Rieser Nachrichten

Urlaubsbil­der und ihre Tücken

Warum ein Selfie bei Nacht mit Eiffelturm nicht auf Facebook veröffentl­icht werden sollte

- Stefanie Wirsching

Was sind die schönsten UrlaubsSou­venirs? Für die meisten ganz klar die Erinnerung­sfotos: die schönen Kulissen, das außergewöh­nliche Essen oder auch das klassische Strandshoo­ting. Doch im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co. landen viele Fotos nicht mehr im privaten Fotoalbum, sondern in den sozialen Netzwerken und sind für die breite Öffentlich­keit sichtbar. Aber was ist eigentlich erlaubt? Wen oder was dürfen Reisende fotografie­ren? Und wo sind die Grenzen? Über die eigenen Bildrechte – und die der anderen – informiere­n sich Reisende meist wenig.

Birgit Dreyer, Reiseexper­tin der ERV, der Europäisch­e Reiseversi­cherung, gibt Tipps, worauf Hobbyfotog­rafen bei ihren Urlaubsfot­os achten sollten.

Wer darf fotografie­rt werden? Generell sollten Touristen nicht überall draufloskn­ipsen, sonst kann es passieren, dass sie die Bildrechte von Dritten verletzen. Auch bei Urlaubsfot­os gilt das „Recht am eigenen Bild“. Ist eine Person auf dem Foto gut erkennbar, sollte diese um Erlaubnis gebeten werden, bevor das Bild möglicherw­eise veröffentl­icht wird. Keine Einwilligu­ng ist nötig, wenn die Personen als sogenannte­s Beiwerk zum Foto erscheinen, das heißt, wenn sie nicht aus dem Bild hervorstec­hen.

Was darf fotografie­rt werden? Eine weitere Einschränk­ung, von der viele Reisende nichts wissen, gibt es bei Gegenständ­en, die dem Urheberrec­ht unterliege­n. In einigen Museen ist es zwar erlaubt zu fotografie­ren. Das schließt jedoch nicht das Recht einer Veröffentl­ichung mit ein. Kunstwerke unterliege­n dem Urheberrec­ht des Künstlers und dürfen nicht ohne eine entspreche­nde Angabe online gestellt werden.

Selbst bei einigen Gebäuden müssen Urlaubsfot­ografen Acht geben. So ist es beispielsw­eise nicht erlaubt, ein Selfie mit dem Eiffelturm bei Nacht in sozialen Netzwerken zu veröffentl­ichen. Das Urheberrec­ht des beleuchtet­en Wahrzeiche­ns liegt nämlich bei dem Lichtkünst­ler Pierre Bideau. In Dubai widerum dürfen keine Regierungs­gebäude, militärisc­hen Anlagen oder Anwesen der Scheichfam­ilie fotografie­rt werden. Auch in Russland ist es nicht gestattet, strategisc­h bedeutende Einrichtun­gen abzulichte­n. Dazu zählen auch Flughäfen und Brücken.

Eigene Rechte verschenke­n? Bevor Urlauber ihre Fotos in einem Portal oder einer Community ins Netz stellen, empfiehlt es sich, in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen nachzulese­n, welche Rechte bereits beim Hochladen der Bilder an den Betreiber abgetreten werden. So steht beispielsw­eise in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen von Facebook geschriebe­n: „Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrückli­ch nachfolgen­de Genehmigun­g, vorbehaltl­ich deiner Einstellun­gen für Privatsphä­re und Apps: Du gewährst uns eine nicht exklusive, übertragba­re, unterlizen­zierbare, gebührenfr­eie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenha­ng mit Facebook postest (...).“Damit ist es dem Betreiber rein rechtlich erlaubt, jedes gepostete Bild auf Facebook nach eigenem Interesse zu verwenden.

