Einbrechern drohen künftig härtere Strafen
Mindestens ein Jahr Haft: Wie die Koalition die Bürger besser schützen will
Einbrecher sollen in Zukunft schneller und länger im Gefängnis landen. Mit einer Verschärfung der Gesetze will die Bundesregierung ihnen das Handwerk legen und die Bürger besser schützen. Die Große Koalition reagiert damit auf die in den letzten Jahren stark gestiegene Einbruchskriminalität, hinter der oft gewerbsmäßig agierende Banden aus dem Ausland stehen. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 151 000 Wohnungseinbrüche mit einem Gesamtschaden von 390 Millionen Euro gemeldet.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem Einbrüche in private Wohnräume künftig als schwere Straftat (wie beispielsweise Raub) behandelt werden, womit das Strafmaß für Einbrecher auf mindestens ein Jahr und maximal zehn Jahre steigt – bislang liegt die Mindeststrafe abhängig vom jeweiligen Fall bei drei bzw. sechs Monaten. Minder schwere Fälle soll es bei Einbrüchen künftig nicht mehr geben, damit Verfahren nicht mehr so einfach eingestellt werden können. Gleichzeitig einigten sich Union und SPD nach längerem Tauziehen darauf, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen auch die gespeicherten Vorratsdaten nutzen und die Verbindungsdaten von Handys, Telefonen und Computern auswerten darf.
Justizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Verschärfung der Gesetze. „Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu beschützen“, sagte er. Allerdings reiche es nicht aus, lediglich die Gesetze zu verschärfen. Entscheidend werde sein, die Aufklärungsquoten von gegenwärtig 15 bis 17 Prozent zu erhöhen und die Täter möglichst schnell zur Rechenschaft zu ziehen, „damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben“. Dazu benötige man „deutlich mehr Polizisten“.
Ähnlich argumentierte auch der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Vize-Chef der Unionsfraktion, Stephan Harbarth, gegenüber unserer Zeitung. Die Koalition setze „ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Schutz des Eigentums“. Der Innenexperte der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), zeigte sich gegenüber unserer Zeitung zufrieden damit, dass der Koalitionspartner SPD seinen Widerstand gegen die Nutzung der Vorratsdaten aufgegeben hat. „Ein völliger Ausschluss der Nutzung solcher Daten wäre falsch verstandener Datenschutz und damit Täterschutz gewesen“, sagte er. Bisher dürfen solche Daten nur bei Straftaten wie Mord, Terror oder sexuellem Missbrauch verwendet werden. Auch die SPDInnenexpertin Gabriele Fograscher (Donau-Ries) ist zufrieden. Da man es bei den Tätern oft mit professionellen Banden aus dem Bereich der international agierenden Organisierten Kriminalität zu tun habe, sei sowohl die Verschärfung der Strafen als auch die Verwendung der Vorratsdaten richtig. Nun müssten die Länder die Polizei personell und technisch besser ausstatten.
Warum der Staat noch mehr gegen Einbrecher tun muss, schreibt Holger Sabinsky-Wolf im