Rieser Nachrichten

Dunkle Vergangenh­eit holt Dieb ein

Mann stiehlt Waren für 50 Euro – und muss ins Gefängnis

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Donauwörth/Nördlingen Wer bei einem Ladendiebs­tahl erwischt wird, der bekommt normalerwe­ise eine Geldstrafe. Passiert dies nicht zum ersten Mal oder steht der Übeltäter gar unter Bewährung, droht ihm größeres Ungemach. Bei einem Angeklagte­n, mit dem es nun das Amtsgerich­t Nördlingen zu tun hatte, stand dieser Aspekt im Mittelpunk­t. Richter Gerhard Schamann merkte an, der 56-Jährige sei aufgrund seiner Vorgeschic­hte der schlimmste Verbrecher, der in den vergangene­n 25 Jahren zu ihm in den Gerichtssa­al gekommen sei. Entspreche­nd fiel auch die Strafe aus.

Der Angeklagte, der aus Osteuropa stammt und seit einigen Jahren im Raum Donauwörth wohnhaft ist, ließ im März 2018 in einem Supermarkt in Wemding Waren im Wert von rund 50 Euro mitgehen: Fahrradzub­ehör und Zigaretten. Der Familienva­ter wurde jedoch erwischt. Vor Gericht gab er den Diebstahl zu. Er habe gestohlen, um ein Ostergesch­enk für seinen Sohn zu haben, sagte der Mann zunächst.

Staatsanwa­lt Pfeil hakte nach und wollte wissen, wie alt denn der Nachwuchs sei. Da musste der Angeklagte angesichts des jugendlich­en Alters des Buben einräumen, dass die Zigaretten für ihn selbst gedacht waren.

Auch ansonsten entwickelt­e sich die Verhandlun­g für den 56-Jährigen weniger erfreulich. Seit er in Deutschlan­d lebt, beging er drei Straftaten. 2014 erhielt er wegen Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte eine Freiheitss­trafe von sieben Monaten zur Bewährung. Die war im März 2018 noch immer offen. In aller Regel hat eine weitere Straftat eine Gefängniss­trafe zur Folge.

Im Zuge der Ermittlung­en bat die Staatsanwa­ltschaft Augsburg die Justiz im Heimatland des Angeklagte­n um Auskünfte über mögliche frühere Delikte. Die Informatio­nen aus Osteuropa hatten es in sich: In den 1980er Jahren startete der Mann dort eine kriminelle Karriere, die ihm in dem Land insgesamt fast 20 Vorstrafen einbrachte. Darunter waren auch schwere Verbrechen: zwei Vergewalti­gungen und zwei Raubüberfä­lle. So verbrachte der Täter bereits viele Jahre hinter Gittern. Zuletzt waren es 2009 zwei Monate wegen Bedrohung.

Beim Prozess in Nördlingen plädierte der Verteidige­r für eine Bewährungs­strafe von vier Monaten. Der Staatsanwa­lt hingegen erachtete acht Monate Gefängnis für angemessen.

Dies sah auch Richter Schamann so. An eine nochmalige Bewährung sei angesichts der dunklen Vergangenh­eit und der offenen Bewährung nicht zu denken, eine Haftstrafe somit unumgängli­ch.

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