Nicht alle Radwege entsprechen Vorschriften
Zu „Verkehr: Die Nittinger ärgern sich“(RN, 20. Oktober) und „20 Prozent mehr Radunfälle“(RN, 27. Oktober): Die Nittinger ärgern sich über die „Gefahrenstelle Radweg“an der B 466. Die Rechtslage ist klar: Das Radwegschild darf dort nur stehen, wenn der Radweg dieselben Vorfahrtsrechte erhält wie die
B 466, die er begleitet. Die Beschilderung wurde erst vor einigen Jahren an die Verwaltungsvorschrift zur StVO angepasst: Das Zeichen „Vorfahrt gewähren“steht auf der zur B466 führenden Straße korrekt vor dem Radweg, mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr von links und rechts“. Augen auf im Straßenverkehr. In Nittingen gibt es offenbar zu wenig Radfahrer, sonst würden diese dort nicht als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse angesehen. Auch in Oettingen entsprechen nicht alle Radwege den Vorschriften (etwa beim TSVSportplatz), aber hier ist man wenigstens ein bisschen Rad-freundlicher als anderswo.
Die im Rieser Nachrichten-Artikel „20 Prozent mehr Radunfälle“(27. Oktober) beklagte, erhöhte Unfallgefahr für Radfahrer in Nördlingen liegt wohl auch an den hier weniger vorschriftsgemäßen Radwegen. Der im Artikel genannte „Radweg“an der Nürnberger Straße entspricht in mehreren Punkten (Freigabe für Rad-Gegenverkehr, zu geringe Mindestbreite, mangelnde Übersicht und Beschilderung) nicht der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Radfahrer dürften hier nicht gezwungen werden, den Gehweg zu benutzen.