So mogeln sich Jugendliche auf Partys
Eine Altersbeschränkung hält Heranwachsende selten ab. Sie nehmen den Ausweis eines anderen, um mitfeiern zu können. Welche Konsequenzen das für zwei aus dem Landkreis hat
Landkreis „Schlossbeben“-Party in Bergstetten: Ein 17-Jähriger gelangt im Juni dieses Jahres mithilfe der Krankenkassenkarte eines volljährigen Bekannten auf die Party. Zehn Minuten später kommt dieser zu der Feier, die Sicherheitsmänner bemerken den Betrug und werfen beide raus. Das wiederum wollen diese nicht akzeptieren und verschaffen sich noch zwei weitere Male Zutritt über einen Hintereingang. Schließlich werden sie wegen Missbrauchs von Ausweispapieren und Hausfriedensbruch angezeigt. Nun mussten sich der 17-Jährige und sein Bekannter vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten.
wie diese passieren immer wieder, weiß Florin Catuna vom Sicherheitsdienst CPI: „Pro Wochenende kommt so etwas mindestens ein Mal vor.“Die Maschen seien dabei vielfältig. „Mal ist es der Ausweis der Schwester, mal der des Bruders. Oft wird das Geburtsdatum überklebt“, erklärt der Experte. Wenn er oder seine geschulten Mitarbeiter einem Betrüger auf die Schliche gekommen sind, rufen sie meistens die Polizei und übergeben damit die Verantwortung an die Beamten.
Auch diese kennen solche Situationen sehr gut, bestätigt Gerhard Bißwanger, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Donauwörth: „Ein paar Mal im Jahr haben wir mit solchen Fällen zu tun.“Allerdings vermutet er eine deutlich höhere Dunkelziffer. „Es kommt immer auf das Anzeigeverhalten der Sicherheitsdienste an: Manche rufen jedes Mal an, andere sehen eher darüber hinweg“, sagt der Beamte.
Das Strafmaß bei diesen Delikten reiche theoretisch von einer Verwarnung bis hin zu einer Haftstrafe. Das hänge, so der Polizist, von der Art des Betrugs ab: „Bei einer missbräuchlichen Benutzung eines Ausweises ist die kriminelle Energie nicht so hoch wie bei einer Urkundenfälschung. Meistens handelt es sich ohnehin um Jugendsünden.“
Apropos Strafmaß: Am Ende des Prozesses in Nördlingen sprach Jugendrichter Andreas Krug unterSituationen schiedliche Strafen aus: Der 17-Jährige aus dem südlichen Landkreis erhielt eine Verwarnung und muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Darüber hinaus wies ihn das Gericht an, pro Monat mindestens fünf Bewerbungen zu schreiben und das Ergebnis mitzuteilen, da der Jugendliche noch keine Lehrstelle hat.
Sein 24-jähriger Bekannter erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen zu je 15 Euro und schrammte aufgrund von bereits neun Einträgen im Bundeszentralregister nur knapp am Gefängnis vorbei. „Es wäre unverhältnismäßig gewesen, Sie für eine solche Blödheit ins Gefängnis wandern zu lassen“, begründete Richter Krug.