Ist die Abwassergebühr ungerecht?
Der Wemdinger Stadtrat Werner Waimann hat Klage eingereicht. Warum er das aktuelle System kritisiert
Wemding Die Abwassergebühr, welche die Stadt Wemding von ihren Bürgern verlangt, ist ein Stück weit ungerecht. Diese Ansicht vertritt Stadtrat Werner Waimann (Grüne). Deshalb ist er vor das Verwaltungsgericht Augsburg gezogen. Dort schlossen die Beteiligten einen Vergleich.
Waimann reibt sich daran, dass die Kommune keine gesplittete Abwassergebühr verlangt, also nicht nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt abgerechnet wird. Derzeit werde die Abwassergebühr nach dem Frischwasserbezug be- rechnet. In der Stadt gebe es viele Leerstände. Von diesen Grundstücken fließe Regenwasser in die Kanalisation, die Besitzer zahlten jedoch keine Abwassergebühr. Würde dies geändert, hätte die Kommune unter dem Strich zwar keine Mehreinnahmen, die Kosten für das Abwassersystem wären nach Ansicht von Waimann aber gerechter verteilt: „Andere Städte haben das schon geschafft.“
Bei der Frage, ob die für eine gesplittete Gebühr relevante Marke von mindestens zwölf Prozent Kostenanteil durch Regenwasser überschritten ist, gehen die Meinungen in Wemding auseinander. Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass der Anteil niedriger ist, Waimann verweist auf ein Gutachten, das vor einigen Jahren einen Anteil von 17 Prozent ergeben habe.
Der Grünen-Stadtrat nahm seinen privaten Wasser- und Abwasserbescheid aus dem Jahr 2016 zum Anlass, Klage einzureichen. Sein Ziel: „Ich will, dass eine Niederschlagswassergebühr eingeführt wird.“Die 6. Kammer des Verwal- tungsgerichts machte jedoch deutlich, dass sie für dieses Thema die falsche Stelle sei. Dies sei vielmehr politisch zu entscheiden. Rechtlich denkbar wäre eine Normenkontrollklage gegen die Satzung. In der Verhandlung nahm Waimann seine Klage bezüglich des Trinkwasserbescheids zurück. Bezüglich des Abwasserbescheids vereinbarten beide Seiten, dass die Stadt von dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die bisherige Kalkulation begutachten lässt. Sollte diese nicht stimmen, wäre über weitere Maßnahmen zu beraten. Auch Werner Waimann will abwarten, was die Überprüfung ergibt.