Hepatitis C: Was die Anwälte des Arztes sagen
Der Mediziner, der am Donauwörther Krankenhaus knapp 50 Patienten mit dem Virus angesteckt haben soll, kann sich den Infektionsweg nicht erklären
In der Donauwörther Hepatitis-Affäre melden sich die Anwälte des verdächtigen Narkosearztes zu Wort.
Landkreis/Donauwörth Nach wie vor stehen die Infektionen mit Hepatitis C am Krankenhaus in Donauwörth stark im öffentlichen Interesse. Überregionale Medien und Fernsehsender berichten ausführlich. Und auch bei den Patienten sind die Vorfälle längst noch nicht erledigt. Allein in die Donau-Ries-Klinik kommen täglich bis zu 30 Personen, um sich auf das Virus testen zu lassen. Hintergrund ist nach wie vor der Verdacht, ein infizierter und medikamentenabhängiger Anästhesist könnte Patienten angesteckt haben.
Zu dem im Raum stehenden Verdacht äußert sich jetzt der Anwalt des Narkosearztes. Christian Kanth, der zusammen mit Dr. David Herrmann von der gleichnamigen Augsburger Kanzlei den Mediziner vertritt. Er erklärt gegenüber unserer Zeitung, dass sein Mandant selbst nicht wisse, wie er Patienten angesteckt haben könnte. „Auf die Frage, wie Patienten infiziert wurden, gibt es derzeit noch keine plausible Erklärung“, sagt der Anwalt. „Unser Mandant hat niemals bewusst Patienten gefährdet oder so etwas billigend in Kauf genommen.“
Und er fügt hinzu: „Unser Mandant schließt aus, dass eine einmal benutzte Spritze oder Kanüle nochmals verwendet wurde.“Bei der Medikamentenabhängigkeit des Mediziners und dem Infektionswege handle es sich um zwei verschiedene Sachverhalte, so der Anwalt.
Unterdessen zeige sich sein Mandant gegenüber den ermittelnden Behörden sehr kooperativ. Er habe an einer ausführlichen Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Augsburg teilgenommen und stehe für Fragen der Ermittlungsbehörden weiter zur Verfügung.
Kanth betont aber, dass es nicht erwiesen sei, dass die Ansteckungsfälle ausschließlich auf den Narkosearzt zurückzuführen sind. Mittlerweile allerdings gibt es zumindest klare Hinweise darauf, dass ein Anteil der infizierten Patienten mit dem gleichen Virustyp infiziert wurde, den auch der unter Verdacht stehende Arzt hatte. Denn seit gestern liegen dem Gesundheitsamt Donau-Ries erste Teilergebnisse des nationalen Referenzzentrums des Robert-Koch-Instituts vor. Dieses analysiert die Blutproben der Patienten, die positiv getestet wurden, und hat jetzt für zwölf Proben einen Befund: Der Virus-Gentyp und dessen Subtyp ist stets der gleiche. Ob das auch für weitere Blutproben der Fall ist, werden weitere Ergebnisse in den nächsten Wochen zeigen.
Wie der Anwalt des verdächtigten Arztes erklärt, habe sein Mandant während seiner Zeit am Krankenhaus Donauwörth nicht gewusst, dass er mit Hepatitis C infiziert war. Zudem könne er auch nicht erklären, wo er selbst sich infiziert hat. Nur durch einen Zufall habe der Mediziner im Mai 2018 den positiven Befund erhalten. „Er hat sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben, wurde therapiert und gilt mittlerweile als geheilt“, erklärt der Jurist. Das hätten weitere Kontrolluntersuchungen bestätigt. So sei auch zu Beginn seiner Arbeit an der St.-Anna-Virngrund-Klinik in Ellwangen keine Infektionsgefahr mehr von ihm ausgegangen.
Das Arbeitszeugnis, das die Donau-Ries-Klinik seinem Mandanten ausgestellt habe, sei „wohlwollend und bescheinigt ihm eine gute bis sehr gute Arbeitsleistung“. Und er fügt hinzu: „Ein angeblich versteckter Hinweis auf eine Medikamentenabhängigkeit ist unserem Mandanten nicht aufgefallen.“
Wie das Landratsamt meldet, sind nun 48 Fälle von Patienten bekannt, die positiv auf Hepatitis C getestet worden sind. Davon sind 20 Patienten bei der Gruppe gewesen, bei denen der unter Verdacht stehenden Mediziner die Narkose gesetzt hatte. Alle weiteren gehören zu der Gruppe, bei denen der Narkosearzt nur als Vertretung aktiv war. 835 Rückmeldungen sind bis dato eingegangen.
Da man damit rechnet, dass sich angeschriebene Patienten zwar haben testen lassen, bei negativem Befund das Ergebnis nicht dem Gesundheitsamt melden, werden nach Information von gKU–Vorstand Jürgen Busse diese nochmals angeschrieben. „Wir brauchen am Ende Gewissheit, dass alle sich haben testen lassen“, so Busse. Im Übrigen habe man von allen in Frage kommenden Patienten Anschriften gehabt – selbst ins Ausland seien Briefe gegangen. Flüchtlinge seien nicht darunter.