89 Selbstanzeigen von Flüchtlingen
Im ersten Quartal 2018 haben sich in Bayern 89 Flüchtlinge selbst wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation angezeigt. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 243 Fälle, wie die Generalstaatsanwaltschaft München mitteilte. Dabei handele es sich um Fälle, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an die Polizei weitergeleitet habe. Angaben zur Mitgliedschaft in einer Terrororganisation können eine aufschiebende Wirkung auf den Asylantrag eines Flüchtlings haben. Wenn die gemachten Aussagen schlüssig sind, müssen die Strafverfolgungsbehörden dem Fall nachgehen.