Gas entweicht nicht regelmäßig
Anwohner werfen einem Lehminger Landwirt massives Fehlverhalten bei seiner Biogasanlage vor. Wie das Landratsamt den Fall beurteilt und wie es jetzt weitergeht
Lehmingen Vergangene Woche berichteten die über einen 15 Jahre andauernden Streit zwischen einem Lehminger Landwirt und mehreren Anwohnern. Hier lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Gespräch der mit dem Landratsamt Donau-Ries, das für den Fall zuständig ist.
Der Landwirt soll Ende Juli bis zu 400 Kubikmeter Gärsubstrat auf einer kleinen Fläche ausgebracht haben. Ist das erlaubt?
Für die Lagerung von Gärresten sind laut Gabriele Hoidn, Pressesprecherin des Landratsamtes, spezielle Behälter bei den Biogasanlagen vorgesehen. Wenn Gärreste auf Felder ausgebracht werden, muss dies nach den Vorgaben des landwirtschaftlichen Fachrechts passieren. Im vorliegenden Fall handelte es sich allerdings um eine Lagerung von ausgefaultem Substrat aus der Biogasanlage auf einer Fläche, die, so Hoidn, nach Auskunft der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft im Landratsamt Donau-Ries und dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth „tatsächlich ungeeignet für eine derartige Verwendung“ist.
Welche Auflagen erhielt der Lehminger Landwirt?
Das Landratsamt hat sich in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt am 4. August entschlossen, gewässeraufsichtlich tätig zu werden. „Es wurde vor Ort mündlich angeordnet, dass ein Graben zu ziehen ist, damit ein Abfluss des Substrates oder der darin enthaltenen Stoffe in Richtung der Gewässer verhindert werden kann“, sagt Hoidn. Eine Kontrolle durch das Wasserwirtschaftsamt hat einen Tag später ergeben, dass der Landwirt der Anordnung nachgekommen ist und zwei Gräben gezogen hat. Zudem wurde er verpflichtet, das auf seinem Grundstück abgelagerte Gärsubstrat entsprechend der Düngeverordnung landwirtschaftlich zu verwerten und einzuarbeiten. Ansonsten hätte er möglicherweise ein Zwangsgeld zahlen müssen. Auch dieser Anordnung kam der Landwirt nach. Zudem konnte er für die noch zu entfernenden Gärreste eine Fahrsiloanlage eines anderen Landwirts benennen. Stimmen die Anschuldigungen einiger Anwohner, dass aus der Biogasanlage regelmäßig Gas austritt? Nach Auskunft des Landratsamtes: Nein. „Ein regelmäßiger Gasaustritt kann nicht bestätigt werden“, stellt Hoidn in einer Stellungnahme klar. Es sei bei der Anlage Ende 2015/Anfang 2016 zu Betriebsstörungen gekommen, daher habe das Landratsamt zusammen mit der Herstellerfirma die Anlage inspiziert. Daraufhin wurde die mechanisch zu zündende Gasfackel durch eine automatische Fackel ersetzt, der Automatisierungsgrad der Anlage wurde durch zusätzliche Steuerungstechnik insgesamt angehoben. Welche weiteren Überprüfungen der Anlage gab es? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wurde laut Landratsamt um Überprüfung der Anlage gebeten. Bei einer Besichtigung wurde das Eindicken des Substrats im Endlagerbehälter festgestellt und die Leerung des Behälters für erforderlich erachtet.
Wie oft wird eine Biogasanlage untersucht? Die Biogasanlage unterliegt dem Überwachungsturnus des Immissionsschutzrechts und ist alle sieben Jahre zu überwachen. Zusätzlich müssen die Betreiber regelmäßig Messberichte für die Abgas produzierenden Motoren und zudem alle fünf Jahre eine wasserrechtliche Überprüfung vorlegen. Darüber hinaus finden nach Auskunft des Landratsamtes anlassbezogene Überwachungen durch das Wasserwirtschaftsamt und den technischen Immissionsschutz statt. Im Fall der Lehminger Biogasanlage seien diese aufgrund der Nachbarbeschwerden nochmals intensiviert worden. Haben die Beschwerden der Nachbarn weitere Auswirkungen? Ja. Laut Landratsamt besteht der Anlass für eine sicherheitstechnische Prüfung der Anlage durch einen Sachverständigen. Das Landratsamt steht mit einem solchen Experten in Kontakt, um den Prüfungsumfang festzulegen. „Das weitere Vorgehen wird maßgeblich vom Ergebnis der Sachverständigenuntersuchung abhängen“, sagt Hoidn.