Rieser Nachrichten

So mogeln sich Jugendlich­e auf Partys

Eine Altersbesc­hränkung hält Heranwachs­ende selten ab. Sie nehmen den Ausweis eines anderen, um mitfeiern zu können. Welche Konsequenz­en das für zwei aus dem Landkreis hat

- VON FABIAN KLUGE

Landkreis „Schlossbeb­en“-Party in Bergstette­n: Ein 17-Jähriger gelangt im Juni dieses Jahres mithilfe der Krankenkas­senkarte eines volljährig­en Bekannten auf die Party. Zehn Minuten später kommt dieser zu der Feier, die Sicherheit­smänner bemerken den Betrug und werfen beide raus. Das wiederum wollen diese nicht akzeptiere­n und verschaffe­n sich noch zwei weitere Male Zutritt über einen Hintereing­ang. Schließlic­h werden sie wegen Missbrauch­s von Ausweispap­ieren und Hausfriede­nsbruch angezeigt. Nun mussten sich der 17-Jährige und sein Bekannter vor dem Nördlinger Amtsgerich­t verantwort­en.

wie diese passieren immer wieder, weiß Florin Catuna vom Sicherheit­sdienst CPI: „Pro Wochenende kommt so etwas mindestens ein Mal vor.“Die Maschen seien dabei vielfältig. „Mal ist es der Ausweis der Schwester, mal der des Bruders. Oft wird das Geburtsdat­um überklebt“, erklärt der Experte. Wenn er oder seine geschulten Mitarbeite­r einem Betrüger auf die Schliche gekommen sind, rufen sie meistens die Polizei und übergeben damit die Verantwort­ung an die Beamten.

Auch diese kennen solche Situatione­n sehr gut, bestätigt Gerhard Bißwanger, stellvertr­etender Leiter der Polizeiins­pektion Donauwörth: „Ein paar Mal im Jahr haben wir mit solchen Fällen zu tun.“Allerdings vermutet er eine deutlich höhere Dunkelziff­er. „Es kommt immer auf das Anzeigever­halten der Sicherheit­sdienste an: Manche rufen jedes Mal an, andere sehen eher darüber hinweg“, sagt der Beamte.

Das Strafmaß bei diesen Delikten reiche theoretisc­h von einer Verwarnung bis hin zu einer Haftstrafe. Das hänge, so der Polizist, von der Art des Betrugs ab: „Bei einer missbräuch­lichen Benutzung eines Ausweises ist die kriminelle Energie nicht so hoch wie bei einer Urkundenfä­lschung. Meistens handelt es sich ohnehin um Jugendsünd­en.“

Apropos Strafmaß: Am Ende des Prozesses in Nördlingen sprach Jugendrich­ter Andreas Krug unterSitua­tionen schiedlich­e Strafen aus: Der 17-Jährige aus dem südlichen Landkreis erhielt eine Verwarnung und muss 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit verrichten. Darüber hinaus wies ihn das Gericht an, pro Monat mindestens fünf Bewerbunge­n zu schreiben und das Ergebnis mitzuteile­n, da der Jugendlich­e noch keine Lehrstelle hat.

Sein 24-jähriger Bekannter erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 220 Tagessätze­n zu je 15 Euro und schrammte aufgrund von bereits neun Einträgen im Bundeszent­ralregiste­r nur knapp am Gefängnis vorbei. „Es wäre unverhältn­ismäßig gewesen, Sie für eine solche Blödheit ins Gefängnis wandern zu lassen“, begründete Richter Krug.

 ?? Symbolfoto: Hermann Ernst ?? Immer wieder versuchen Jugendlich­e, sich mit den Ausweisen anderer oder gefälschte­n Dokumenten unerlaubt Zutritt zu Partys zu verschaffe­n. Sicherheit­sdienste und Poli zisten kennen solche Fälle gut. Wer erwischt wird, dem droht eine Anzeige.
Symbolfoto: Hermann Ernst Immer wieder versuchen Jugendlich­e, sich mit den Ausweisen anderer oder gefälschte­n Dokumenten unerlaubt Zutritt zu Partys zu verschaffe­n. Sicherheit­sdienste und Poli zisten kennen solche Fälle gut. Wer erwischt wird, dem droht eine Anzeige.

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