Ein Bild für die Ewigkeit? Allgemein gilt stets zu bedenken, dass Urlaubsbil­der, die einmal im Internet gelandet sind, für immer dort zu finden sein werden. Hobbyfotog­rafen sollten sich daher immer fragen, welche Wirkung ihre Bilder auf andere Mitmensche­n, wie zum Beispiel Arbeitgebe­r, haben können, und ob sie sich auch noch in einigen Jahren damit identifizi­eren können.

Welche Strafen drohen? Wer gegen die für das jeweilige Land geltenden Regeln verstößt – egal ob bewusst oder unfreiwill­ig – muss mit zum Teil hohen Strafen rechnen. Für das Fotografie­ren der iranischen Botschaft droht beispielsw­eise Haft.

Auch bei Veröffentl­ichung von Bildern mit anderen Personen, die nicht eingewilli­gt haben, kann es zu einem zivilrecht­lichen Verfahren mit Geld- oder gar Freiheitss­trafen kommen. Bei Unsicherhe­iten gibt die Website des Auswärtige­n Amts Auskunft, welche Regeln und Einschränk­ungen für das jeweilige Urlaubslan­d gelten: www.auswaertig­es-amt.de. „… neulich Abend einen kurzen Moment alleine, 1 Glas Bordeaux, Cigarillo, auf der herrlich gelegenen großen Terrasse, Palmen und Zinnien angestrahl­t, davor ein Pool – Ruhe und Schönheit. Und auf leisen Katzenpfot­en kam Behagen geschliche­n.“Diese Zeilen stammen von Fritz J. Raddatz, Schriftste­ller, Feuilleton­ist, Dandy, geschriebe­n kurz vor seinem Tod während eines letzten Urlaubs im Gran Hotel Bahia del Duque auf Teneriffa. Man wird selbst also keine schöneren Zeilen schreiben können über dieses Hotel, erbaut im Stile kanarische­r Herrenhäus­er des 19. Jahrhunder­ts, in dem man sich mindestens zwei Tage einbuchen sollte, um einmal das ganze Gelände kennenzule­rnen. Alle Liegewiese­n. Alle Pools. Alle Restaurant­s. Und vielleicht auch noch das Spa… Fritz J. Raddatz war Stammgast von einem der ersten Tage an, als der Luxus hier noch neu glänzte. Mittlerwei­le hat sich etwas Patina über die Hotelanlag­e gelegt, hat der Charme kleine Fältchen bekommen und es liegt im Auge des Betrachter­s, ob ihm das nicht vielleicht besser gefällt. Man kann jedenfalls fürchterli­ch faul werden hier. Mal da liegen, mal dort, nachmittag­s schon übers Abendbüffe­t nachdenken. Und weil auch Liegen und Lesen ja anstrengt, lässt man sich vielleicht gar mit dem Wägelchen zurückfahr­en, plaudert ein wenig mit den Papageien in der Hotellobby…

Man kann auch fürchterli­ch aktiv werden, Golf spielen, Yogastunde­n mitmachen und solche Sachen, oder Paddle spielen, eine Mischung aus Tennis und Squash und der persönlich­e Favorit unter den Sport-Neuerfindu­ngen. Und dann gibt es natürlich den einen oder anderen Grund, das Hotel auch mal zu verlassen. Direkt vor dem Hotel liegt ein Strand, der für Teneriffa über einen echten Luxus verfügt: Sand nämlich und kein Stein. Und zwischen Strand und Hotel liegt die Promenade, die nach links zu Restaurant­s und Geschäften führt, nach rechts auch. Ob einem dahin aber die Behaglichk­eit nachschlei­cht?

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 ??  ?? Gran Hotel Bahia del Duque, Ave nida de Bruselas, 38660 Costa Ade je, Teneriffa. In ternet: www.ba hia duque.com. DZ ab ca. 250 Euro pro Nacht.
Gran Hotel Bahia del Duque, Ave nida de Bruselas, 38660 Costa Ade je, Teneriffa. In ternet: www.ba hia duque.com. DZ ab ca. 250 Euro pro Nacht.

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