Damit die Knallerei nicht ins Auge geht
An Silvester ist in der Region jede Menge los. Was Rieser beim Feuerwerk beachten sollten
Nördlingen Silvester kann vieles sein: „Dinner for One“und Völlerei, ein ruhiger Abend im Kreise der Familie, eine ausufernde Feier, eine Nacht voller Feuerwerke. Wer Raketen und Böller zündet, sollte dabei jedoch einige Ratschläge beherzigen und die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Wir haben uns bei Experten in der Region umgehört. ● Polizei Generell sollte man nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper verwenden, sagt Raimund Pauli, stellvertretender Leiter der Nördlinger Polizeiinspektion. Diese seien mit den Kennzeichen CE oder BAM versehen und in zwei Kategorien erhältlich: F1 und F2. Feuerwerk der ersten Kategorie dürfen bereits Kinder ab zwölf Jahren kaufen und nutzen – es handelt sich dabei etwa um harmlose Knallerbsen oder Wunderkerzen, die auch das ganze Jahr über im Handel sind. Anders sieht es mit Pyrotechnik der zweiten Kategorie aus: Diese ist nur für Erwachsene gedacht und auch nur vom 29. bis zum 31. Dezember erhältlich. Dabei geht es um Raketen, Böller oder Batteriefeuerwerke. „Auf keinen Fall sollte man selbstgebastelte Böller verwenden“, sagt Pauli. Das sei nicht nur strafbar, sondern auch gefährlich. Der Polizist weist zudem daraufhin, dass Feuerwerk der Kategorie F2 nur an zwei Tagen im Jahr gezündet werden darf: am 31. Dezember und am 1. Januar. Alles andere ist ein „Verstoß gegen die Sprengverordnung“, also eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder nach sich ziehen kann. Die Nördlinger Polizei zu Silvester mit mehr Beamten im Einsatz als üblich. ● Johanniter Silvester bedeutet für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes der Johanniter-Unfall-Hilfe regelmäßig Hochbetrieb: Alljährlich erleiden in der letzten Nacht des Jahres Tausende Menschen in Deutschland Verbrennungen, Augenverletzungen oder Gehörschäden. Das komme daher, weil leichtsinnig oder unter Alkoholeinfluss unsachgemäß mit Feuerwerkskörpern hantiert werde, heißt es von den Johannitern. Habe sich jemand verletzt, komme es darauf an, richtig und schnell zu reagieren, um Schlimmeres zu verhindern.
Bei Augenverletzungen etwa müsse die verletzte Person sofort in eine Notaufnahme oder Rettungsstelle gebracht oder der Rettungsdienst alarmiert werden, sagt Benjamin Rotter, Rettungsdienstleiter der Johanniter des Regionalverbands Schwaben. Als erste Maßnahmen vor Ort sollten das betroffene Auge mit einer keimfreien Wundauflage bedeckt und dann beide Augen vorsichtig mit einem Tuch verbunden werden. Auch die Ohren sind bei der Silvesterknallerei gefährdet. Böller, sagt Rotter, erreichten eine Lautstärke von bis zu 175 Dezibel. Die Johanniter raten daher zu Ohrstöpseln, um Verletzungen vorzubeugen. Bei Brandwunden sollte man diese nur kurz mit Leitungswasser kühlen, auf keinen Fall mit Eis oder Schnee, sagt Rotter. Damit es gar nicht erst dazu kommt, sollte man nie versuchen, Feuerwerkskörper, die beim ersten Versuch nicht gezündet haben, ein zweites Mal anzuzünden. ● Spezielle Regelungen zu Silvester und Feuerwerken gibt es in Nördlingen und Oettingen nicht, wie die jeweiligen Ordnungsamtsleiter mitteilen. Nur die allgemeinen Bestimmungen. Danach darf man in „unmittelbarer Nähe“zu Kirchen, Krankenhäusern, Fachwerkhäusern sowie Kinderund Altersheimen kein Feuerwerk zünden. Jürgen Landgraf, Leiter des Nördlinger Ordnungsamtes, sagt, die letzten Jahres seien es ruhige Silvester in der Stadt gewesen. „Es wäre schön, wenn es so bliebe.“● Pyrotechniker VAN-Freilichtbühnen-Pyrotechniker Roland Pusch sieht ein Hauptrisiko an Silvester: Blindgänger. „Niemals den Kopf darüber halten“, warnt er eindringlich und als dritten Grundsatz: „Knallkörper niemals verändern“, also nicht mit Klebeband verstärken, aufschneiden und Restpulver entnehmen oder Eigenkonstruktionen anfertigen. Wichtig sei ein Mindestabstand von acht Metern; generell sollte man die Hinweise auf den Packungen durchlesen. Alkohol beeinträchtige die nötige Geschicklichkeit und Konzentration erheblich. Um Mitternacht mit Sekt anstoßen und unmittelbar darauf Böller zu zünden, sei zwar kein Problem, wenn man zuvor nichts getrunken habe. Aber wenn etwas passiere, interessiere das Gericht später nur der festgestellte Alkoholwert im Blut.