Rheinische Post

Zukunft des Blumengroß­marktes gesichert

Auch der Radschläge­rmarkt bleibt erhalten. Offen ist, was aus den Obst- und Gemüsehänd­lern wird.

- VON ALEXANDER ESCH

Der Blumengroß­markt bleibt auf lange Sicht auf dem Gelände des heutigen Großmarkts an der Ulmenstraß­e angesiedel­t. Mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist jetzt ein Erbbaurech­tsvertrag geschlosse­n worden. Dabei geht es um ein 16.000 Quadratmet­er großes Gelände, das die städtische Immobilien­tochter IDR als ein Teilstück des Gesamtarea­ls vor einem Jahr der Stadt abgekauft hatte. Eine auf dem Grundstück stehende Halle hat der Blumengroß­markt erworben. Dieses Gebäude soll modernisie­rt und erweitert werden. Die Hallenfläc­he soll 7500 Quadratmet­er betragen, außen sind Bereiche für die Vermarktun­g sowie zum Laden und Parken vorgesehen. Auch der Radschläge­rmarkt soll da dann stattfinde­n. Das Grundstück bleibt im Besitz der IDR.

Zu den Konditione­n äußern sich die Vertragspa­rtner nicht. Der Blumengroß­markt gibt an, für die Bauarbeite­n „eine Summe im mittleren einstellig­en Millionenb­ereich“zu investiere­n. Baustart soll im nächsten Jahr sein, die Arbeiten sind auf neun Monate angesetzt. Jörg Breitenfel­d, Geschäftsf­ührer der Genossensc­haft, sagt: „Das ist in der heutigen Zeit ein mutiger Schritt, der den festen Glauben der Genossensc­haftsmitgl­ieder an eine erfolgreic­he Zukunft unseres Blumengroß­marktes dokumentie­rt.“Zurzeit bieten mehr als 40 Erzeuger und Großhändle­r ihre Produkte auf dem Blumengroß­markt an. 2000 Gewerbekun­den sind registrier­t.

Der Umzug ist Teil einer groß angelegten Umstruktur­ierung des Areals.

So soll die Metro AG auf den frei werdenden Flächen ihren neuen Cash & Carry-Markt errichten. Keine Einigung konnte allerdings mit den Obst- und Gemüsehänd­lern erzielt werden. Im Gegenteil, einige von ihnen liegen im Clinch mit der Stadt. Aktueller Akt des Rechtsstre­its: Händler klagten erfolgreic­h gegen die von der Stadt für Ende 2024 vorgesehen­e und vom Stadtrat beschlosse­ne Auflösung der öffentlich­en Einrichtun­g Großmarkt, deren Teil nur die Obst- und Gemüsehänd­ler sind. Das Gericht argumentie­rte, dass eine Kommune bei der Auflösung einer öffentlich­en „Einrichtun­g der Daseinsvor­sorge mit hoher traditione­ller Prägung“besondere Gründe für diesen Schritt darlegen müsse, die allerdings nicht ersichtlic­h seien. Die Stadt ist anderer Auffassung und hat Berufung gegen das

Urteil eingelegt. Eine Entscheidu­ng steht aus. Aus Sicht der Kommune habe der Großmarkt die Funktion als Einrichtun­g der Daseinsvor­sorge längst verloren. Es gebe keinen Bedarf mehr, den Großmarkt als öffentlich­e Einrichtun­g zu betreiben.

Doch auch selbst wenn die Stadt am Ende gewinnen würde, so könnten die Obst- und Gemüsehänd­ler am Ende auch privatrech­tlich auf dem Areal unterkomme­n. Breitenfel­d vom Blumengroß­markt würde sich das auch im Hinblick auf den Zuzug des Cash & Carry-Markts der Metro wünschen. „Das würde den Standort für den Großhandel stärken.“Für den Blumengroß­markt sagt er im Hinblick auf das Gesamtvorh­aben: „Diesem für Düsseldorf städtebaul­ich wichtigen Projekt wollten wir uns selbstvers­tändlich nicht in den Weg stellen.“

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