Alte Rechnungen in Wechingen
Das Thema Rückzahlungen soll noch einmal in den Landtag
Die Anlieger in Wechingen lassen nicht locker. Wie berichtet, hatten sie Vorauszahlungen für Beiträge zum Ausbau der Ortsdurchfahrt geleistet und fühlten sich nun ungleich und ungerecht behandelt. Die bayerische Staatsregierung hatte genau diese Straßenausbaubeiträge zuletzt rückwirkend zum 1. Januar abgeschafft. Die Wechinger hatten eine Unterschriftenliste sowohl an die Gemeinde als auch an den CSU-Landtagsabgeordneten Wolfgang Fackler geschickt. Der verwies damals auf die Stichtag-Regelung und dass den Anwohnern dadurch immerhin ein Drittel der Kosten erspart bliebe. Jetzt hörte er sich vor Ort noch einmal die Nöte der Anwohner an.
„Wir wollen, dass jeder Betroffene gleich behandelt wird“, fasst Johann Dürrwanger, einer von ihnen, zusammen. Das bedeute, dass keiner etwas bezahlen und alle Vorauszahlungen rückerstattet werden sollten. Dürrwanger betont, die Forderungen richteten sich nicht gegen die Gemeinde, die sich korrekt an die bestehenden Gesetze und Vorschriften gehalten habe. Jetzt sei der Freistaat gefragt, weshalb sich Fackler einschalten solle. Dieser versprach, einen Brief an Innenminister Joachim Herrmann und den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Thomas Kreuzer, zu schreiben.
In einer Stellungnahme erklärte Fackler gegenüber den Rieser Nachrichten, er habe von verschiedenen Kommunalpolitikern im Landkreis den Wunsch aufgenommen, dass diese für noch nicht abschließend veranlagte Maßnahmen den Bürgern die vorausbezahlten Beiträge zurückerstatten möchten. Fackler wolle dies im Landtag einbringen und gegenüber Fraktionschef Kreuzer anregen, diese Möglichkeit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung einzuräumen. Allerdings gelte es zu prüfen, ob dieser Vorschlag mit der Bestandskraft von Bescheiden vereinbar sei, die vor dem 1. Januar 2018 erlassen wurden. „Neben der politischen Dimension gibt es auch rechtsstaatliche Grundsätze“, so Fackler.
Die Stadt Nördlingen wandte sich in Briefen von Oberbürgermeister Hermann Faul direkt an Fackler, Innenminister Joachim Herrmann und Finanzminister Albert Füracker; Fauls Briefe und die Antwortschreiben liegen der Redaktion vor. Faul kritisiert unter anderem, dass durch Änderung von Artikeln im Kommunalabgaben-Gesetz (KAG) suggeriert werde, dass Gemeinden selbst entscheiden könnten, Beiträge von vor dem 1. Januar 2018 zurückzahlen zu können. Dies solle klargestellt werden. Der pauschale Ausgleich, der Gemeinden ab 2019 für entgangene EinwohnerBeteiligungen entschädigen soll, sei der Stadt zu gering, da er voraussichtlich nur knapp die Hälfte der entgangenen Einnahmen ausgleiche. Deshalb forderte die Stadt, die Mittel für diesen Ausgleich deutlich aufzustocken.
Entschädigung der Gemeinden im Blick
Fackler antwortete, er werde sich für weitere Optimierungen bei Einzelfragen zu Anlieger-Abgaben einsetzen, verwies aber darauf, dass der Konsens der Stichtag-Regelung bislang von der Mehrheit des Landtages als „zumindest einleitender Ausgleich“gesehen werde. Besonders in den Blick wolle Fackler die künftige Entschädigung der Gemeinden nehmen; darüber solle bis November/ Dezember diesen Jahres Klarheit herrschen.
Innenminister Joachim Herrmann antwortete, beim Gesetzgebungs-Verfahren seien verschiedene Lösungen intensiv diskutiert worden und Änderungen seien definitiv nicht mehr möglich. Einen Stichtag festzusetzen, sei unvermeidlich gewesen, die zwangsläufigen Unterschiede, die sich daraus ergeben, verstießen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Im Übrigen werden Härtefälle besonders berücksichtigt. Hermann stellte fest, dass die endgültige Höhe der Vorauszahlungen an die Gemeinden noch nicht festgelegt sei. Das Finanzministerium argumentierte in gleicher Weise wie der Innenminister.
Die Stadt Oettingen unternahm laut Bürgermeisterin Petra Wagner keine Versuche, auf überregionaler politischer Ebene noch etwas zu ändern: „Wir hätten uns dafür zu weit im Zeitfenster zurück bewegen müssen; die ersten Beiträge für die Königsstraße wurden schon im Juni 2016 eingehoben.“