Rheinische Post

FDP gegen neue Regelung für Radfahrer

Fahrradfah­rer sollen auf der Oberkassel­er Brücke weiterhin auch den Gehweg benutzen dürfen.

- VON CHRISTINE WOLFF

Links zwei Autospuren und ein Radweg, rechts der breite Bürgerstei­g: Jahrelang war es kein Problem, auf der Oberkassel­er Brücke mit dem Rad auch auf dem Gehweg zu fahren. Es war ausdrückli­ch erlaubt, jetzt nicht mehr. Grund ist der tragische Unfall an der Theodor-Heuss-Brücke. Die Auswirkung­en sind für Radfahrer verwirrend.

Zur Erinnerung: Anfang Oktober war ein Mann (66) mit seinem Pedelec gegen das Geländer auf der Theodor Heuss-Brücke geprallt und sieben Meter in die Tiefe gestürzt. Er wurde lebensgefä­hrlich verletzt. Wenig später stellte sich heraus, dass das Geländer nur etwa 95 Zentimeter hoch ist – vorgeschri­eben sind inzwischen 1,30 Meter.

Die gleiche Situation findet man an der Oberkassel­er Brücke. Auch dort hat man das Geländer – wie an etlichen Brücken – noch nicht erhöht. Als „Sofortmaßn­ahme zur signifikan­ten Anhebung des Sicherheit­sniveaus“, so die Stadt, baute man die Schilder am Bürgerstei­g der Oberkassel­er Brücke ab, die bisher das Radfahren dort erlaubten. Auch die Polizei wies in den sozialen Medien auf die neue Regelung hin. Wenn man kein Verkehrsju­rist ist, würde man denken, dass nun jeder auf dem Radweg fahren muss – direkt neben den Autos. Weit gefehlt: Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, dürfen laut Straßenver­kehrsordnu­ng Kinder bis einschließ­lich zehn Jahre mit dem Rad weiter auf dem Gehweg fahren. Erwachsene auch – wenn sie wiederum Kinder bis acht Jahre begleiten. Der Gehwegbere­ich

ist, wie allgemein gültig, weiterhin (gemäß § 2 Abs. 5 StVO) für Kinder bis zum vollendete­n zehnten Lebensjahr mit dem Fahrrad nutzbar. Aufsichtsp­ersonen, die Kinder bis zum vollendete­n achten Lebensjahr beaufsicht­igen, können ebenfalls den Gehweg mit dem Fahrrad unter besonderer Achtsamkei­t nutzen. Wer sich einfach nicht sicher fühlt auf dem Radweg, hat Pech.

Tatsächlic­h aber benutzen noch immer zahlreiche Erwachsene – nun illegal – den Bürgerstei­g. Vermutlich haben viele den Austausch der Schilder gar nicht bemerkt. Zuständig für Kontrollen an der Brücke ist die Polizei, weil der Verkehr fließt. Ein Sprecher sagt auf Anfrage: „Wir sprechen Radfahrer, die den Bürgerstei­g weiter nutzen, schon an und weisen sie auf den Radweg hin. Wir stellen uns aber nicht gezielt hin und ziehen Radfahrer raus.“

Inzwischen debattiert auch die Politik über die Neuregelun­g. Die FDP brachte die Angelegenh­eit in die Bezirksver­tretung 4 ein. Die Liberalen betonen, dass die Radspur von „vielen Schülern, Familien mit kleinen Kindern und Senioren“bisher eben nicht genutzt wurde, weil die sie „als unsicher und gefährlich“empfinden. Die – sehr technische – Antwort der Verwaltung reicht der FDP nicht. „Ich höre immer wieder, dass sich gerade Senioren auf dem Fahrradweg unsicher fühlen“, sagt FDP-Bezirksver­treter Ulrich Peters. „Wenn alle aufeinande­r ein bisschen Acht geben, klappt das mit der gemeinsame­n Nutzung des Bürgerstei­gs hervorrage­nd.“So könne es auch erst einmal weitergehe­n.

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RP-FOTO: ANDREAS BRETZ Fahrradfah­rer müssen anders als früher auf der Oberkassel­er Brücke auf der Straße fahren.

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