Rieser Nachrichten

Kleines Ding, große Probleme

Augsburger Stammtisch für Wohnungsei­gentümer informiert auf kostenlose­r Veranstalt­ung nicht nur zu diesem Thema

- NORBERT DEUL

VON Rauchwarnm­elder können Leben retten. In Neubauten sind sie bereits Standard und sorgen für die Sicherheit der Bewohner. Bis zum 31. Dezember 2017 müssen sie nun auch in Bestandsim­mobilien installier­t werden.

Das hört sich zunächst simpel an. Allerdings gibt es unterschie­dlichste Meinungen, wie die Pflicht zu erfüllen ist. Die Regelung im Artikel 46 Abs. 4 der bayerische­n Bauordnung (BayBO) ist aber eindeutig:

„In Wohnungen müssen Schlafräum­e und Kinderzimm­er sowie Flure, die zu Aufenthalt­sräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnm­elder haben. Die Rauchwarnm­elder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt wird. Die Eigentümer vorhandene­r Wohnungen sind verpflicht­et, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entspreche­nd auszustatt­en. Die Sicherstel­lung der Betriebsbe­reitschaft obliegt den unmittelba­ren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflicht­ung selbst.“

Trotzdem bleiben eine Fülle von Fragen, die auf dem nächsten Augsburger Wohnungsei­gentümerSt­ammtisch unter der Leitung von Josef Pest diskutiert und praxisgere­cht beantworte­t werden sollen: ● Muss man sich einem Beschluss der Miteigentü­mer beugen, dass die Geräte vom Hausverwal­ter über zehn Jahre angemietet werden sollen? ● Muss der Hausverwal­ter verschiede­ne Angebote für den Kauf beziehungs­weise die Anmietung der Geräte einholen? ● Können Eigentümer die bereits selbst montierten Rauchwarnm­elder behalten? Oder müssen sie jetzt Geräte zusätzlich bezahlen, die von der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft für die Wohnungen angemietet wurden? ● Müssen auch in Einzimmera­ppartement­s Rauchmelde­r installier­t werden? ● Muss der Dienstleis­ter, der die Rauchwarnm­elder prüfen soll, in die Wohnung gelassen werden oder kann die Prüfung selbst vorgenomme­n werden?

Josef Pest wird anhand vorhandene­r Gerichtsur­teile, darunter auch zwei Augsburger Amtsgerich­ts-Entscheidu­ngen (Az. 30 C 1980/15 und C 2122/15), sowohl die Rechtslage als auch die Kostensitu­ation für die Anschaffun­g darstellen. „Um solch kleine Dinge sollte diskutiert, aber nicht gestritten werden“, meint Pest.

Damit auf der nächsten Eigentümer­versammlun­g bei den Beschlussf­assungen über Rauchwarnm­elder oder andere Themen alles glatt läuft, erklärt Pest im zweiten Teil der Veranstalt­ung, wie man sich in einer Versammlun­g mit einer Stimmvollm­acht vertreten lassen kann. Zudem erläutert er, welche Möglichkei­ten bestehen, die Anwesenhei­t und die Rechtmäßig­keit von Vollmachte­n in einer Versammlun­g zu prüfen. Wie immer gibt es zusätzlich zahlreiche Infos sowie die Möglichkei­t, persönlich­e Fragen rund um die eigene Wohnung beantworte­t zu bekommen.

Der Autor Norbert Deul ist Vorstand des Vereins Hausgeld-Vergleich e.V.

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