In welchen Situationen die Jugendämter in Deutschland eingreifen
● Warum das Jugendamt eingreift
Kinder und Jugendliche aus Familien in schweren Krisen werden bei „drin gender Gefahr für das Wohl“des Minderjährigen vom Jugendamt oder der Polizei in eine sichere Umgebung (Obhut) geholt. Diese Maßnahme wird in Paragraf 42 des Sozialgesetzbu ches (SGB VIII) geregelt. Grund für eine Inobhutnahme sind oft akute Notla gen, etwa wenn Kinder oder Jugendliche nicht richtig versorgt werden, weil El tern schwer drogen oder alkoholkrank sind. Auch Misshandlungen und se xueller Missbrauch können Gründe sein. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeiter des Jugendam tes in die Familie und entscheiden, ob das Kind in Obhut genommen wer den muss. Anschließend müssen sie das Gericht darüber informieren. Stim men die Eltern nicht zu, entscheidet das Familiengericht, ob die Kinder in Obhut genommen werden. Die Kin der werden dann an einem anderen Ort untergebracht – etwa in einer Pflege familie.
● Wie oft das Jugendamt eingreift In den vergangenen fünf Jahren muss ten sich die deutschen Jugendämter im mer öfter mit der Frage befassen, ob ein Kind in seiner Familie noch sicher ist. Waren es 2012 noch 106 623 Fälle, in denen die Mitarbeiter zurate gezogen wurden, lag die Zahl im Jahr 2016 bereits bei 136 900. Davon be werteten die Jugendämter 21 600 Fälle als akute Kindeswohlgefährdun gen. Bei 24 200 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht aus geschlossen werden. Am häufigsten (61 Prozent) gab es Anzeichen dafür, dass die Kinder vernachlässigt wur den. In 28 Prozent der Fälle wurden An zeichen psychischer Misshandlung festgestellt. In einem Viertel der Fälle wiesen die Kinder Anzeichen für kör perliche Misshandlung auf. In etwa vier Prozent sahen die Experten Hinweise auf sexuellen Missbrauch.
● Wie alt die Kinder sind Kindswohl gefährdungen stellte das Jugendamt 2016 vor allem bei Kleinkindern fest. 23 Prozent der betroffenen Kinder waren unter drei Jahre, 19 Prozent zwi schen drei und fünf Jahre alt. Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugend amt auf Probleme in einer Familie auf merksam.