Formfehler mit Folgen
Warum das Ermittlungsverfahren gegen den Grünen Volker Beck auf Eis liegt
Die Berliner Staatsanwaltschaft kann noch kein offizielles Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Abgeordneten Volker Beck wegen des Verdachts auf unerlaubten Drogenbesitz einleiten. Wie bekannt wurde, hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) das Verfahren zur Aufhebung der Immunität Becks auf Eis gelegt. Das Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft habe nicht den formalen Anforderungen entsprochen, die für die Auslösung der Frist für den Beginn von Ermittlungen bestehen, teilte der Bundestag mit.
Grundsätzlich genießen Abgeordnete Immunität, was sie vor der Strafverfolgung im Rahmen der Ausübung ihres Mandats schützt. Gleichwohl leben Parlamentarier nicht in einem rechtsfreien Raum, auch sie müssen sich an alle Gesetze und Verordnungen halten. Besteht der Verdacht, dass sie sich strafbar gemacht haben, kann die Polizei sehr wohl gegen sie ermitteln, aber nur dann, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt. Um dieses Verfahren etwas zu erleichtern, reicht es, dass die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts den Parlamentspräsidenten schriftlich informiert. Dann muss sie weitere 48 Stunden warten, ehe sie mit den Ermittlungen beginnen kann.
Der Bundestagspräsident seinerseits hat den Eingang des Schreibens zu bestätigen. Die formelle Aufhebung der Immunität durch den Bundestag kann dann auch später erfolgen.
Im Fall Beck habe die Staatsanwaltschaft Bundestagspräsident Lammert lediglich über das „Anlegen eines Prüfvorgangs“wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz informiert, hieß es. Dies reiche aber nicht aus, um ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität einzuleiten.