Unterstützung für die Geburtshilfe?
Der Freistaat will die Situation der Geburtshilfestationen verbessern. Landrat Stefan Rößle hofft auf einen hohen Fördersatz. Was sich ab dem 1. Januar ändert
Landkreis Nach dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts, ein Zukunftsprogramm zur Verbesserung der Situation von Geburtshilfestationen in Krankenhäusern im Ländlichen Raum aufzulegen, hofft das gemeinsame Kommunalunternehmen im Landkreis (gKU) auf finanzielle Unterstützung für die gynäkologischen Abteilungen in Donauwörth und Nördlingen.
Das Programm umfasst zwei Säulen: Zum einen sollen Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der Kliniken finanziell gefördert werden, damit sie die meist defizitären stationären Geburtshilfestationen weiter aufrechterhalten können. Anderseits will der Freistaat zur Sicherstellung der Hebammenversorgung den Kommunen einen dreistelligen Förderbetrag pro Geburt eines Kindes zur Verfügung stellen, damit diese Hebammen einstellen können.
Nach Auskunft des gKU-Verwaltungsratsvorsitzenden und Landrat Stefan Rößle müssen die Details des Förderprogramms noch ausgearbeitet werden. Er gehe davon aus, dass dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Im Rahmen einer Sitzung des Landesvorstandes der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU, deren Vorsitzender er ist, habe Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml das Vorhaben erläutert und eine Bezuschussung an bestimmte Mindeststandards geknüpft. Ein Kriterium sei: mindestens 800 Geburten pro Jahr. Laut gKU-Vorstandsvorsitzendem Jürgen Busse liege diese Zahl an der Donau-Ries-Klinik Donauwörth bei 560 und in Nördlingen bei 470 jeweils mit leicht steigender Tendenz.
Wieviel der Freistaat zum Ausgleich defizitärer Geburtshilfeeinrichtungen den Kommunen gewährt, müsse noch mit dem bayerischen Finanzministerium geklärt werden. Rößle erhofft sich einen jährlichen Fördersatz im höheren zweistelligen Bereich. Im Übrigen sei die Initiative für ein solches Zu- schussprogramm von der „kommunalen Familie“ausgegangen.
Unabhängig davon geraten die an den Krankenhäusern selbstständig arbeitenden Hebammen ab dem 1. Januar in eine missliche Situation. Um Geld zu sparen, haben die Krankenkassen verfügt, dass eine Geburtshelferin in ihrer „Schicht“nur noch zwei Frauen betreuen darf. Christina Pflugmacher, seit vielen Jahren als selbstständige Hebamme am Nördlinger Stift tätig, erläutert eine mögliche Situation: „Wenn ich zwei Frauen habe, die über der Zeit sind und eine Kontrolle ihres Babys benötigen und gleichzeitig eine Frau zur Geburt kommt, dürfte ich diese eigentlich nicht annehmen.“Die Alternative wäre, die Kontrollen an einer Frau sofort abzubrechen und sich um die kurz vor der Geburt stehende kümmern oder eine Kollegin aus dem „Hintergrunddienst“in die Klinik rufen. Die Frau dann in ein anderes Krankenhaus zum Gebären zu schicken, komme für sie und das übrige Team nicht in Frage, so Pflugmacher. „Wir finden immer eine Lösung.“Der Fall, dass mehr als zwei Kinder innerhalb einer Schicht zur Welt kommen, sei ohnehin eher selten, ergänzt ihre Kollegin Irene Kindsvater im Gespräch mit unserer Zeitung.
Acht selbstständige Hebammen
Insgesamt sieht Pflugmacher die Geburtshilfe am Stiftungskrankenhaus mit acht selbstständigen Hebammen gut aufgestellt. Jede Kollegin sei ständig erreichbar und könne dazukommen, wenn eine zusätzliche Kraft im Kreißsaal benötigt werde.
Ein großes Problem stellten hingegen die ständig steigenden Beiträge in der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen dar. Niemand könne absehen, wohin diese Entwicklung noch führe, wenngleich die Krankenkassen mittlerweile einen gewissen Ausgleich bezahlten. Gleiches gelte für die gynäkologischen Belegärzte in den Häusern. Diese würden ebenfalls durch stetig steigende Haftpflichtbeiträge belastet.