Plötzlich Pflegefall
Die Heimkosten in NRW sind hoch – trotz neuer Zuschüsse, die es seit 2022 gibt. Für die Pflege zu Hause gibt es viele Leistungen.
Manchmal geschieht es schleichend, manchmal plötzlich: Der Partner, die Mutter oder der Vater braucht Hilfe und kann nicht mehr allein leben. Dann müssen Angehörige die Pflege organisieren – und viele Fragen klären.
Was ist, wenn der Angehörige ins Heim muss?
Ist die Pflegebedürftigkeit absehbar, hat die Familie sich vielleicht schon umgesehen. Die Kassen helfen mit Datenbanken bei der Suche nach einem Pflegeheim: Bei der AOK etwa heißt die Datenbank Pflegenavigator, bei den Ersatzkassen Pflegelotse. „Wenn Sie den Umzug des Angehörigen kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt organisieren müssen, können Sie eine kurzfristige Arbeitsverhinderung bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Sie verschafft Ihnen bis zu zehn Tage Verschnaufpause“, rät die Verbraucherzentrale.
Wie teuer ist ein Platz im Pflegeheim?
Teuer. Hier kommen Kosten für Pflege und Betreuung, für Verpflegung und Unterkunft, Investitionsund Ausbildungskosten und eventuell Kosten für Zusatzleistungen zusammen. Einen Teil übernimmt die gesetzliche oder private Pflegeversicherung, den Rest muss der Pflegebedürftige selbst tragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kosten seit Langem besonders hoch. Hier liegt die Eigenbeteiligung aktuell im Schnitt bei 2587 Euro im Monat, so der Ersatzkassenverband VdEK. Zum Vergleich: In SachsenAnhalt sind es nur 1700 Euro, der Bundesschnitt liegt bei 2248 Euro.
Welche Zuschüsse gibt es?
Seit diesem Jahr gibt es Zuschüsse für Pflegeheimkosten. Dabei gilt: Je länger man im Heim wohnt, desto höher ist der Zuschuss und desto geringer die Eigenbeteiligung. So sinkt im ersten Jahr des Heimaufenthaltes die monatliche Eigenbeteiligung in NRW auf 2540 Euro, im zweiten Jahr auf 2352 Euro, im dritten Jahr auf 2164 Euro und ab dem vierten Jahr auf 1930 Euro, so der VdEK.
Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
Genügen Rente und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Heimkosten zu tragen, springt das Sozialamt ein. Früher hat sich das Amt das Geld bisweilen von den Kindern zurückgeholt. Inzwischen gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Danach sind Kinder nur zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie selbst mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Das Vermögen der Kinder und das Einkommen der Schwiegerkinder spielen keine Rolle.
Was ist, wenn der Angehörige zu Hause gepflegt wird?
Wenn ein Angehöriger die Pflege zu Hause übernimmt, zahlt die Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld. Dazu ermittelt sie den Pflegegrad: Bei einem Besuch schaut sich ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes die Einschränkungen des Versicherten und die Lage vor Ort an. Es dauert allerdings einige Wochen, bis der Gutachter kommt. Daher sollte man frühzeitig einen Antrag stellen, auch wenn die Einschränkungen zunächst noch gering sind. Das Pflegegeld, das der Versicherte neben Pflegesachleistungen erhält und an den pflegenden Angehörigen weitergeben kann, liegt zwischen 316 Euro
(Pflegegrad 2) und 901 Euro im Monat (Grad 5). Die private Versicherung bietet zudem die Beratung durch das Unternehmen Compass Private Pflegeberatung an.
Wann kommt ein ambulanter Pflegedienst?
Schaffen Angehörige die Pflege nicht allein, kann ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden. Er hilft beim An- und Ausziehen, Duschen und Rasieren. Solche Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Auch hier spielt der Pflegegrad eine Rolle: Die Sachleistung, die die Kasse mit dem ambulanten Dienst abrechnen kann, reicht von 724 Euro
2) bis 2095 Euro (Pflege5) im Monat. Leistungen wie Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich teilweise kombinieren.
Welche Entlastung gibt es für Ange
„Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden“, so die Verbraucherzentrale. Den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) gibt es zusätzlich. Er kann genutzt werden, um eine Haushaltshilfe, eine Nacht- oder Kurzzeitpflege mitzufinanzieren.
Was bringt die Kurzzeitpflege?
Wer einen Angehörigen betreut, braucht irgendwann eine Auszeit. Dann kann der demente Partner oder die kranke Frau für einige Zeit in die Kurzzeitpflege. Die Pflegeversicherung übernimmt die pflegebedingten Kosten in der Einrichtung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss die Familie selbst zahlen. Die Pflegekasse übernimmt die Kurzzeitpflege maximal für acht Wochen im Jahr.
Was ist mit ausländischen Pflegekräften?
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben auch ausländische Pflegekräfte Anspruch auf Mindestlohn – nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch während der Bereitschaftszeit, etwa wenn sie sich nachts bereithalten.