Muss Google zahlen?
Richtungsweisendes Gerichtsverfahren um Urheberrechte gegen den Internetkonzern
In Zeiten von „Fake News“, „alternativen Fakten“, und falschen Nachrichten im Netz rückt ein Gerichtsverfahren in den Blick, in dem es im Kern um die Finanzierung von Qualitätsjournalismus geht. Denn den Zeitungsverlagen gehen jährlich Millionen von Euro verloren, weil Internetkonzerne wie Google redaktionelle Inhalte der Verlage entgeltfrei in ihren Angeboten verwerten. Am morgigen Dienstag geht es nun vor dem Berliner Landgericht darum, ob Google künftig für die Verwertung von Inhalten der Presseverlage bezahlen muss oder nicht.
Offiziell handelt es sich um das „zentrale urheberrechtliche Verfahren zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger“, das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Die Verleger werden von der VG Media, einer Verwertungsgesellschaft für Urheber- und Leistungsschutzrechte, die unter staatlicher Aufsicht steht, vertreten. Deren Pressesprecher Bernd Delventhal sagte unserer Zeitung: „Die Verleger haben mit dem Leistungsschutzrecht 2013 vom deutschen Gesetzgeber ein Eigentumsrecht bekommen. Nach dem Gesetz haben Betreiber von Suchmaschinen und News-Aggregatoren eine angemessene Vergütung für die Nutzung der fremden Inhalte in ihren eigenen Angeboten zu zahlen.“
Google schwächen, Verlage stärken: Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollte für mehr Gerechtigkeit im Netz sorgen. Dessen Durchsetzung gestaltet sich jedoch schwierig, da der juristische Weg durch die Instanzen beschritten werden muss. Denn Google, mit weit über 90 Prozent Marktanteil bei den Suchmaschinen in Deutschland der größte Fremdinhalts-Nutzer, weigert sich seit Verabschiedung des Gesetzes, zu bezahlen.
In einem vorgelagerten Verfahren, das gesetzlich vorgesehen ist, hat die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt – eine Spezialinstanz für Rechtsstreitigkeiten dieser Art – allerdings bereits festgestellt, dass Google die digitalen Erzeugnisse der Presseverleger im Sinne der Auslegung verwerunseriöser tet. Die Grenze, unterhalb derer Presseerzeugnisse auch ohne Lizenz genutzt werden dürfen, hat sie bei sieben Worten festgelegt. Das heißt: Wer mehr veröffentlicht, der muss eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaft leisten, die diese dann an die Verlage ausschütten würde. Da Google es aber weiterhin ablehnt, für die Nutzung fremder Inhalte in seinen Angeboten zu bezahlen, muss jetzt das Landgericht eine Entscheidung treffen.
Delventhal nennt auch ein gesellschaftspolitisches Argument der Verleger: „Der Kitt von Demokratien ist die freie Meinungsbildung. Sie setzt Meinungs- und Anbietervielfalt ebenso wie den Diskurs um das beste Ergebnis voraus.“Insbesondere die freie und unabhängige Presse, deren Vielfalt in Deutschland innerhalb Europas geradezu einmalig ist, leistet diesen Beitrag zur Einordnung und Meinungsbildung, wie Delventhal betont.
Eine freie und – gerade in Zeiten der Digitalisierung – finanzierbare Presse ist nach seiner Ansicht der Gegenentwurf zur aktuell viel diskutierten „alternativen Faktenlage“ und vielfach anonymer Anbieter.
„Jeder in Deutschland lebende Bürger und jedes in Deutschland tätige Unternehmen unterliegt der deutschen Rechtsordnung“, betont Delventhal. Wer das missachte, müsse an seine Pflichten erinnert werden, gegebenenfalls auch durch Gerichte. Besonders wichtig sei,