Justiz: Nördlinger muss für 15 Monate ins Gefängnis
In Oettingen geht es um die Frage, ob die für dieses Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage rechtens sind – und wo die Grenze für teilnehmende Geschäfte gezogen wird
Ein junger Mann aus Nördlingen hat während der Mess’ einen 17-Jährigen verprügelt. Es war nicht seine erste Straftat.
Oettingen Verkaufsoffene Sonntage sind in vielen bayerischen Städten Tradition, doch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015 droht, die Situation zu verändern. Augsburger Händler bekamen das bereits zu spüren.
Dort klagten Gewerkschaftler und Kirchenvertreter unter anderem dagegen, dass ein verkaufsoffener Sonntag auch den Bereich um ein Einkaufszentrum außerhalb der Kernstadt umfassen würde. Der Anlass des verkaufsoffenen Sonntags, das Turamichele-Fest, fand jedoch in einem anderen Teil der Stadt – am Rathaus – statt. Das Gericht gab den Klägern recht.
In der jüngsten Sitzung des Oettinger Stadtrats ging es nun um eine ähnliche Frage: Dürfen an verkaufsoffenen Sonntagen auch die Supermärkte außerhalb des Stadtzentrums öffnen? Robin Bhattacharyya (SPD) zweifelte daran, ob dies rechtlich zulässig ist und erläuterte, dass sich das Marktgeschehen in der Innenstadt abspielen würde. Bedenken äußerte er außerdem wegen eines angedachten verkaufsoffenen Sonntags am 25. November, dem Totensonntag. „Das ist meiner Meinung nach nicht erlaubt“, sagte Bhattacharyya.
Bürgermeisterin Petra Wagner befand, dass die Supermärkte am Sauereck echte Zugpferde für Kunden seien, auch an einem Sonntag. Theoretisch sei es kein Problem, die verkaufsoffene Zone auf die Oettinger Innenstadt zu beschränken, auch wenn sie das nicht als nötig erachte. „So stark frequentiert werden die Supermärkte dann auch nicht, dass es jemanden stören dürfte.“Wegen des Totensonntags gebe es eine Vereinbarung der Stadt mit dem Dekanat. Man habe sich darauf geeinigt, dass die Läden öffnen dürfen, aber kein Christkindelsmarkt stattfinden soll. Symbolfoto: S. Wyszengrad
Rudolf Oesterle (PWG) hielt Bhattacharyya entgegen, dass an einem verkaufsoffenen Sonntag in Nördlingen auch Baumärkte und Läden außerhalb der Innenstadt geöffnet hätten. „Unsere Supermärkte gehören zum Stadtgebiet.“Unterstützung erhielt er von SLO-Stadtrat Bernhard Raab („Wir sollten uns nicht selbst irgendwelche Schranken auferlegen“) und Klaus Winter (CSU-FWG). Winter fragte: „Wo soll man denn überhaupt die Grenze der Innenstadt ziehen?“Der Stadtrat einigte sich mehrheitlich darauf, die außerhalb der Innenstadt liegenden Supermärkte mit einzubeziehen, vier Gegenstimmen kamen aus der SPD. Wegen des Totensonntags will sich die Verwaltung erst noch rechtlich absichern.
OJeweils von 12.30 Uhr bis 17.30 Uhr am 18. März, 1. Juli und 28. Oktober.