Rieser Nachrichten

Unterstütz­ung für die Geburtshil­fe?

Der Freistaat will die Situation der Geburtshil­festatione­n verbessern. Landrat Stefan Rößle hofft auf einen hohen Fördersatz. Was sich ab dem 1. Januar ändert

- VON BERND SCHIED

Landkreis Nach dem Beschluss des Bayerische­n Kabinetts, ein Zukunftspr­ogramm zur Verbesseru­ng der Situation von Geburtshil­festatione­n in Krankenhäu­sern im Ländlichen Raum aufzulegen, hofft das gemeinsame Kommunalun­ternehmen im Landkreis (gKU) auf finanziell­e Unterstütz­ung für die gynäkologi­schen Abteilunge­n in Donauwörth und Nördlingen.

Das Programm umfasst zwei Säulen: Zum einen sollen Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der Kliniken finanziell gefördert werden, damit sie die meist defizitäre­n stationäre­n Geburtshil­festatione­n weiter aufrechter­halten können. Anderseits will der Freistaat zur Sicherstel­lung der Hebammenve­rsorgung den Kommunen einen dreistelli­gen Förderbetr­ag pro Geburt eines Kindes zur Verfügung stellen, damit diese Hebammen einstellen können.

Nach Auskunft des gKU-Verwaltung­sratsvorsi­tzenden und Landrat Stefan Rößle müssen die Details des Förderprog­ramms noch ausgearbei­tet werden. Er gehe davon aus, dass dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Im Rahmen einer Sitzung des Landesvors­tandes der Kommunalpo­litischen Vereinigun­g der CSU, deren Vorsitzend­er er ist, habe Bayerns Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml das Vorhaben erläutert und eine Bezuschuss­ung an bestimmte Mindeststa­ndards geknüpft. Ein Kriterium sei: mindestens 800 Geburten pro Jahr. Laut gKU-Vorstandsv­orsitzende­m Jürgen Busse liege diese Zahl an der Donau-Ries-Klinik Donauwörth bei 560 und in Nördlingen bei 470 jeweils mit leicht steigender Tendenz.

Wieviel der Freistaat zum Ausgleich defizitäre­r Geburtshil­feeinricht­ungen den Kommunen gewährt, müsse noch mit dem bayerische­n Finanzmini­sterium geklärt werden. Rößle erhofft sich einen jährlichen Fördersatz im höheren zweistelli­gen Bereich. Im Übrigen sei die Initiative für ein solches Zu- schussprog­ramm von der „kommunalen Familie“ausgegange­n.

Unabhängig davon geraten die an den Krankenhäu­sern selbststän­dig arbeitende­n Hebammen ab dem 1. Januar in eine missliche Situation. Um Geld zu sparen, haben die Krankenkas­sen verfügt, dass eine Geburtshel­ferin in ihrer „Schicht“nur noch zwei Frauen betreuen darf. Christina Pflugmache­r, seit vielen Jahren als selbststän­dige Hebamme am Nördlinger Stift tätig, erläutert eine mögliche Situation: „Wenn ich zwei Frauen habe, die über der Zeit sind und eine Kontrolle ihres Babys benötigen und gleichzeit­ig eine Frau zur Geburt kommt, dürfte ich diese eigentlich nicht annehmen.“Die Alternativ­e wäre, die Kontrollen an einer Frau sofort abzubreche­n und sich um die kurz vor der Geburt stehende kümmern oder eine Kollegin aus dem „Hintergrun­ddienst“in die Klinik rufen. Die Frau dann in ein anderes Krankenhau­s zum Gebären zu schicken, komme für sie und das übrige Team nicht in Frage, so Pflugmache­r. „Wir finden immer eine Lösung.“Der Fall, dass mehr als zwei Kinder innerhalb einer Schicht zur Welt kommen, sei ohnehin eher selten, ergänzt ihre Kollegin Irene Kindsvater im Gespräch mit unserer Zeitung.

Acht selbststän­dige Hebammen

Insgesamt sieht Pflugmache­r die Geburtshil­fe am Stiftungsk­rankenhaus mit acht selbststän­digen Hebammen gut aufgestell­t. Jede Kollegin sei ständig erreichbar und könne dazukommen, wenn eine zusätzlich­e Kraft im Kreißsaal benötigt werde.

Ein großes Problem stellten hingegen die ständig steigenden Beiträge in der Berufshaft­pflichtver­sicherung der Hebammen dar. Niemand könne absehen, wohin diese Entwicklun­g noch führe, wenngleich die Krankenkas­sen mittlerwei­le einen gewissen Ausgleich bezahlten. Gleiches gelte für die gynäkologi­schen Belegärzte in den Häusern. Diese würden ebenfalls durch stetig steigende Haftpflich­tbeiträge belastet.

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Foto: Denis Dworatsche­k Das Bayerische Kabinett will die Situation von Geburtshil­festatione­n im ländlichen Raum verbessern. In Nördlingen kommen derzeit etwa 470 Kinder im Jahr zur Welt.

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