Zukunft des Blumengroßmarktes gesichert
Auch der Radschlägermarkt bleibt erhalten. Offen ist, was aus den Obst- und Gemüsehändlern wird.
Der Blumengroßmarkt bleibt auf lange Sicht auf dem Gelände des heutigen Großmarkts an der Ulmenstraße angesiedelt. Mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist jetzt ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen worden. Dabei geht es um ein 16.000 Quadratmeter großes Gelände, das die städtische Immobilientochter IDR als ein Teilstück des Gesamtareals vor einem Jahr der Stadt abgekauft hatte. Eine auf dem Grundstück stehende Halle hat der Blumengroßmarkt erworben. Dieses Gebäude soll modernisiert und erweitert werden. Die Hallenfläche soll 7500 Quadratmeter betragen, außen sind Bereiche für die Vermarktung sowie zum Laden und Parken vorgesehen. Auch der Radschlägermarkt soll da dann stattfinden. Das Grundstück bleibt im Besitz der IDR.
Zu den Konditionen äußern sich die Vertragspartner nicht. Der Blumengroßmarkt gibt an, für die Bauarbeiten „eine Summe im mittleren einstelligen Millionenbereich“zu investieren. Baustart soll im nächsten Jahr sein, die Arbeiten sind auf neun Monate angesetzt. Jörg Breitenfeld, Geschäftsführer der Genossenschaft, sagt: „Das ist in der heutigen Zeit ein mutiger Schritt, der den festen Glauben der Genossenschaftsmitglieder an eine erfolgreiche Zukunft unseres Blumengroßmarktes dokumentiert.“Zurzeit bieten mehr als 40 Erzeuger und Großhändler ihre Produkte auf dem Blumengroßmarkt an. 2000 Gewerbekunden sind registriert.
Der Umzug ist Teil einer groß angelegten Umstrukturierung des Areals.
So soll die Metro AG auf den frei werdenden Flächen ihren neuen Cash & Carry-Markt errichten. Keine Einigung konnte allerdings mit den Obst- und Gemüsehändlern erzielt werden. Im Gegenteil, einige von ihnen liegen im Clinch mit der Stadt. Aktueller Akt des Rechtsstreits: Händler klagten erfolgreich gegen die von der Stadt für Ende 2024 vorgesehene und vom Stadtrat beschlossene Auflösung der öffentlichen Einrichtung Großmarkt, deren Teil nur die Obst- und Gemüsehändler sind. Das Gericht argumentierte, dass eine Kommune bei der Auflösung einer öffentlichen „Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung“besondere Gründe für diesen Schritt darlegen müsse, die allerdings nicht ersichtlich seien. Die Stadt ist anderer Auffassung und hat Berufung gegen das
Urteil eingelegt. Eine Entscheidung steht aus. Aus Sicht der Kommune habe der Großmarkt die Funktion als Einrichtung der Daseinsvorsorge längst verloren. Es gebe keinen Bedarf mehr, den Großmarkt als öffentliche Einrichtung zu betreiben.
Doch auch selbst wenn die Stadt am Ende gewinnen würde, so könnten die Obst- und Gemüsehändler am Ende auch privatrechtlich auf dem Areal unterkommen. Breitenfeld vom Blumengroßmarkt würde sich das auch im Hinblick auf den Zuzug des Cash & Carry-Markts der Metro wünschen. „Das würde den Standort für den Großhandel stärken.“Für den Blumengroßmarkt sagt er im Hinblick auf das Gesamtvorhaben: „Diesem für Düsseldorf städtebaulich wichtigen Projekt wollten wir uns selbstverständlich nicht in den Weg stellen.“