Keine Tore in der regulären Spielzeit
Deiningen und Oberndorf erst nach Elfmeterschießen im Totopokal eine Runde weiter
Die letzten beiden Mannschaften aus dem Landkreis DonauRies, die noch im Toto-Pokal-Wettbewerb vertreten sind, sind die SpVgg Deiningen und der VfB Oberndorf. Beide Mannschaften setzten sich im Viertelfinale aber erst im Elfmeterschießen durch.
Die SpVgg Deiningen hatte im Heimspiel gegen den gleichklassigen FC Maihingen eine erste Torchance, doch Marco Reiner scheiterte aus acht Metern an Torwart Martin Fischer. Dieser unterschätzte dann eine Flanke von Stefan Neuwirt, doch die Gastgeber konnten kein Kapital daraus schlagen. Die Gäste waren nicht ungefährlich. So köpfte Aaron Stimpfle einen schnell ausgeführten Freistoß über das Tor und auch Raphael Stimpfle schoss über die Latte. Die Platzherren mussten verletzungsbedingt schon früh wechseln: Für Matthias Bosch (Oberschenkelzerrung) kam Osman Mustapha (28.) und nur drei Minuten später war auch für Marco Reiner das Spiel beendet.
Zehn Minuten waren im zweiten Durchgang gespielt, als Michael Jais gefoult wurde, doch Peter Gerstmeier zielte beim Elfmeter knapp über die Latte. Etwa bis zur Mitte der zweiten Hälfte waren die Gastgeber die spielbestimmende Mannschaft, doch ab der 65. Minute waren die Nordrieser dem Führungstor näher. Nach 90 torlosen Minuten bat schließlich Schiedsrichter Markus Bauer (Munzinger SV) zum Elfmeterschießen. Dort verwandelten für die Einheimischen alle fünf Spieler (Peter Gerstmeier, Michael Jais, Stefan Neuwirth, Fabian Chlebisz und Osman Mustapha), während bei den Gästen lediglich Raphael Stimpfle, Alexander Göck, Martin Fischer und Aaron Stimpfle vom Punkt aus trafen. Den fünften FCM-Strafstoß, getreten vom eingewechselten Benjamin Thum, parierte Deiningens Keeper Stefan Hahn.
Außerdem spielten: FC Mindeltal – SSV Dillingen 3:0, SV Waldstetten – TSV Ziemetshausen 3:1, VfB Oberndorf – SSV Höchstädt 4:2 (0:0) nach Elfmeterschießen. Gemeinde Mönchsdeggingen Amtliche Bekanntmachung Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mönchsdeggingen für den Bereich des Bebauungsplanes „Hochweg“, 1. Änderung und Erweiterung gemäß § 6 Abs. 1 u. 5 BauGB
Mit Bescheid vom 13.07.2017, Nr.: FB 40--1378 hat das Landratsamt Donau-Ries die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mönchsdeggingen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Straße 6, Zimmer 16 während den allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) einsehen. Über deren Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Mönchsdeggingen, den 09.08.2017 Wiedenmann 1. Bürgermeister