Was die P&R-Insolvenz bedeutet
Vor kurzem erst hat die Investmentfirma P&R Insolvenz angemeldet. Über 50 000 Anleger sind nun beunruhigt. Denn es geht um 3,5 Milliarden Euro, die Anleger verloren haben könnten. P&R hat sogenannte Direktinvestments in Seecontainer verkauft. Der einzelne Anleger kaufte Container, P&R kümmerte sich um die Vermietung und schüttete die Erlöse aus. Nach Ablauf der Mietzeit sollten die Container von P&R zurückgekauft werden. Das Geschäftsmodell ist zusammengebrochen. Weder werden Mieteinnahmen überwiesen noch die Container abgekauft.
Im August 2017 wurde bekannt gegeben, dass die Auszahlung der Mietzinsen um 60 Tage verschoben würde. Jetzt wurde ein Insolvenzantrag gestellt.
Da es sich bei der Anlage um Direktinvestments handelt, sind sie gewissermaßen ein Sonderfall. Die Anleger haben das Eigentum an den Containern vollständig erworben und vermietet. Aus diesem Grund haben die Anleger Anspruch auf das Eigentum und auf die Mieteinnahmen. Allerdings sind die Container international vermietet und ändern ihren Einsatzort ständig. Der Anleger kann aber weder nachprüfen, wo sein Container ist noch ob Mietzahlungen eingegangen sind. Aufgrund der Untermietverträge kann der Eigentümer die Container auch nicht abholen. Im ungünstigsten Fall kommen auf ihn nun sogar noch Kosten zu. Denn wenn die Weitervermietung der Container nicht mehr klappt, stehen sie in den Häfen. Diese könnten Standortgebühren oder Entsorgungskosten erheben, die der Eigentümer tragen müsste.
Mittlerweile besteht der Verdacht, dass die angeblichen Mieteinnahmen über einen langen Zeitraum hinweg nur ausbezahlt werden konnten, indem P&R frisches Geld von neuen Anlegern bekommen hat. Sollte es tatsächlich ein sogenanntes Schneeballsystem gegeben haben, könnten auf P&R-Geschäftsführer und andere Organe der Gesellschaften Schadensersatzansprüche zukommen. Darüber hinaus bestehen eventuell Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater. Die Aufarbeitung des P&RFalles wird Jahre dauern. Jeder Anleger sollte schon jetzt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um sich zu informieren und seine Ansprüche prüfen zu lassen.
Daniela Bergdolt ist Fach anwältin für Kapitalmarkt recht und Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereini gung für Wertpapierbesitz.