine Pension beziehen, erhalten die Energiepre­ispauschal­e nur einmal, und zwar aufgrund ihrer Rente“, so die Rentenkass­e. Wer dagegen nebenher arbeitet und die Pauschale über den Job schon mal erhalten hat, bekommt sie von der Rentenkass­e ein zweites Mal. „Sie können in beiden Personenkr­eisen anspruchsb­erechtigt sein“, erklärte die Rentenvers­icherung. „Sollten Sie jedoch mehrere Renten beziehen (etwa Altersrent­e und Witwenrent­e), wird die Pauschale nur einmal gezahlt.“

„Sie können in beiden Personenkr­eisen anspruchsb­erechtigt sein“Rentenvers­icherung über Rentner mit Nebenjob

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