Als in Wallerstein ein Galgen stand
Hartmut Steger referierte beim Neujahrsempfang der Gemeinde
Wallerstein Der Festvortrag im Rahmen des diesjährigen Neujahrsempfangs in Wallerstein (wir berichteten) war nichts für schwache Nerven. Hartmut Steger, profunder Kenner der Historie der Marktgemeinde, hatte sich ein Thema ausgesucht, bei dem dem einen oder anderen Zuhörer ein Schaudern über den Rücken lief. Es ging um das „Wallersteiner Hochgericht“, das es im Fürstentum Oettingen-Wallerstein bis zum Jahre 1806 gab.
In diesem Jahr musste Fürstin Wilhelmine auf Geheiß von König Max I. von Bayern ihr Fürstentum an das Königreich Bayern abgeben. Für alle Regierungsgeschäfte waren fortan das bayerische Königshaus und dessen Regierung in München zuständig. „Der wohl schwärzeste Tag für das Herrschaftshaus der Oettinger“, wie Steger es ausdrückte. Mit dem Verlust des Regierungsauftrages verlor das Fürstentum Oettingen-Wallerstein auch die „Hohe Gerichtsbarkeit“. Damit war das Recht verbunden, bei schweren Delikten und Kriminalfällen den Gerichtsprozessen vorzustehen und auch Todesurteile auszusprechen.
Letzteres kam nicht allzu oft vor. Aber wenn jemand zum Tode verurteilt wurde, erfolgte die Vollstreckung des Urteils fast ausschließlich durch Köpfen und Erhängen, mitunter auch durch Rädern, Vierteilen und Verbrennen. Verbrannt wurden in der Regel „Brandstifter“. Sie sollten mit dem gleichen Verfahren gerichtet werden, mit dem sie zuvor ihre Untaten begangen hatten.
Laut den Recherchen Stegers wurden die Todesurteile an bestimmten „Hochgerichtsorten“innerhalb des Fürstentums vollstreckt. Laut einer Flurkarte befand sich beispielsweise der Galgen im „Hochgerichtsort Wallerstein“nahe des Munzinger Weihers. Ein weiterer, noch brutalerer Ort war die sogenannte „Köpfstatt“. Diese befand sich direkt an der Hauptstraße, der heutigen B 25, an der Rechtskurve nach Ehringen. Das Köpfen erfolgte mit einem Schwert.
Hartmut Steger schilderte an verschiedenen Beispielen unterschiedliche Hinrichtungsszenen. Auf de- ren Darstellung sei an dieser Stelle verzichtet. Ganz wichtig für die Hohe Gerichtsbarkeit dabei: Möglichst viele Bürger sollten von den Hinrichtungen etwas mitbekommen – quasi als abschreckende Wirkung. Deshalb stand zum Beispiel auch die
Köpfstatt an einer öffentlichen Straße
Wallersteiner Köpfstatt an einer öffentlichen Straße. Von hoher Bedeutung war zudem, dass Galgen und Köpfstatt sauber und von Unkraut und Büschen befreit waren. Standen Pflege- und Reparaturarbeiten an, waren diese Angelegenheit verschiedener Zünfte, wie Maurer, Zimmerleute, Schreiner, Schmiede und Wagner.
Die letzte Hinrichtung in Wallerstein traf Hartmut Stegers Ausführungen zufolge eine „Weibsperson“namens Johanna Ranzau. Nach den Prozessakten zu schließen, hatte sie vermutlich einen Kircheneinbruch verübt und sich an sakralen Gegenständen vergriffen.
Nach damaligem Rechtsempfinden handelte es sich dabei um ein Verbrechen, das nur mit der Todesstrafe gesühnt werden konnte. Im Juni 1750 wurde sie auf der Köpfstatt mit dem Schwert gerichtet.