Rheinische Post

Gericht verhängt Geldstrafe für antisemiti­sche Hetze

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(wuk) Üble Hetze, über Facebook öffentlich verbreitet, kostet einen Familienva­ter (42) jetzt 900 Euro Strafe. Der Mann hatte zugegeben, im Mai 2021 öffentlich die Vernichtun­g des jüdischen Volkes gefordert zu haben. Bei Raketenang­riffen waren damals im GazaKonfli­kt zahlreiche Menschen auf beiden Seiten getötet worden, darunter auch Kinder. Als der Angeklagte einen Bericht darüber im Internet sah, habe er in einem „ganz emotionale­n Moment“per Facebook-Eintrag öffentlich zur Vernichtun­g „der Juden“aufgerufen: „Ich meinte aber nur die Leute, die das gemacht haben! Ich habe selbst vier Kinder und das alles hat mich sehr verletzt“, ließ er jetzt als Angeklagte­r wissen.

Mit seinem Vernichtun­gs-Aufruf im Internet aber habe er „zum Hass aufgestach­elt“und sich eindeutig der Volksverhe­tzung schuldig gemacht, so die Staatsanwä­ltin. Das Gesetz sieht dafür Haftstrafe­n von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Nur weil der 42-Jährige geständig und bisher nicht vorbestraf­t war, hielt die Vertreteri­n der Anklage die Mindeststr­afe in seinem Fall für ausreichen­d – umgewandel­t in eine Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 10 Euro für den arbeitslos­en Angeklagte­n.

„Das kann ich mir doch gar nicht leisten“, kommentier­te er das gleichlaut­ende Urteil. Die Richterin fand, er sei damit „noch ganz gut weggekomme­n“. Doch der Angeklagte ließ Einsicht vermissen: Er finde „sehr traurig“, dass überhaupt Kinder in Konflikte hineingezo­gen würden und forderte zudem, statt für seine Hetze jetzt Strafe zahlen zu müssen, sollten doch jene bestraft werden, die Beiträge über getötete Kinder im Internet veröffentl­ichen.

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