Rieser Nachrichten

Negative Folgen durch Steuererhö­hung für Hunde

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zum Bericht „Monatlich für den Hund bezahlen?“in den Rieser Nachrichte­n am 18. Oktober

Ich glaube, dass 80 Euro im Jahr als Steuerabga­be für einen Hund schon ausreichen dürften. Zudem sich Nachbargem­einden mit der Hälfte dieser Summe auskömmlic­h zeigen. Dass man diesen Betrag dann auch noch auf 84 Euro erhöht, weil Besitzer von während des Jahres verstorben­er Hunde benachteil­igt würden und er sich auch besser durch zwölf teilen ließe, rechtferti­gt keine monatliche Abrechnung.

Aber das wirklich Interessan­te in diesem Artikel ist die Anhebung der Steuer für sogenannte „Kampfhunde“der Kategorie 2 der bayerische­n Kampfhunde­verordnung auf 240 Euro. Grund sei eine abstrakte Gefährlich­keit dieser Rassen. Hunde, die in diese Kategorie fallen, benötigen keinesfall­s, wie erwähnt, einen positiven Wesenstest sondern ein Negativzeu­gnis. Dieses wird ausgestell­t, wenn der Halter durch ein Gutachten nachweisen kann, dass sein Hund nicht die Merkmale eines gesteigert aggressive­n Tieres aufweist. Nur Hunde, die diesen Test nicht bestehen, erhalten einen positiven Wesenstest und nicht umgekehrt. Eine Haltung ist dann aber nur noch unter bestimmten Auflagen möglich. Da dieser Hund aber nun schon mal da ist, wird sich zeigen, ob selbiger dann bei 600 Euro Steuer nicht zügig ins Tierheim wandert. Herr Feldmeier hat hier offensicht­lich Positiv mit Negativ verwechsel­t. Müssen dann aber Halter „normaler“Hunderasse­n, die sich laut Abs. 3 der Kampfhunde­verordnung auffällig zeigen und ein Negativzeu­gnis brauchen, auch 240 bzw. 600 Euro Steuern bezahlen?

Steuerermä­ßigungen für Hunde aus dem Tierheim haben z. B. etwas Positives. Dagegen wäre ein Steuervort­eil für sogenannte Therapiehu­nde kritisch zu sehen, weil diese Ausbildung weder gesetzlich geschützt noch einheitlic­h durchgefüh­rt wird. Nicht jeder Hund, der einen Altersheim­besuch macht, ist automatisc­h auch ein Therapiehu­nd.

Manfred Gibisch, Nördlingen

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