Schlaftabletten aus Ausland: Freiheitsstrafe
Einfuhr von Betäubungsmitteln: Frau vor Gericht
Nördlingen/Donauwörth Weil sie sich bei einem Besuch im Ausland mit einer größeren Menge eines rezeptpflichtigen Medikaments eingedeckt hat, bekam eine Donauwörtherin ordentlich Ärger. Vor dem Schöffengericht in Nördlingen musste sich die Frau nun wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Dies ist ein Straftatbestand, mit dem üblicherweise Drogenhändler konfrontiert werden. In solchen Fällen droht mindestens eine zweijährige Freiheitsstrafe.
Die 51-Jährige beteuerte vor Gericht, nichts mit Rauschgifthandel zu tun zu haben. Bei einem Aufenthalt im Kosovo habe sie die – dort angeblich nicht rezeptpflichtige – Arznei für den Eigenbedarf gekauft. Es handelte sich um 33 Päckchen mit Tabletten, die den Wirkstoff Diazepam enthalten. Den verschreiben Ärzte gewöhnlich bei Angstzuständen oder als Schlafmittel.
Es wird ein minderschwerer Fall angenommen
Die Angeklagte sagte, sie habe nicht gewusst, dass sie illegal handelt. Sie habe sich die Tabletten besorgt, da sie unter Schlafstörungen leide. Weil das Medikament im Kosovo so billig zu bekommen sei, habe sie sich einen Vorrat angelegt. Zum Vorschein kam dieser, als die Polizei wegen einer anderen Sache die Wohnung der Frau durchsuchte.
Das Gericht konnte laut Vorsitzendem Richter Helmut Beyschlag die Aussagen der Angeklagten trotz gewisser Zweifel nicht widerlegen – und nahm deshalb einen minderschweren Fall an. Dadurch bewegte sich der Strafrahmen nach unten (drei Monate bis fünf Jahre). Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung plus eine Geldauflage von 600 Euro an die Drogenhilfe Schwaben. Der Verteidiger der Frau hatte auf sechs Monate plädiert, die Staatsanwältin hatte ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung gefordert.