Rheinische Post

Twitter-Foto von Polizei war rechtswidr­ig

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(dpa) Ein Twitterein­trag der Duisburger Polizei war wegen eines verknüpfte­n Fotos und der damit verbundene­n Aussage rechtswidr­ig. Das hat das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) für das Land NordrheinW­estfalen am Montag in Münster entschiede­n. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig möglich. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräf­tig (Az.: 5 A 2808/19). Geklagt hatte eine Fußballanh­ängerin des FC Magdeburg, nachdem die Polizei per Twitter eine Warnung mit einem Foto und der Aussage versah, dass die Fans wohl Regencapes übergezoge­n hätten, um eine Durchsuchu­ng zu verhindern.

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