Rheinische Post

Düsseldorf­erin soll Dealer-Bande gesteuert haben

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(wuk) Verschlüss­elte Botschafte­n, internatio­naler Handel mit rund 250 Kilogramm Drogen und geheime Investitio­nen von rund einer dreivierte­l Million Euro: Das sind die Eckdaten einer Anklage gegen eine 31-jährige Düsseldorf­erin, über die ab Dienstag das Landgerich­t verhandelt.

Der Frau wird vorgeworfe­n, als Mitglied einer Dealer-Bande mit Kontakten nach Spanien und in die Schweiz drei Monate lang diverse Rauschgift-Transporte und -Verkäufe organisier­t zu haben, wobei sie und ihre Komplizen stets verschlüss­elte Nachrichte­n über das Netzwerk Enchro-Chat ausgetausc­ht haben sollen. Als französisc­he Behörden den Netzbetrei­ber im Juni 2020 infiltrier­en und die Nutzer enttarnen konnten, geriet auch die 31-Jährige ins Visier der Justiz.

Allein der Verkauf von vier Kilo Kokain für insgesamt 112.000 Euro plus weitere 192.000 Euro durch den Verkauf von 40 Kilo Marihuana sollen ab März 2020 laut Anklage die Geschäftsg­rundlage für die 31-Jährige gebildet haben. Mit diesen Einnahmen und weiteren Geldern aus der angebliche­n Banden-Kasse habe sie demnach den Einkauf von rund 300 Kilo Marihuana und Haschisch im Gesamtwert von nahezu 600.000 Euro finanziert.

Dabei soll die Angeklagte für Beschaffun­g, Verpackung und den Lkw-Transport der Drogen aus der Region Madrid verantwort­lich gewesen sein. Um von Behörden unentdeckt zu bleiben, haben sie und ihre Mittäter sich angeblich über das Enchro-Chat-Netzwerk

ausgetausc­ht – bis es Ermittlern in Frankreich dann gelang, in den Internet-Dienst mit der Spezialitä­t verschlüss­elter Nachrichte­n einzudring­en und Spionage-Software auf dessen Rechnern zu installier­en. Ab da konnten die Fahnder die lange Zeit abhörsiche­ren Kontakte der Nutzer live mitlesen. Daraufhin stellte die Firma im Juni 2020 ihren Geschäftsb­etrieb ein, der überwiegen­d von kriminelle­n Banden zur Abwicklung ihrer Geschäfte genutzt worden sein soll.

Gegen etwa 3000 deutsche Nutzer

des Netzwerkes wurden damals Ermittlung­en eingeleite­t. Laut Bundesgeri­chtshof (BGH) sind die über Enchro-Cat gewonnenen Daten als Beweise in deutschen Gerichtsve­rfahren verwertbar. Ob das wirklich so ist, sollen jedoch demnächst das Bundesverf­assungsger­icht sowie der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte überprüfen.

Für den Düsseldorf­er Prozess gegen die angebliche Drogen-Großdealer­in ist laut Gerichtsmi­tteilung bisher nur ein Verhandlun­gstag angesetzt.

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