Negative Folgen durch Steuererhöhung für Hunde
zum Bericht „Monatlich für den Hund bezahlen?“in den Rieser Nachrichten am 18. Oktober
Ich glaube, dass 80 Euro im Jahr als Steuerabgabe für einen Hund schon ausreichen dürften. Zudem sich Nachbargemeinden mit der Hälfte dieser Summe auskömmlich zeigen. Dass man diesen Betrag dann auch noch auf 84 Euro erhöht, weil Besitzer von während des Jahres verstorbener Hunde benachteiligt würden und er sich auch besser durch zwölf teilen ließe, rechtfertigt keine monatliche Abrechnung.
Aber das wirklich Interessante in diesem Artikel ist die Anhebung der Steuer für sogenannte „Kampfhunde“der Kategorie 2 der bayerischen Kampfhundeverordnung auf 240 Euro. Grund sei eine abstrakte Gefährlichkeit dieser Rassen. Hunde, die in diese Kategorie fallen, benötigen keinesfalls, wie erwähnt, einen positiven Wesenstest sondern ein Negativzeugnis. Dieses wird ausgestellt, wenn der Halter durch ein Gutachten nachweisen kann, dass sein Hund nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven Tieres aufweist. Nur Hunde, die diesen Test nicht bestehen, erhalten einen positiven Wesenstest und nicht umgekehrt. Eine Haltung ist dann aber nur noch unter bestimmten Auflagen möglich. Da dieser Hund aber nun schon mal da ist, wird sich zeigen, ob selbiger dann bei 600 Euro Steuer nicht zügig ins Tierheim wandert. Herr Feldmeier hat hier offensichtlich Positiv mit Negativ verwechselt. Müssen dann aber Halter „normaler“Hunderassen, die sich laut Abs. 3 der Kampfhundeverordnung auffällig zeigen und ein Negativzeugnis brauchen, auch 240 bzw. 600 Euro Steuern bezahlen?
Steuerermäßigungen für Hunde aus dem Tierheim haben z. B. etwas Positives. Dagegen wäre ein Steuervorteil für sogenannte Therapiehunde kritisch zu sehen, weil diese Ausbildung weder gesetzlich geschützt noch einheitlich durchgeführt wird. Nicht jeder Hund, der einen Altersheimbesuch macht, ist automatisch auch ein Therapiehund.
Manfred Gibisch, Nördlingen