Twitter-Foto von Polizei war rechtswidrig
(dpa) Ein Twittereintrag der Duisburger Polizei war wegen eines verknüpften Fotos und der damit verbundenen Aussage rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NordrheinWestfalen am Montag in Münster entschieden. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig (Az.: 5 A 2808/19). Geklagt hatte eine Fußballanhängerin des FC Magdeburg, nachdem die Polizei per Twitter eine Warnung mit einem Foto und der Aussage versah, dass die Fans wohl Regencapes übergezogen hätten, um eine Durchsuchung zu verhindern.