So funktioniert das deutsche Asylrecht
Asylberechtigung Nach Artikel 16a des Grundgesetzes sind politisch Verfolgte, die bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegen den Menschenrechtsverletzung ausge setzt wären, asylberechtigt. Berück sichtigt wird nur staatliche Verfolgung. Notsituationen wie Armut, Bürger kriege oder Naturkatastrophen sind als Asylgründe ausgeschlossen. Den strengen Schutz durch das Grundgesetz erhält nur ein sehr kleiner Teil der Flüchtlinge. Hauptgrund: Wer über einen sicheren Drittstaat kommt, kann nicht als Asylberechtigter anerkannt werden. Die meisten Flüchtlinge reisen aber durch andere EU Länder, bevor sie Deutschland erreichen.
Flüchtlingsschutz Der Flüchtlings schutz ist umfangreicher und basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie greift auch bei der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ein. Dies gilt für alle Menschen, deren Leben oder Freiheit in ihrem Herkunftsland we gen ihrer „Rasse, Religion, Nationali tät, politischen Überzeugung oder Zuge hörigkeit zu einer bestimmten sozia len Gruppe“bedroht ist. Bis März 2016 wurden fast alle Menschen aus Syrien als Flüchtlinge anerkannt. Sie erhielten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jah re und das Recht auf Familiennachzug. Mit dem Asylpaket II hat sich das geändert. Rund 40 Prozent der Syrer bekommen seither nur noch den
Subsidiären Schutz Diesen einge schränkten Status erhalten Menschen, denen in ihrer Heimat „ernsthafter Scha den“durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht. Ihre Aufent haltserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr. Zudem dürfen Familienmitglieder zwei Jahre lang nicht nachziehen.
Abschiebeverbot Die unterste Stufe greift, wenn die Rückführung eine Verletzung der europäischen Menschen rechtskonvention darstellt oder eine „erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht“. Betrof fene erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr. (hogs)