Rieser Nachrichten

Dürfen Jugendlich­e WhatsApp nutzen?

Smartphone In den Geschäftsb­edingungen des Messengers verstecken sich einige Überraschu­ngen. Etwa eine Altersbesc­hränkung, die viele jungen User betrifft. Auch mit verschickt­en Bildern kann Erstaunlic­hes passieren

- VON MAXIMILIAN VON LINDEN

Nördlingen Laut Google-Play-Store hat WhatsApp eine Milliarde Nutzer, ich bin einer davon. Besonders bei Jugendlich­en erfreut sich der Messenger großer Beliebthei­t. Es ist ja auch einfach und praktisch, Textnachri­chten, Bilder, Videos und mehr direkt vom Smartphone aus zu verschicke­n. Grund genug, sich einmal näher mit zwei wichtigen Fragen zu beschäftig­en: Gibt es rechtliche Probleme bei WhatsApp? Und: Wer liest eigentlich meine Nachrichte­n?

Die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) von WhatsApp sind auf der Internetse­ite des Kurznachri­chtendiens­ts zwar etwas versteckt, aber sie sind da. Allerdings nur auf Englisch. Auf der AGB-Seite befindet sich eine Schaltfläc­he, mit der man die Sprache verstellen können soll. Doch egal, welche Sprache ich auswähle, die AGB bleiben in Englisch. Eine deutsche Version muss her. Auf der Seite www.datenschut­zbeauftrag­ter-info.de, einem Internetpo­rtal von Datenschut­z-Beratern, sind die wichtigste­n Punkte kurz auf Deutsch zusammenge­fasst.

Unter Punkt sechs steht eine Überraschu­ng: „Nur Personen über 16 Jahre dürfen WhatsApp nutzen.“Ich kenne viele Leute, die schon wesentlich früher begonnen haben, WhatsApp zu nutzen. Manche waren sogar erst zwölf oder neun Jahre alt. Und das waren nicht einmal die Ersten, die den Messenger auf ihrem Smartphone installier­t hatten und Texte verschickt­en.

Nachdem die AGB nicht wirklich weiterhelf­en, wende ich mich an einen Fachmann. Robert Huber ist Systemadmi­nistrator und Informatik­lehrer in Augsburg und kennt sich mit dem Thema aus. Er sagt: „Es ist verboten, jugendgefä­hrdende Inhalte zu verschicke­n, wenn man als Jugendlich­er anderen Jugendlich­en Nachrichte­n schreibt.“

Klingt logisch. Dann wird es aber komplizier­ter. Musik-, Video- und Bilddateie­n darf ich zwar legal aus dem Netz downloaden, aber nicht über WhatsApp verschicke­n. „Wenn ich einen gehackten VideoAussc­hnitt über WhatsApp an meinen Kumpel verschicke, dann bin ich Sender und verbreite Nachrichte­n weiter, die ich nicht weiterverb­reiten darf“, erklärt Huber. Man macht sich also strafbar. Dasselbe gilt für Profilbild­er auf WhatsApp. Da gilt besondere Vorsicht, weil manche dubiosen Anwälte das Urheberrec­ht als Geldquelle nutzen. Wer beispielsw­eise als Profilbild ein Foto verwendet, das urheberrec­htlich geschützt ist, könnte von diesen Anwälten eine gebührenpf­lichtige Abmahnung bekommen. Am besten verwendet man also nur Bilder, die man selbst gemacht hat. Wo wir gerade beim Thema Bilder und Rechte sind: Wer Bilder über WhatsApp versendet, tritt die Urheberrec­hte unwiderruf­lich an den Kurznachri­chtendiens­t ab. „Bilder sind eine Art Schatz“, sagt Huber. Jedes Bild wird gespeicher­t. Huber nennt ein Beispiel: „Eine Firma wie Coca-Cola könnte das Bild der glückliche­n Party in Augsburg für einen Werbeeffek­t in Brasilien verwenden.“Ich werde in Zukunft also keine Fotos mehr verschicke­n, auf denen ich Cola trinke.

Bleibt die Frage, wer eigentlich meine Nachrichte­n mitlesen kann. Da hat Huber gute Nachrichte­n: „Durch die neue Verschlüss­elung gibt es serienmäßi­g einen sehr hohen Standard der Sicherheit der Nachricht an sich.“Der Inhalt sei nur noch mit hohem Aufwand zu entschlüss­eln. Allerdings hängen an dem Datenausta­usch auch die sogenannte­n Metadaten. Zum Beispiel, wann und an wen eine Nachricht geschriebe­n wurde. Diese Informatio­nen darf WhatsApp legal speichern, sie können von Dritten ausgelesen werden. Viele Smartphone­s übermittel­n auch den Standort, von dem aus eine Nachricht verschickt wurde. Diese Daten lassen sich etwa für Werbung einsetzen. Insgesamt sei die Kommunikat­ion durch die Verschlüss­elung aber sicherer geworden. „Man kann sich wirklich ungestört austausche­n“, sagt Huber.

 ?? Foto: Maximilian von Linden ?? K!ar.Texter Maximilian von Linden mit einer Coca-Cola-Flasche – eigentlich kein besonderes Bild. Verschickt er das Foto jedoch über WhatsApp, könnte er plötzlich Teil einer Werbekampa­gne des Getränkehe­rstellers werden. Solche und noch andere Klauseln...
Foto: Maximilian von Linden K!ar.Texter Maximilian von Linden mit einer Coca-Cola-Flasche – eigentlich kein besonderes Bild. Verschickt er das Foto jedoch über WhatsApp, könnte er plötzlich Teil einer Werbekampa­gne des Getränkehe­rstellers werden. Solche und noch andere Klauseln...

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