IG Metall fordert Nachbesserung bei Preisbremsen
Firmen, die Hilfe erhalten, sollen Standortgarantien geben. Ein Boni-Verbot sieht Gewerkschaftschef Hofmann skeptisch.
Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über die Gas- und Strompreisbremsen, mit denen Bürger entlastet werden sollen. Die IG Metall findet das gut, fordert aber einige Änderungen: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg bringt. Das hilft Bürgern und Betrieben in der Energiekrise und ist ein gutes Mittel im Kampf gegen die Inflation.
Die IG Metall hatte mit als Erstes eine solche Entlastung gefordert“, sagte Jörg Hofmann, Chef der größten deutschen Gewerkschaft, unserer Redaktion. Es sei auch erfreulich, dass die Winterlücke geschlossen werde. „Dennoch fordern wir Nachbesserungen: Unternehmen, die die Preisbremsen in Anspruch nehmen, müssen Standort- und Beschäftigungsgarantien geben – und zwar länger als die vorgesehenen zwei Jahre“, forderte Hofmann. „Wenn der Steuerzahler in Anspruch genommen wird, müssen auch die Betriebe in die Verantwortung genommen werden“, betonte er.
Und eine weitere Nachbesserung verlangt die Gewerkschaft vom Bund: „Bislang gilt, dass nur solche Unternehmen Standortgarantien geben müssen, die mehr als zwei Millionen Euro an staatlicher Hilfe bekommen. Wir fordern, diese Grenze auf eine Million Euro zu senken“, sagte Hofmann. Folgt der Bund dem Vorschlag, müssen mehr Betriebe als bislang geplant solche Zusagen gegenüber ihrer Belegschaft machen. „Zudem braucht es echte Standortzusagen, allgemeine Beschäftigungssicherungsverträge reichen nicht“, so der Gewerkschaftschef. So sollen die Belegschaften an den einzelnen Standorten gehalten werden.
In der Koalition ist umstritten, ob die Nutzung der Preisbremsen an ein Ausschüttungsverbot gekoppelt werden soll. Dann dürfte es keine Dividende oder Boni in hilfesuchenden Betrieben geben. Ampel-Politiker fordern ein solches Ausschüttungsverbot, die Regierung selbst hat das nicht vor. Auch Hofmann ist skeptisch: „Die Hilfen an ein Ausschüttungsverbot zu koppeln, ist rechtlich nicht einfach. Das ist anders bei Unternehmen, in denen der Staat als Eigentümer einsteigt.“
Auch bei den Boni ist er kritisch: „Ich finde auch das Instrument schwierig, generell die Auszahlung von Boni zu verbieten, auch dann, wenn sie im Vergütungssystem fest vereinbart sind.“Hofmann erklärt: „Wir brauchen hier keine Forderungen für die Galerie, sondern durchsetzbare Vorschläge.“
Die Strompreisbremse gilt für alle Kunden ab dem neuen Jahr.
„Die Auszahlung
der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023“, so die Bundesregierung. Die Gaspreisbremse startet ebenfalls im März und umfasst rückwirkend auch Januar und Februar. Darin sieht die IG Metall kein Problem: „Dass die Hilfen im März rückwirkend ausgezahlt werden, ist eine praktikable Lösung. Die Versorger hätten eine Auszahlung im Januar nicht geschafft“, so Hofmann. Daraus leitet der IG Metall-Chef eine über diese Krise hinausgehende Forderung ab: „Das zeigt, dass wir dringend einen Auszahlmechanismus vom Bund direkt an die Bürgerinnen und Bürger etablieren müssen. Andere Länder haben das auch. Das ist eine der Lektionen aus dieser Krise.“
Für private Haushalte und kleine Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine soll der Preis für ein Basiskontingent bei zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent. Der Strompreis wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Bürger sollen von der Entlastung automatisch profitieren: „Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters“, so die Bundesregierung. Sie will Verbraucher auch davor schützen, dass Gasund Stromanbieter sie bei Zahlungsproblemen abklemmen: Sie will die Stadtwerke per Abwendungsvereinbarung verpflichten, den Kunden vor der Verhängung von Sperren eine Ratenzahlung ihrer Rückstände anzubieten.