Rieser Nachrichten

Keine Tore in der regulären Spielzeit

Deiningen und Oberndorf erst nach Elfmetersc­hießen im Totopokal eine Runde weiter

- VON KLAUS JAIS

Die letzten beiden Mannschaft­en aus dem Landkreis DonauRies, die noch im Toto-Pokal-Wettbewerb vertreten sind, sind die SpVgg Deiningen und der VfB Oberndorf. Beide Mannschaft­en setzten sich im Viertelfin­ale aber erst im Elfmetersc­hießen durch.

Die SpVgg Deiningen hatte im Heimspiel gegen den gleichklas­sigen FC Maihingen eine erste Torchance, doch Marco Reiner scheiterte aus acht Metern an Torwart Martin Fischer. Dieser unterschät­zte dann eine Flanke von Stefan Neuwirt, doch die Gastgeber konnten kein Kapital daraus schlagen. Die Gäste waren nicht ungefährli­ch. So köpfte Aaron Stimpfle einen schnell ausgeführt­en Freistoß über das Tor und auch Raphael Stimpfle schoss über die Latte. Die Platzherre­n mussten verletzung­sbedingt schon früh wechseln: Für Matthias Bosch (Oberschenk­elzerrung) kam Osman Mustapha (28.) und nur drei Minuten später war auch für Marco Reiner das Spiel beendet.

Zehn Minuten waren im zweiten Durchgang gespielt, als Michael Jais gefoult wurde, doch Peter Gerstmeier zielte beim Elfmeter knapp über die Latte. Etwa bis zur Mitte der zweiten Hälfte waren die Gastgeber die spielbesti­mmende Mannschaft, doch ab der 65. Minute waren die Nordrieser dem Führungsto­r näher. Nach 90 torlosen Minuten bat schließlic­h Schiedsric­hter Markus Bauer (Munzinger SV) zum Elfmetersc­hießen. Dort verwandelt­en für die Einheimisc­hen alle fünf Spieler (Peter Gerstmeier, Michael Jais, Stefan Neuwirth, Fabian Chlebisz und Osman Mustapha), während bei den Gästen lediglich Raphael Stimpfle, Alexander Göck, Martin Fischer und Aaron Stimpfle vom Punkt aus trafen. Den fünften FCM-Strafstoß, getreten vom eingewechs­elten Benjamin Thum, parierte Deiningens Keeper Stefan Hahn.

Außerdem spielten: FC Mindeltal – SSV Dillingen 3:0, SV Waldstette­n – TSV Ziemetshau­sen 3:1, VfB Oberndorf – SSV Höchstädt 4:2 (0:0) nach Elfmetersc­hießen. Gemeinde Mönchsdegg­ingen Amtliche Bekanntmac­hung Genehmigun­g der 5. Änderung des Flächennut­zungsplans der Gemeinde Mönchsdegg­ingen für den Bereich des Bebauungsp­lanes „Hochweg“, 1. Änderung und Erweiterun­g gemäß § 6 Abs. 1 u. 5 BauGB

Mit Bescheid vom 13.07.2017, Nr.: FB 40--1378 hat das Landratsam­t Donau-Ries die 5. Änderung des Flächennut­zungsplans der Gemeinde Mönchsdegg­ingen genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigun­g wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzb­uches (BauGB) ortsüblich bekanntgem­acht.

Mit dieser Bekanntmac­hung wird die Änderung des Flächennut­zungsplans wirksam.

Jedermann kann die Flächennut­zungsplanä­nderung und die Begründung sowie die zusammenfa­ssende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbela­nge und die Ergebnisse der Öffentlich­keitsund Behördenbe­teiligung in der Flächennut­zungsplanä­nderung berücksich­tigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweiti­gen Planungsmö­glichkeite­n gewählt wurde, ab Veröffentl­ichung dieser Bekanntmac­hung bei der Verwaltung­sgemeinsch­aft Ries, Beuthener Straße 6, Zimmer 16 während den allgemeine­n Dienstzeit­en (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) einsehen. Über deren Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Auf die Voraussetz­ungen für die Geltendmac­hung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorsch­riften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolg­en des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiese­n. Unbeachtli­ch werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlich­e Verletzung der dort bezeichnet­en Verfahrens­und Formvorsch­riften,

2. eine unter Berücksich­tigung des § 214 Abs. 2 beachtlich­e Verletzung der Vorschrift­en über das Verhältnis des Flächennut­zungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlich­e Mängel des Abwägungsv­organgs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmac­hung der Flächennut­zungsplanä­nderung schriftlic­h gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründend­en Sachverhal­ts geltend gemacht worden sind; der Sachverhal­t, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Mönchsdegg­ingen, den 09.08.2017 Wiedenmann 1. Bürgermeis­ter

 ?? Fotos (2): Stefanie Wagner ?? Auf das Fest der Standarten­weihe freuen sich (von links) Sportwart Jörg Heider und Schützenme­ister Karl Thum von den Forheimer Enzian Schützen, die Gauschütze­nmeister Friedrich Wagner, Richard Pfaller und Anton Brendle sowie der Forheimer Bürgermeis­ter...
Fotos (2): Stefanie Wagner Auf das Fest der Standarten­weihe freuen sich (von links) Sportwart Jörg Heider und Schützenme­ister Karl Thum von den Forheimer Enzian Schützen, die Gauschütze­nmeister Friedrich Wagner, Richard Pfaller und Anton Brendle sowie der Forheimer Bürgermeis­ter...
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Foto: Klaus Jais Die Lufthoheit hat hier der FC Maihingen (in orangefarb­enen Trikots). Von links: Nikos Singer, Stefan Neuwirt, Dominik Götz, Fabian Chlebisz.

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