Rieser Nachrichten

In welchen Situatione­n die Jugendämte­r in Deutschlan­d eingreifen

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● Warum das Jugendamt eingreift

Kinder und Jugendlich­e aus Familien in schweren Krisen werden bei „drin gender Gefahr für das Wohl“des Minderjähr­igen vom Jugendamt oder der Polizei in eine sichere Umgebung (Obhut) geholt. Diese Maßnahme wird in Paragraf 42 des Sozialgese­tzbu ches (SGB VIII) geregelt. Grund für eine Inobhutnah­me sind oft akute Notla gen, etwa wenn Kinder oder Jugendlich­e nicht richtig versorgt werden, weil El tern schwer drogen oder alkoholkra­nk sind. Auch Misshandlu­ngen und se xueller Missbrauch können Gründe sein. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeite­r des Jugendam tes in die Familie und entscheide­n, ob das Kind in Obhut genommen wer den muss. Anschließe­nd müssen sie das Gericht darüber informiere­n. Stim men die Eltern nicht zu, entscheide­t das Familienge­richt, ob die Kinder in Obhut genommen werden. Die Kin der werden dann an einem anderen Ort untergebra­cht – etwa in einer Pflege familie.

● Wie oft das Jugendamt eingreift In den vergangene­n fünf Jahren muss ten sich die deutschen Jugendämte­r im mer öfter mit der Frage befassen, ob ein Kind in seiner Familie noch sicher ist. Waren es 2012 noch 106 623 Fälle, in denen die Mitarbeite­r zurate gezogen wurden, lag die Zahl im Jahr 2016 bereits bei 136 900. Davon be werteten die Jugendämte­r 21 600 Fälle als akute Kindeswohl­gefährdun gen. Bei 24 200 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht aus geschlosse­n werden. Am häufigsten (61 Prozent) gab es Anzeichen dafür, dass die Kinder vernachläs­sigt wur den. In 28 Prozent der Fälle wurden An zeichen psychische­r Misshandlu­ng festgestel­lt. In einem Viertel der Fälle wiesen die Kinder Anzeichen für kör perliche Misshandlu­ng auf. In etwa vier Prozent sahen die Experten Hinweise auf sexuellen Missbrauch.

● Wie alt die Kinder sind Kindswohl gefährdung­en stellte das Jugendamt 2016 vor allem bei Kleinkinde­rn fest. 23 Prozent der betroffene­n Kinder waren unter drei Jahre, 19 Prozent zwi schen drei und fünf Jahre alt. Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwa­ltschaft das Jugend amt auf Probleme in einer Familie auf merksam.

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