Ratsleute bessern bei ihren Compliance-Angaben nach
(arl) Die 90 Mitglieder des Düsseldorfer Stadtrats haben an ihrer Transparenz gearbeitet. Auf der städtischen Homepage ist eine neue Version der Liste veröffentlicht worden, in der die Politiker unter anderem ihre Aufsichtsratsmandate und Vereinsposten angeben. Diese nach dem Antikorruptionsgesetz vorgeschriebene Liste war durch die Freikarten-Affäre bei der Stadttochter D.Live in den Fokus gerückt – und offenbar hatten viele Politiker sie bislang bewusst oder unbewusst wenig gepflegt.
Die neue Version umfasst 21 statt 14 Seiten, was allerdings zu großen Teilen auch an falschen Umbrüchen in dem PDF-Dokument liegt. Nachgebessert haben die Ratsleute vor allem mit Blick auf ihre Mandate in den Kontrollgremien der Stadttöchter, die vielfach an dieser Stelle bislang nicht angegeben waren – wobei sie kein Geheimnis sind, denn die Namen der Mitglieder und ihre
Vergütung werden über die Jahresabschlüsse veröffentlicht. Nur sechs Mitglieder des Stadtrats (zwei Grüne, je eine CDU, SPD, FDP und Linkspartei) sind weiterhin ohne jede Angabe zu ihrer Person verzeichnet, nicht einmal ihre berufliche Tätigkeit ist angegeben. Zu den Hintergründen gibt die Liste keinen Aufschluss.
Seit der Aufregung um einen möglichen Compliance-Verstoß eines Ratsmitglieds, das zu viele Freikarten in Anspruch genommen haben soll, bemüht sich das Gremium um eine konsequentere Handhabung der Compliance-Regeln. Dazu zählt, dass die ehrenamtlichen Mandatsträger laut Korruptionsbekämpfungsgesetz und städtischen Verhaltensregeln verpflichtet sind, gegenüber dem Oberbürgermeister Auskunft über den ausgeübten Beruf und etwaige Beraterverträge sowie die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten, Vereinen und ähnlichen
Institutionen zu geben. Diese Angaben werden in der Liste jährlich veröffentlicht.
Auch die neue Version lässt vermuten, dass die Ratsleute weiterhin Nachholbedarf haben, wie genau die Angaben für die Liste zu machen sind. Es fällt ein unterschiedlicher Detailgrad auf. Die meisten Angestellten geben auch ihren Arbeitgeber an, bei manchen fehlt aber diese Angabe. Auch in ihrer formalen Gestaltung gehen die Angaben wild durcheinander. Unklarheit scheint auch darin zu bestehen, ob die Mitgliedschaft in Partei(orts)verbänden anzugeben ist.
Einen Beratervertrag, der für eine mögliche Befangenheit von Interesse wäre, gibt kein Ratsmitglied an. Für welche Klienten die nicht wenigen selbstständigen Unternehmensberater und Rechtsanwälte im Stadtrat tätig sind, wird nicht angegeben – obwohl es für ComplianceFragen auch eine Rolle spielen kann.