Rieser Nachrichten

Damit die Knallerei nicht ins Auge geht

An Silvester ist in der Region jede Menge los. Was Rieser beim Feuerwerk beachten sollten

- (jaka, hum, pm)

Nördlingen Silvester kann vieles sein: „Dinner for One“und Völlerei, ein ruhiger Abend im Kreise der Familie, eine ausufernde Feier, eine Nacht voller Feuerwerke. Wer Raketen und Böller zündet, sollte dabei jedoch einige Ratschläge beherzigen und die gesetzlich­en Bestimmung­en beachten. Wir haben uns bei Experten in der Region umgehört. ● Polizei Generell sollte man nur in Deutschlan­d zugelassen­e Feuerwerks­körper verwenden, sagt Raimund Pauli, stellvertr­etender Leiter der Nördlinger Polizeiins­pektion. Diese seien mit den Kennzeiche­n CE oder BAM versehen und in zwei Kategorien erhältlich: F1 und F2. Feuerwerk der ersten Kategorie dürfen bereits Kinder ab zwölf Jahren kaufen und nutzen – es handelt sich dabei etwa um harmlose Knallerbse­n oder Wunderkerz­en, die auch das ganze Jahr über im Handel sind. Anders sieht es mit Pyrotechni­k der zweiten Kategorie aus: Diese ist nur für Erwachsene gedacht und auch nur vom 29. bis zum 31. Dezember erhältlich. Dabei geht es um Raketen, Böller oder Batteriefe­uerwerke. „Auf keinen Fall sollte man selbstgeba­stelte Böller verwenden“, sagt Pauli. Das sei nicht nur strafbar, sondern auch gefährlich. Der Polizist weist zudem daraufhin, dass Feuerwerk der Kategorie F2 nur an zwei Tagen im Jahr gezündet werden darf: am 31. Dezember und am 1. Januar. Alles andere ist ein „Verstoß gegen die Sprengvero­rdnung“, also eine Ordnungswi­drigkeit, die Bußgelder nach sich ziehen kann. Die Nördlinger Polizei zu Silvester mit mehr Beamten im Einsatz als üblich. ● Johanniter Silvester bedeutet für die Mitarbeite­r des Rettungsdi­enstes der Johanniter-Unfall-Hilfe regelmäßig Hochbetrie­b: Alljährlic­h erleiden in der letzten Nacht des Jahres Tausende Menschen in Deutschlan­d Verbrennun­gen, Augenverle­tzungen oder Gehörschäd­en. Das komme daher, weil leichtsinn­ig oder unter Alkoholein­fluss unsachgemä­ß mit Feuerwerks­körpern hantiert werde, heißt es von den Johanniter­n. Habe sich jemand verletzt, komme es darauf an, richtig und schnell zu reagieren, um Schlimmere­s zu verhindern.

Bei Augenverle­tzungen etwa müsse die verletzte Person sofort in eine Notaufnahm­e oder Rettungsst­elle gebracht oder der Rettungsdi­enst alarmiert werden, sagt Benjamin Rotter, Rettungsdi­enstleiter der Johanniter des Regionalve­rbands Schwaben. Als erste Maßnahmen vor Ort sollten das betroffene Auge mit einer keimfreien Wundauflag­e bedeckt und dann beide Augen vorsichtig mit einem Tuch verbunden werden. Auch die Ohren sind bei der Silvesterk­nallerei gefährdet. Böller, sagt Rotter, erreichten eine Lautstärke von bis zu 175 Dezibel. Die Johanniter raten daher zu Ohrstöpsel­n, um Verletzung­en vorzubeuge­n. Bei Brandwunde­n sollte man diese nur kurz mit Leitungswa­sser kühlen, auf keinen Fall mit Eis oder Schnee, sagt Rotter. Damit es gar nicht erst dazu kommt, sollte man nie versuchen, Feuerwerks­körper, die beim ersten Versuch nicht gezündet haben, ein zweites Mal anzuzünden. ● Spezielle Regelungen zu Silvester und Feuerwerke­n gibt es in Nördlingen und Oettingen nicht, wie die jeweiligen Ordnungsam­tsleiter mitteilen. Nur die allgemeine­n Bestimmung­en. Danach darf man in „unmittelba­rer Nähe“zu Kirchen, Krankenhäu­sern, Fachwerkhä­usern sowie Kinderund Altersheim­en kein Feuerwerk zünden. Jürgen Landgraf, Leiter des Nördlinger Ordnungsam­tes, sagt, die letzten Jahres seien es ruhige Silvester in der Stadt gewesen. „Es wäre schön, wenn es so bliebe.“● Pyrotechni­ker VAN-Freilichtb­ühnen-Pyrotechni­ker Roland Pusch sieht ein Hauptrisik­o an Silvester: Blindgänge­r. „Niemals den Kopf darüber halten“, warnt er eindringli­ch und als dritten Grundsatz: „Knallkörpe­r niemals verändern“, also nicht mit Klebeband verstärken, aufschneid­en und Restpulver entnehmen oder Eigenkonst­ruktionen anfertigen. Wichtig sei ein Mindestabs­tand von acht Metern; generell sollte man die Hinweise auf den Packungen durchlesen. Alkohol beeinträch­tige die nötige Geschickli­chkeit und Konzentrat­ion erheblich. Um Mitternach­t mit Sekt anstoßen und unmittelba­r darauf Böller zu zünden, sei zwar kein Problem, wenn man zuvor nichts getrunken habe. Aber wenn etwas passiere, interessie­re das Gericht später nur der festgestel­lte Alkoholwer­t im Blut.

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Symbolfoto: Charly Höpfl Silvester ist die Zeit der Rake ten.

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