Dunkle Vergangenheit holt Dieb ein
Mann stiehlt Waren für 50 Euro – und muss ins Gefängnis
Donauwörth/Nördlingen Wer bei einem Ladendiebstahl erwischt wird, der bekommt normalerweise eine Geldstrafe. Passiert dies nicht zum ersten Mal oder steht der Übeltäter gar unter Bewährung, droht ihm größeres Ungemach. Bei einem Angeklagten, mit dem es nun das Amtsgericht Nördlingen zu tun hatte, stand dieser Aspekt im Mittelpunkt. Richter Gerhard Schamann merkte an, der 56-Jährige sei aufgrund seiner Vorgeschichte der schlimmste Verbrecher, der in den vergangenen 25 Jahren zu ihm in den Gerichtssaal gekommen sei. Entsprechend fiel auch die Strafe aus.
Der Angeklagte, der aus Osteuropa stammt und seit einigen Jahren im Raum Donauwörth wohnhaft ist, ließ im März 2018 in einem Supermarkt in Wemding Waren im Wert von rund 50 Euro mitgehen: Fahrradzubehör und Zigaretten. Der Familienvater wurde jedoch erwischt. Vor Gericht gab er den Diebstahl zu. Er habe gestohlen, um ein Ostergeschenk für seinen Sohn zu haben, sagte der Mann zunächst.
Staatsanwalt Pfeil hakte nach und wollte wissen, wie alt denn der Nachwuchs sei. Da musste der Angeklagte angesichts des jugendlichen Alters des Buben einräumen, dass die Zigaretten für ihn selbst gedacht waren.
Auch ansonsten entwickelte sich die Verhandlung für den 56-Jährigen weniger erfreulich. Seit er in Deutschland lebt, beging er drei Straftaten. 2014 erhielt er wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Die war im März 2018 noch immer offen. In aller Regel hat eine weitere Straftat eine Gefängnisstrafe zur Folge.
Im Zuge der Ermittlungen bat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Justiz im Heimatland des Angeklagten um Auskünfte über mögliche frühere Delikte. Die Informationen aus Osteuropa hatten es in sich: In den 1980er Jahren startete der Mann dort eine kriminelle Karriere, die ihm in dem Land insgesamt fast 20 Vorstrafen einbrachte. Darunter waren auch schwere Verbrechen: zwei Vergewaltigungen und zwei Raubüberfälle. So verbrachte der Täter bereits viele Jahre hinter Gittern. Zuletzt waren es 2009 zwei Monate wegen Bedrohung.
Beim Prozess in Nördlingen plädierte der Verteidiger für eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Der Staatsanwalt hingegen erachtete acht Monate Gefängnis für angemessen.
Dies sah auch Richter Schamann so. An eine nochmalige Bewährung sei angesichts der dunklen Vergangenheit und der offenen Bewährung nicht zu denken, eine Haftstrafe somit unumgänglich.