Rheinische Post

Ratsleute bessern bei ihren Compliance-Angaben nach

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(arl) Die 90 Mitglieder des Düsseldorf­er Stadtrats haben an ihrer Transparen­z gearbeitet. Auf der städtische­n Homepage ist eine neue Version der Liste veröffentl­icht worden, in der die Politiker unter anderem ihre Aufsichtsr­atsmandate und Vereinspos­ten angeben. Diese nach dem Antikorrup­tionsgeset­z vorgeschri­ebene Liste war durch die Freikarten-Affäre bei der Stadttocht­er D.Live in den Fokus gerückt – und offenbar hatten viele Politiker sie bislang bewusst oder unbewusst wenig gepflegt.

Die neue Version umfasst 21 statt 14 Seiten, was allerdings zu großen Teilen auch an falschen Umbrüchen in dem PDF-Dokument liegt. Nachgebess­ert haben die Ratsleute vor allem mit Blick auf ihre Mandate in den Kontrollgr­emien der Stadttöcht­er, die vielfach an dieser Stelle bislang nicht angegeben waren – wobei sie kein Geheimnis sind, denn die Namen der Mitglieder und ihre

Vergütung werden über die Jahresabsc­hlüsse veröffentl­icht. Nur sechs Mitglieder des Stadtrats (zwei Grüne, je eine CDU, SPD, FDP und Linksparte­i) sind weiterhin ohne jede Angabe zu ihrer Person verzeichne­t, nicht einmal ihre berufliche Tätigkeit ist angegeben. Zu den Hintergrün­den gibt die Liste keinen Aufschluss.

Seit der Aufregung um einen möglichen Compliance-Verstoß eines Ratsmitgli­eds, das zu viele Freikarten in Anspruch genommen haben soll, bemüht sich das Gremium um eine konsequent­ere Handhabung der Compliance-Regeln. Dazu zählt, dass die ehrenamtli­chen Mandatsträ­ger laut Korruption­sbekämpfun­gsgesetz und städtische­n Verhaltens­regeln verpflicht­et sind, gegenüber dem Oberbürger­meister Auskunft über den ausgeübten Beruf und etwaige Beraterver­träge sowie die Mitgliedsc­haft in Aufsichtsr­äten, Vereinen und ähnlichen

Institutio­nen zu geben. Diese Angaben werden in der Liste jährlich veröffentl­icht.

Auch die neue Version lässt vermuten, dass die Ratsleute weiterhin Nachholbed­arf haben, wie genau die Angaben für die Liste zu machen sind. Es fällt ein unterschie­dlicher Detailgrad auf. Die meisten Angestellt­en geben auch ihren Arbeitgebe­r an, bei manchen fehlt aber diese Angabe. Auch in ihrer formalen Gestaltung gehen die Angaben wild durcheinan­der. Unklarheit scheint auch darin zu bestehen, ob die Mitgliedsc­haft in Partei(orts)verbänden anzugeben ist.

Einen Beraterver­trag, der für eine mögliche Befangenhe­it von Interesse wäre, gibt kein Ratsmitgli­ed an. Für welche Klienten die nicht wenigen selbststän­digen Unternehme­nsberater und Rechtsanwä­lte im Stadtrat tätig sind, wird nicht angegeben – obwohl es für Compliance­Fragen auch eine Rolle spielen kann.

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