Spion im Kinderzimmer Nette Teddys und süße Puppen können uns überwachen
Überwachung In Augsburg zeigt die Bundesnetzagentur gefährliche Produkte, die auch Verbraucher ausspionieren können. Wie diese aussehen und worauf Eltern achten sollen
Augsburg Klein. Unscheinbar. Niedlich. Der gelbe Teddybär lächelt einen mit seiner großen, braunen Schnauze an, doch seine Nase birgt ein Geheimnis: eine Überwachungskamera. Dieses als Spielzeug getarnte Spionagegerät gehört zu einer Wanderausstellung der Bundesnetzagentur, die ab dem heutigen Montag in der Zweigstelle in Augsburg zu sehen ist. Die Behörde gehört zum Ministerium für Wirtschaft und Energie. Eine der vielen Aufgaben der Agentur ist die Marktüberwachung von elektrischen und elektronischen Geräten, um Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen.
Karl Heinz Bildl leitet die Stelle der Bundesnetzagentur in Augsburg. Er sagt: „Wir wollen der Öffentlichkeit diese Gegenstände zugänglich machen.“In der Ausstellung wird auch die Puppe „Cayla“gezeigt. Hinter Klimperaugen und Pausbäckchen arbeitet ein Bluetooth-fähiges Mikrofon, das im Kinderzimmer jedes Wort aufnehmen kann. Die „getarnte Abhöranlage“der britischen Firma „Vivid“wurde bereits im vergangenen Jahr auf die Rote Liste der Bundesnetzagentur gesetzt. Eigentlich sollte sie mit den Kindern reden und auf Fragen antworten, wo Eltern nicht weiterwis- sen. „Ursprünglich war sie wohl – ohne bösen Hintergedanken – als erweitertes Babyfon gedacht“, vermutet Peter Scheyer von der Bundesnetzagentur. Zum Datensammeln seien sie weniger geeignet, da würden sich Apps für Smartphones eher anbieten. Also was macht dann diese Geräte so gefährlich?
Hacker oder Pädophile könnten Zugang zu den Daten erlangen. Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt: „Internetfähige Spielzeuge bieten immer die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte.“Eltern sollten sich bewusst sein, dass diese Geräte möglicherweise dauerhaft mithören können. „Diese Daten landen dann vielleicht auf unsicheren Servern, die außerhalb der EU stehen“, ergänzt Grasl. Sie glaubt, dass vielen Verbrauchern die Gefahren nicht bewusst sind.
Sebastian Himstedt, Pressesprecher der Stiftung Datenschutz, sieht das ähnlich: „Eltern geben ihren Kindern solche Geräte in die Hand.“Diese wissen meist nichts über die Gefahren. „Rechtsfähig sind sie auch nicht, was bedeutet, dass die Eltern haften“, sagt Himstedt. Er wünsche sich einen aufgeklärten Umgang der Verbraucher mit Geräten wie Alexa oder Smartwatches. „Wirtschaft und Politik müssen den Kunden stärker vermit- teln, was die Produkte können“, sagt der Pressesprecher.
Die Wanderausstellung der Bundesnetzagentur bietet dafür eine gute Möglichkeit, was auch dem Leiter in Augsburg, Karl Heinz Bildl, bewusst ist: „Die Ausstellung soll die Verbraucher weiter für das Thema Sicherheit und Datenschutz sensibilisieren.“Insgesamt 23 Produkte werden gezeigt, die nach den gesetzlichen Bestimmungen der EU nicht erlaubt sind. Experte Peter Scheyer erklärt: „Teilweise ist der Besitz solcher Geräte strafbar wie der Teddybär oder ein Störsender.“Die unscheinbaren, kleinen Kästchen stören neben dem Handyempfang auch Notrufe. „Sie werden von Sicherheitskräften eingesetzt, um funkgesteuerte Sprengsätze abzuschirmen“, sagt Scheyer. Viele dieser Geräte werden im Internet angeboten. Oft sei es schwer für den Verbraucher zu erkennen, ob die Produkte in der EU verkauft werden dürfen. „Wir können im Internet nur stichprobenweise kontrollieren“, sagt Scheyer.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur rund 460 000 Produkte aus dem Verkehr gezogen. Dabei arbeitet die Behörde auch mit dem Zoll zusammen. „Bei zweifelhaften Produkten wird bei uns nachgefragt“, sagt Bildl. 2017 hat es 14 000 Anfragen gegeben. In der Wanderausstellung wird auch eine verbotene Drohne gezeigt. „Sie erfüllt nicht die Anforderungen für die CE-Kennzeichnung, genau wie eine Lichterkette aus China, die offene Stromkontakte hat“, sagt Scheyer. Seiner Meinung nach kümmern sich einige Hersteller nur oberflächlich um die Vorschriften der EU. Bei den meisten Beanstandungen reagieren Internetplattformen wie Ebay oder Amazon zügig und entfernen die Angebote. „Werden Produkte trotzdem weiter verkauft, folgen Strafen“, sagt Scheyer.