Gericht verhängt Geldstrafe für antisemitische Hetze
(wuk) Üble Hetze, über Facebook öffentlich verbreitet, kostet einen Familienvater (42) jetzt 900 Euro Strafe. Der Mann hatte zugegeben, im Mai 2021 öffentlich die Vernichtung des jüdischen Volkes gefordert zu haben. Bei Raketenangriffen waren damals im GazaKonflikt zahlreiche Menschen auf beiden Seiten getötet worden, darunter auch Kinder. Als der Angeklagte einen Bericht darüber im Internet sah, habe er in einem „ganz emotionalen Moment“per Facebook-Eintrag öffentlich zur Vernichtung „der Juden“aufgerufen: „Ich meinte aber nur die Leute, die das gemacht haben! Ich habe selbst vier Kinder und das alles hat mich sehr verletzt“, ließ er jetzt als Angeklagter wissen.
Mit seinem Vernichtungs-Aufruf im Internet aber habe er „zum Hass aufgestachelt“und sich eindeutig der Volksverhetzung schuldig gemacht, so die Staatsanwältin. Das Gesetz sieht dafür Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Nur weil der 42-Jährige geständig und bisher nicht vorbestraft war, hielt die Vertreterin der Anklage die Mindeststrafe in seinem Fall für ausreichend – umgewandelt in eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro für den arbeitslosen Angeklagten.
„Das kann ich mir doch gar nicht leisten“, kommentierte er das gleichlautende Urteil. Die Richterin fand, er sei damit „noch ganz gut weggekommen“. Doch der Angeklagte ließ Einsicht vermissen: Er finde „sehr traurig“, dass überhaupt Kinder in Konflikte hineingezogen würden und forderte zudem, statt für seine Hetze jetzt Strafe zahlen zu müssen, sollten doch jene bestraft werden, die Beiträge über getötete Kinder im Internet veröffentlichen.