Tempo 30 bleibt
In der Kerschensteiner Straße in Nördlingen wurde die Regelung wegen der Sperrung der Wemdinger Unterführung von der Stadt beschlossen. Die Polizei hält das nach wie vor für unnötig
Eine ruhige Nebenstraße war die Kerschensteiner Straße in Nördlingen wahrlich nicht, als die Wemdinger Unterführung monatelang gesperrt war. Viele Autofahrer nutzten den Weg durchs Wemdinger Viertel als Umleitungsstrecke um die Großbaustelle. Die Stadt hatte deshalb kurz nach Beginn der Bauarbeiten entschieden, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde, die bis dahin nur für einen Teil der Kerschensteiner Straße galt, auf nahezu die gesamte Länge auszuweiten. Zahlreiche Anwohner hätten sich bei der Verwaltung beklagt, dass die Ausfahrt aus der Wagga-Wagga-Straße, der Egerländer Straße und der Olmützer Straße wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum möglich sei, führte das Ordnungsamt damals als Begründung an. Auch Fußgänger hätten sich beschwert, weil ein Überqueren der Straße wegen der vielen Fahrzeuge besonders gefährlich geworden sei.
Die Wemdinger Unterführung ist längst wieder geöffnet, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 besteht aber nach wie vor. Jürgen Landgraf, Leiter des Nördlinger Ordnungsamts, bestätigt gegenüber den
dass es angedacht sei, diese Regelung dauerhaft beizubehalten. Gerade sei wegen der Sperrung der Ostspange ohnehin ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Kerschensteiner Straße spürbar. Viele Anwohner hätten sich bei der Stadt gemeldet und darum gebeten, Tempo 30 im gesamten Bereich zwischen Wemdinger Straße und Augsburger Straße auch in Zukunft beizubehalten. Dafür habe man sich nach Rücksprache mit dem Oberbürgermeister entschieden.
Die Nördlinger Polizeiinspektion hatte sich schon bei der Verlängerung des Tempo-30-Bereichs kritisch zum Handeln der Stadt geäußert. Die Maßnahme sei nicht mit der Polizei abgesprochen worden, hieß es damals. Die Beamten bemängelten die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung und zweifelten deren rechtliche Grundlage an. Daran habe sich bis heute nichts geändert, bekräftigt der Nördlinger Polizeichef Walter Beck. Es gebe aus polizeilicher Sicht „keine schlüssige Begründung“für eine Verlängerung der Zone 30. Im Bereich der Kreuzung Am Hohen Weg/Christian-Ewig-Straße bis Augsburger Straße gebe es keine besonders schützenswerte Einrichtung wie einen Kindergarten oder eine Schule. Die Einmündungen zu den Nebenstraßen seien übersichtlich gebaut. „Während des gesamten Verlaufes der Kerschensteiner Straße gibt es keinen Unfallschwerpunkt“, sagt Beck.
Eine andere von der Stadt beschlossene Neuerung begrüßt der Polizeichef allerdings. Zwischen der Wemdinger Straße und der Christian-Ewig-Straße dürfen Radfahrer ab sofort frei entscheiden, ob sie die Kerschensteiner Straße auf dem Gehweg oder der Fahrbahn durchqueren wollen. Das bisherige Konzept, das Radler verpflichtet hat, den Gehweg zu nutzen, sei rechtlich nicht mehr zulässig gewesen, sagt Ordnungsamtsleiter Jürgen Landgraf. Wer mit seinem Rad den Gehweg nutze, dürfe das nur noch in Schrittgeschwindigkeit und unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger tun, heißt es von der Stadt.
Zwischen Christian-Ewig-Straße und Augsburger Straße gelte die bisherige Regelung weiter, sagt Jürgen Landgraf. Dort verlaufen die deutlich breiteren Geh- und Radwege durch einen Grünstreifen abgetrennt auf beiden Seiten parallel zur Fahrbahn.
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