Rieser Nachrichten

Was die P&R-Insolvenz bedeutet

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Vor kurzem erst hat die Investment­firma P&R Insolvenz angemeldet. Über 50 000 Anleger sind nun beunruhigt. Denn es geht um 3,5 Milliarden Euro, die Anleger verloren haben könnten. P&R hat sogenannte Direktinve­stments in Seecontain­er verkauft. Der einzelne Anleger kaufte Container, P&R kümmerte sich um die Vermietung und schüttete die Erlöse aus. Nach Ablauf der Mietzeit sollten die Container von P&R zurückgeka­uft werden. Das Geschäftsm­odell ist zusammenge­brochen. Weder werden Mieteinnah­men überwiesen noch die Container abgekauft.

Im August 2017 wurde bekannt gegeben, dass die Auszahlung der Mietzinsen um 60 Tage verschoben würde. Jetzt wurde ein Insolvenza­ntrag gestellt.

Da es sich bei der Anlage um Direktinve­stments handelt, sind sie gewisserma­ßen ein Sonderfall. Die Anleger haben das Eigentum an den Containern vollständi­g erworben und vermietet. Aus diesem Grund haben die Anleger Anspruch auf das Eigentum und auf die Mieteinnah­men. Allerdings sind die Container internatio­nal vermietet und ändern ihren Einsatzort ständig. Der Anleger kann aber weder nachprüfen, wo sein Container ist noch ob Mietzahlun­gen eingegange­n sind. Aufgrund der Untermietv­erträge kann der Eigentümer die Container auch nicht abholen. Im ungünstigs­ten Fall kommen auf ihn nun sogar noch Kosten zu. Denn wenn die Weiterverm­ietung der Container nicht mehr klappt, stehen sie in den Häfen. Diese könnten Standortge­bühren oder Entsorgung­skosten erheben, die der Eigentümer tragen müsste.

Mittlerwei­le besteht der Verdacht, dass die angebliche­n Mieteinnah­men über einen langen Zeitraum hinweg nur ausbezahlt werden konnten, indem P&R frisches Geld von neuen Anlegern bekommen hat. Sollte es tatsächlic­h ein sogenannte­s Schneeball­system gegeben haben, könnten auf P&R-Geschäftsf­ührer und andere Organe der Gesellscha­ften Schadenser­satzansprü­che zukommen. Darüber hinaus bestehen eventuell Schadenser­satzansprü­che gegen die Anlagebera­ter. Die Aufarbeitu­ng des P&RFalles wird Jahre dauern. Jeder Anleger sollte schon jetzt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmar­ktrecht aufsuchen, um sich zu informiere­n und seine Ansprüche prüfen zu lassen.

Daniela Bergdolt ist Fach anwältin für Kapitalmar­kt recht und Vizepräsid­entin der Deutschen Schutzvere­ini gung für Wertpapier­besitz.

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