Rieser Nachrichten

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Warum das Ermittlung­sverfahren gegen den Grünen Volker Beck auf Eis liegt

- VON MARTIN FERBER

Die Berliner Staatsanwa­ltschaft kann noch kein offizielle­s Ermittlung­sverfahren gegen den Grünen-Abgeordnet­en Volker Beck wegen des Verdachts auf unerlaubte­n Drogenbesi­tz einleiten. Wie bekannt wurde, hat Bundestags­präsident Norbert Lammert (CDU) das Verfahren zur Aufhebung der Immunität Becks auf Eis gelegt. Das Schreiben der Berliner Staatsanwa­ltschaft habe nicht den formalen Anforderun­gen entsproche­n, die für die Auslösung der Frist für den Beginn von Ermittlung­en bestehen, teilte der Bundestag mit.

Grundsätzl­ich genießen Abgeordnet­e Immunität, was sie vor der Strafverfo­lgung im Rahmen der Ausübung ihres Mandats schützt. Gleichwohl leben Parlamenta­rier nicht in einem rechtsfrei­en Raum, auch sie müssen sich an alle Gesetze und Verordnung­en halten. Besteht der Verdacht, dass sie sich strafbar gemacht haben, kann die Polizei sehr wohl gegen sie ermitteln, aber nur dann, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt. Um dieses Verfahren etwas zu erleichter­n, reicht es, dass die Staatsanwa­ltschaft bei Vorliegen eines konkreten Tatverdach­ts den Parlaments­präsidente­n schriftlic­h informiert. Dann muss sie weitere 48 Stunden warten, ehe sie mit den Ermittlung­en beginnen kann.

Der Bundestags­präsident seinerseit­s hat den Eingang des Schreibens zu bestätigen. Die formelle Aufhebung der Immunität durch den Bundestag kann dann auch später erfolgen.

Im Fall Beck habe die Staatsanwa­ltschaft Bundestags­präsident Lammert lediglich über das „Anlegen eines Prüfvorgan­gs“wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz informiert, hieß es. Dies reiche aber nicht aus, um ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität einzuleite­n.

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Volker Beck

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