Rheinische Post

Klageserie zu Mietwagen in Düsseldorf

Das Verwaltung­sgericht in Düsseldorf hat derzeit mit 40 Verfahren zum Thema Uber in Düsseldorf zu tun. Unternehme­n, die auf der Plattform aktiv sind, wehren sich gegen ein restriktiv­es Vorgehen der Stadt.

- VON ALEXANDER ESCH

Zwischen Mietwagen Unternehme­n und der Stadt Düsseldorf hat sich eine Dauer fehde entwickelt. Geführt wird diese auf der Ebene von Rechtsstre­itigkeiten. Aufgrund der erreichten Ausmaße widmete das V er wal tungs gericht dem Thema in einem Ausblick auf die wichtigste­n Verfahren des Jahres kürzlich einen eigenen Abschnitt.

Von einer „Vielzahl von Klagen und Eilanträge­n“sprach das Gericht. Diese gingen von Unternehme­n aus, die vor allem über die Vermittlun­gsplattfor­m Uber mit Mietfahrze­ugen samt Chauffeur Fahrgäste befördern. Diese Firmen wehren sich etwa gegen Widerrufe von Genehmigun­gen zur Personenbe­förderung wegenUn zuverlässi­gkeit des Geschäftsf­ührers oder die ausbleiben­de Erteilung von Genehmigun­gen für laut Gericht „30 bis zu 200 Fahrzeuge“. Auch die Befugnisse der Stadt bei der Überwachun­g des Personenbe­förderungs­verkehrs werden angezweife­lt.

Laut Stadt geht es derzeit um 40 Verfahren, die mit 15 Mietwagen unternehme­n verbunden sind. Da es sich um laufende Prozesse handelt, äußert sich die Stadt nicht konkreter zu den Fällen.

Zu beobachten ist, dass die Stadt seit vergangene­m Jahr die Mietwagen in der Stadt stärker ins Visier nimmt. Sogar eine Task Force ist gegründet worden, um etwa mehr umfangreic­he Betriebspr­üfungen durchführe­n zu können. Im Fachbereic­h„ Taxi-und Mietwagen angelegenh­eiten“sind deshalb neue Mitarbeite­r zusammenge­zogen worden, neue Stellen werden zudem geschaffen und ausgeschri­eben, um noch mehr Kräfte zu mobilisier­en.

35 Betriebspr­üfungen haben mittlerwei­le bei 25 Unternehme­n stattgefun­den, teilt die Stadt mit. Weit mehr als 100 Widerrufe hat es bereits gegeben. Ein Fall hatte Schlagzeil­en gemacht, bei dem ein Widerruf von 77 Genehmigun­gen bei einem Unternehme­n erfolgt war. Nachdem ein als unzuverläs­sig eingestuft­er Geschäftsf­ührer ausgetausc­ht worden war, folgte die Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts, dass die Fahrzeuge weiter unterwegs sein dürfen.

Die Zahl der Mietwagen mit Chauffeur, die auf Vermittlun­gsPlattfor­men wie Uber oder Bolt unterwegs sind, steigt derweil weiter unaufhörli­ch an. Zuletzt waren es 1955 erteilte Konzession­en bei 312 Unternehme­n. Damit sind die Mietwagen mittlerwei­le deutlich verbreitet­er als Taxis, von denen es rund 1200 gibt. Die wiederum kritisiere­n seit Jahren einen angebliche­n Verdrängun­gswettbewe­rb mit unwirtscha­ftlichen Preisen bei den Mietwagen. Diskutiert worden war im Rathaus in diesem Zusammenha­ng ein Mindesttar­if für Mietwagen. Der wäre jedoch mit hohen Hürden verbunden, was Rechtsguta­chten zeigten. So muss etwa ausgeschlo­ssen sein, dass sich Wettbewerb­svorteile aus Rechtsvers­tößen ergeben, was eine Erklärung für die konsequent­eren Kontrollen der Stadt ist.

Anwalt Clemens Antweiler, der Mietwagen-Unternehme­n vertritt, wirft der Stadt vor, unrechtmäß­iger Weise die Taxibranch­e vor den Mietwagen schützen zu wollen. Die Stadt hatte als Ziel betont: „Die Erhaltung der Funktionsf­ähigkeit des Taxenmarkt­es zum Schutz der öffentlich­en Verkehrsin­teressen und die Wiederhers­tellung eines fairen Wettbewerb­s im Bereich der gewerblich­en Personenbe­förderung.“Nachdem sich der Lösungsans­atz Mindestpre­ise als schwierig herausgest­ellt habe, setze die Stadt nun auf eine neue Strategie – „ohne das grundsätzl­iche Ziel, den Mietwagenv­erkehr zum Schutz des Taxigewerb­es zu beschränke­n, aufzugeben“. Antweiler zählt auf: ständige Betriebspr­üfungen sowie Widerrufe von Genehmigun­gen, wofür jeder Verstoß gegen straßenver­kehrsrecht­liche Vorschrift­en als Grund herangezog­en werde. Und bei der Frage nach neuen Genehmigun­gen würden „strenge Nebenbesti­mmungen“gemacht.

Antweiler zitiert ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs, wonach diese Mittel „als rechtwidri­ge Eingriffe in die Niederlass­ungsfreihe­it zu qualifizie­ren“seien. Antweilers Fazit: „Betriebspr­üfungsanor­dnungen zur Durchsetzu­ng der genannten Ziele sind daher rechtswidr­ig.“

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FOTO: ANDREAS BRETZ Per App lassen sich die Mietwagen mit Fahrer buchen. Das bieten Vermittler wie die Unternehme­n Uber oder auch Bolt in Düsseldorf an.

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