Titel zeigt das Dilemma der Straßenausbausatzung
zu: „Die einen müssen bezahlen, die an deren nicht“(RN, 28. Oktober) und „Einmal zahlen oder jedes Jahr“(RN 16. Oktober):
Eigentlich liegt in dem Titel „Die einen müssen bezahlen, die anderen nicht“schon das ganze Dilemma der sehr umstrittenen Straßenausbausatzung. Wie kann es nach diesem Gesetz noch eine Gleichbehandlung der Bürger geben, wenn der Gesetzgeber schon von zweierlei Bürgern ausgeht? Man muss der Stadtteilliste dankbar sein, dass sie es mit ihrer Kritik bis in die Heimatzeitung geschafft hat. Mir war dieses Privileg vor sechs Jahren nicht vergönnt? Die Aussagen unserer Räte, man muss die Abgabe aufrecht erhalten, weil es schon 40 Jahre so ist, klinkt ein bisschen wie: Es muss ja richtig sein, weil es ja immer so war. Eine erfreulich positive Aussage brachte Frau Ortler ins Spiel: Der Bayerische Staat müsse für die Gleichbehandlung seiner Bürger sorgen. Es kann doch nicht angehen, dass 73 Prozent der Bürger zu einer Abgabe verpflichtet sind und 27 Prozent nicht. (Gewollte Zweiklassengesellschaft?)
Ich habe noch niemand getroffen, der mir gesagt hat, dass dieses Gesetz auch nur den Hauch von Gerechtigkeit hat. Deshalb wehrt sich auch das den Menschen bei der Geburt eingesetzte Gerechtigkeitsgen so vehement dagegen. Dass diese „Scherflein“wie Frau Bachmann diese Zahlungen verniedlichend nennt, Menschen durchaus hart treffen können, beweist die alte Frau, die bei der Stadtverwaltung im Landkreis sagte: Sie könne die Straßenausbausatzung nicht bezahlen und zur Antwort erhielt, sie solle ihr Haus verkaufen, dann könne sie ihre Satzung auch bezahlen.
Man muss Ministerpräsident Seehofer, wenn er gerade seine Ode auf Bayern singt, sagen: „Auch das ist Bayern!“.
»
Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt aus einandersetzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in je dem Fall vorbehalten. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer an