Wie heikel ist die Unterschrift an der Kasse?
Die meisten schauen beim Bezahlen nicht so richtig hin
Plakate mit Sonderangeboten, Preisschilder, bunte Packungen, Zutatenlisten: Einkaufen im Supermarkt bedeutet für die Kunden auch, viel zu lesen. Ausgerechnet an der Kasse, wenn es ums Zahlen mit der EC-Karte geht, schauen aber wohl die meisten gar nicht richtig hin – und unterschreiben kurzerhand auf dem Bon. Doch in was genau willigt man da eigentlich ein?
Was steht auf den Kassenbons?
Auf dem Ausdruck können Kunden noch mal prüfen, was der Milchreis, das Schweinefilet und das Spülmittel gekostet haben – auch mit extra ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Unterschrift fürs Kartenzahlen kommt unter einen Text, der auch auf der Bon-Rückseite stehen kann. Mal sind es nur wenige Zeilen, mal samt Datenschutzhinweisen auch gut 15 Zentimeter Kleingedrucktes. Damit erlaubt der Kunde dem Händler, den Betrag vom Konto einzuziehen. Ist die Buchung nicht einlösbar, darf seine Bank seinen Namen und seine Adresse weitergeben.
Wo ist das Problem?
An der Kasse muss es fix gehen. „Hand aufs Herz: Wer würde das Kleingedruckte hinten auf einem Bon lesen – zumal in der hektischen Situation des Bezahlvorgangs?“, fragt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. „Aber man sollte wachsam sein“, warnt Müller. Schwierig wäre es, wenn weitere Daten abgefragt würden. Und generell wollten Anbieter ja mehr zum Kaufverhalten wissen. „Wenn sie nicht offen und ehrlich danach fragen, sondern das in so eine Unterschriftserklärung hineinschummeln – das wäre nicht zulässig.“
Welche Rolle spielt das Zahlen mit Unterschrift?
Im Einzelhandel wird gut die Hälfte der Einkäufe bar bezahlt. Lastschriften mit EC-Karte plus Unterschrift kamen nach Marktforschungsdaten zuletzt auf einen Anteil von gut 14 Prozent.