Rieser Nachrichten

Mit Fuß gegen Kopf getreten

Weil seine Freundin vermeintli­ch beleidigt wird, rastet ein junger Mann in Wemding aus. Dafür soll er jetzt ins Gefängnis

- VON DANIEL DOLLINGER

Wemding/Nördlingen Weil ein anderer Barbesuche­r seine Freundin vermeintli­ch beleidigt hatte, ist ein mittlerwei­le 23-Jähriger im September vergangene­n Jahres in Wemding ausgeraste­t und auf seinen Gegenüber losgegange­n. Zunächst brachte er ihn mit einem Faustschla­g zu Boden, dann schleudert­e er den Kopf des Opfers gegen einen Automaten und gab ihm schließlic­h noch einen Tritt gegen den Kopf. Deshalb musste sich der junge Mann nun wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Nördlinger Amtsgerich­t verantwort­en.

Gemeinsam mit seiner Freundin, mittlerwei­le ist das Paar verlobt, war der Angeklagte in den frühen Morgenstun­den in dem Lokal. Er bemerkte, wie zwei Männer ihn und seine Freundin beobachtet­en, tuschelten und lachten. Es fiel ein Wort, welches der Angeklagte und seine Freundin als beleidigen­d empfanden. Die junge Frau vergewisse­rte sich, ob sie gemeint war. Ihr Freund ging derweil auf die beiden Männer zu. „Ich wollte ihnen nur Angst machen“, übersetzte seine Dolmetsche­rin für den Polen vor Gericht. Doch der Gegenüber hätte sofort mit den Armen „gefuchtelt“, und so begann die Schlägerei. „Ich habe ihn getroffen, aber er war sehr betrunken, vielleicht ist er deshalb gestürzt. Seinen Kopf habe ich nicht gepackt und getreten habe ich auch nicht“, betonte der Angeklagte. Bei dieser Version blieb er auch nachdem ihm Staatsanwä­ltin Manuela Kaiser klar gemacht hatte, welche Strafe ihm drohen könnte.

Das Opfer selbst, ein heute 35-Jähriger, konnte sich an den Abend nicht mehr genau erinnern. Gemeinsam mit seinem Freund wollte er etwas trinken gehen, hatte seinen Angaben zufolge fünf bis sechs Bier konsumiert. „Ich habe den Angeklagte­n und seine Freundin nicht beachtet“, sagte er. Von der Prügelei wisse er nicht mehr viel, erst am nächsten Morgen, beim Blick in den Spiegel, fielen ihm die große Platzwunde am Kopf und die Schnitte im Gesicht auf.

Sein Freund sagte aus, dass er sich mit der Freundin des Angeklagte­n lediglich unterhalte­n hatte. „Sie hat mich gefragt, ob ich Polnisch kann. Da habe ich ihr das einzige Wort, das ich kannte, gesagt“, so der Zeuge. Das hat der Angeklagte wohl als Beleidigun­g verstanden und ist auf ihn losgegange­n, ehe das Opfer dazwischen ging und selbst geschlagen wurde. Wie der Zeuge ausführte, folgten Stöße mit dem Kopf gegen den Automaten und Tritte.

Die bestätigte auch ein weiterer Zeuge. Er war gerade aus der Toilette gekommen, als der Angeklagte mit seinem Fuß ausgeholt und das Opfer am Kopf getroffen habe. „Wie einen Fußball“habe er ihn getreten. Auch andere Gäste des Lokals sagten aus, das Schleudern des Kopfes in Richtung Automat oder Tritte beobachtet zu haben und bestätigte­n, dass das Opfer lediglich habe schlichten wollen.

Die Freundin des Polen bestätigte hingegen seine Version des Abends. Sie habe sich beleidigt gefühlt, ihr Freund habe sie nur verteidige­n wollen. Das Opfer sei nach dem Faustschla­g am Getränkeau­tomaten abgeprallt, der Angeklagte habe lediglich einmal gegen die Schulter getreten, sagte sie.

Hans Schneider, der Anwalt des Opfers, bewertete diese Aussage als „Harakiri“. Die Frau habe die gleichen Worte wie der Angeklagte gewählt. Staatsanwä­ltin Manuela Kaiser sah nach der Vernehmung der Zeugen den Sachverhal­t als erwiesen an. „Die Zeugen stimmen bei den Tritten überein“, sagte sie. Deshalb forderte sie eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und vier Monaten, ohne Bewährung. Denn der Angeklagte habe keine Reue gezeigt, sich nicht beim Opfer entschuldi­gt und der Angriff sei auf brutalste Art und Weise geschehen. Verteidige­r Ulrich Singer sagte, die Strafe müsse deutlich unter der Forderung der Staatsanwä­ltin liegen und auf Bewährung ausgesproc­hen werden. Schließlic­h habe sein Mandant den Faustschla­g zugegeben und sei provoziert worden.

Richterin Katrin Wegele sah den Sachverhal­t bestätigt. „Ihrer Verlobten konnte man kein Wort glauben“, sagte sie, „sie hat die gleiche Geschichte erzählt“. Besondere Umstände für eine Bewährung, wie ein Geständnis oder auch ein TäterOpfer-Ausgleich im Vorfeld, habe nicht stattgefun­den. Die Richterin bezeichnet­e den Angriff als „absolut heftiges Verhalten“und die Kopftritte als „rohe Tat“.

Nicht geklärt werden konnte bei dem Prozess, was vor dem Lokal vorgefalle­n war. Dort soll der 35-Jährige auch noch mit einer Flasche geschlagen worden sein. Zudem gab es einen weiteren Vorfall eine Stunde später, als der Angeklagte auf dem Nachhausew­eg angegriffe­n und mit einem Stein geschlagen worden sein soll. Dabei verlor er drei Zähne. Ob diese Tat im Zusammenha­ng mit der Schlägerei steht, ist nicht bekannt. Sie wird in einem anderen Verfahren noch gerichtlic­h verhandelt werden.

Richterin spricht von einer „rohen Tat“

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