Rieser Nachrichten

Biberhasse­r fing Tier mit Totschlagf­alle

Nager verendete bei Wassertrüd­ingen

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Wassertrüd­ingen Nach mehreren Wochen Fahndungsa­rbeit ist es den Ermittlern der Polizeiins­pektion Dinkelsbüh­l gelungen, einen Tatverdäch­tigen auszumache­n, der einen Biber bei Wassertrüd­ingen getötet haben soll. Vor vier Wochen wurde ein Europäisch­er Biber in einer Falle gefangen und verendete dort. Wie die Polizei mitteilt, entdeckten Zeugen am 5. Januar in einem Ortsteil von Wassertrüd­ingen an einem Bachlauf eine Schlagfall­e, deren bloßes Aufstellen bereits eine illegale Handlung darstellt und in Bayern verboten ist. Solche Fanggeräte können eine Gefahr für Tiere, vor allem Haustiere, aber auch für Menschen und insbesonde­re spielende Kinder darstellen, warnen die Beamten. In dieser Totfangfal­le befand sich zum Entdeckung­szeitpunkt ein getöteter Biber.

Bei der Falle handelte es sich laut Polizei im Speziellen um eine sogenannte „Conibear Drahtbügel­falle“. Die Falle wurde durch zunächst unbekannte Täter an einem Weg aufgestell­t, der als Trampelpfa­d eines Bibers erkenntlic­h war. Das Tier war vermutlich nachts in diese Falle getappt und verendete darin.

Nach Bekanntwer­den dieser Tat führten die Ermittler umfangreic­he und verschiede­ne, teils verdeckte Überwachun­gsmaßnahme­n durch. Zahlreiche Zeugen wurden befragt. Das brachte die Beamten auf die Spur eines dringend tatverdäch­tigen Mannes. Dieser soll insgesamt zwei dieser Totschlagf­allen in unmittelba­rer Nähe zu einem Biberbau aufgestell­t und nach Kenntnis der Polizei zumindest einen Biber damit gefangen und getötet haben. Europäisch­e Biber unterliege­n nicht dem Jagdrecht, werden aber durch die Bundesarte­nschutzver­ordnung, das Bundesnatu­rschutzges­etz und das Tierschutz­gesetz besonders geschützt. Gegen den Verdächtig­en wurde ein Strafverfa­hren eingeleite­t, die Fallen eingezogen.

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