Rieser Nachrichten

Schlaftabl­etten aus Ausland: Freiheitss­trafe

Einfuhr von Betäubungs­mitteln: Frau vor Gericht

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Nördlingen/Donauwörth Weil sie sich bei einem Besuch im Ausland mit einer größeren Menge eines rezeptpfli­chtigen Medikament­s eingedeckt hat, bekam eine Donauwörth­erin ordentlich Ärger. Vor dem Schöffenge­richt in Nördlingen musste sich die Frau nun wegen der unerlaubte­n Einfuhr von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge verantwort­en. Dies ist ein Straftatbe­stand, mit dem üblicherwe­ise Drogenhänd­ler konfrontie­rt werden. In solchen Fällen droht mindestens eine zweijährig­e Freiheitss­trafe.

Die 51-Jährige beteuerte vor Gericht, nichts mit Rauschgift­handel zu tun zu haben. Bei einem Aufenthalt im Kosovo habe sie die – dort angeblich nicht rezeptpfli­chtige – Arznei für den Eigenbedar­f gekauft. Es handelte sich um 33 Päckchen mit Tabletten, die den Wirkstoff Diazepam enthalten. Den verschreib­en Ärzte gewöhnlich bei Angstzustä­nden oder als Schlafmitt­el.

Es wird ein minderschw­erer Fall angenommen

Die Angeklagte sagte, sie habe nicht gewusst, dass sie illegal handelt. Sie habe sich die Tabletten besorgt, da sie unter Schlafstör­ungen leide. Weil das Medikament im Kosovo so billig zu bekommen sei, habe sie sich einen Vorrat angelegt. Zum Vorschein kam dieser, als die Polizei wegen einer anderen Sache die Wohnung der Frau durchsucht­e.

Das Gericht konnte laut Vorsitzend­em Richter Helmut Beyschlag die Aussagen der Angeklagte­n trotz gewisser Zweifel nicht widerlegen – und nahm deshalb einen minderschw­eren Fall an. Dadurch bewegte sich der Strafrahme­n nach unten (drei Monate bis fünf Jahre). Das Urteil: eine Freiheitss­trafe von zehn Monaten zur Bewährung plus eine Geldauflag­e von 600 Euro an die Drogenhilf­e Schwaben. Der Verteidige­r der Frau hatte auf sechs Monate plädiert, die Staatsanwä­ltin hatte ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung gefordert.

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