Verdacht auf Fehler? Wie Sie Hilfe bekommen können
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Fehler passieren in den unterschied lichsten Bereichen der medizinischen Versorgung. Sie unterlaufen nicht nur Ärzten, sondern auch Krankenpfle gern, Hebammen, Heilpraktikern oder Psychotherapeuten. Fehler können schon bei der Aufklärung des Patien ten passieren oder bei der Diagnose, ebenso bei einer Operation oder der Auswahl der Medikamente.
● passiert ist, wobei der Patient (oder dessen Angehörige) ein mögliches Fehlverhalten nachweisen muss.
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Zunächst an den behandelnden Arzt oder die Klinik. In Krankenhäusern kann man sich in den meisten Fällen auch an Patientenfürsprecher wenden. Wer auf diesem Weg nicht weiter kommt, sollte seine Krankenkasse ein schalten. Diese beschafft im Ver dachtsfall die notwendigen Unterlagen und schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein, der ein für den Patienten kostenloses fachärztliches Gutachten erstellt. Es dient als Grundlage für das weitere Vorgehen von Patient und Krankenkas se. Eine Alternative sind die Gutach ter und Schlichtungsstellen der Ärzte und Zahnärztekammern.
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Nein. Sehr häufig werden Streitfälle außergerichtlich geregelt, wobei für den Patienten ein vorliegendes Gutach ten oftmals Wunder wirken kann. (bom)