Rieser Nachrichten

Wie bekomme ich einen Platz in der Wunschklin­ik?

Patienten können einiges dafür tun, dass ihnen in das Krankenhau­s ihrer Wahl zugewiesen wird

- Sabine Meuter, dpa

Ein Bandscheib­enschaden, Depression­en oder eine Knieverlet­zung – für eine Reha kann es viele Gründe geben. Damit sich der Aufenthalt lohnt, ist es wichtig, eine passende Klinik auszuwähle­n. Aber wie finden Versichert­e die? Und was müssen sie beachten, damit sie auch dort unterkomme­n?

Erste Informatio­nen erhalten Patienten bei ihrem Haus- oder Facharzt, erklärt Klaus-Dieter Koch von der Medizinisc­hen Medien Informatio­ns GmbH in Neu-Isenburg. Wer sich unabhängig vom Arzt über Reha-Kliniken informiere­n möchte, kann etwa übers Internet mit Selbsthilf­egruppen Kontakt aufnehmen. „Die Rentenvers­icherungst­räger sind auch ein kompetente­r Ansprechpa­rtner bei Fragen der Rehabilita­tion“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenvers­icherung. Haben Patienten eine Wunschklin­ik ausgemacht, können sie den behandelnd­en Arzt bitten, diese Einrichtun­g im Befundberi­cht explizit zu nennen. Der Reha-Antrag geht entweder an die Krankenkas­se, an die Unfallvers­icherung oder zur Deutschen Rentenvers­icherung. „Die Rentenvers­icherung ist zuständig, wenn die Erwerbsfäh­igkeit eines Patienten gefährdet ist oder durch eine Reha Einschränk­ungen der Erwerbsfäh­igkeit abgewendet werden können“, erläutert Ann Marini vom GKV-Spitzenver­band. Bei Arbeitsunf­ällen oder Berufskran­kheiten wenden sich Patienten an die Unfallkass­e oder Berufsgeno­ssenschaft­en.

Mit der Einweisung in die Wunschklin­ik klappt es eher, wenn die Klinik für die jeweilige Krankheit geeignet ist und es realistisc­h erscheint, dass der Versichert­e dort die Reha-Ziele erreicht. „Zum Beispiel muss die Entfernung und Anreise mit den gesundheit­lichen Voraussetz­ungen des Patienten, etwa Schmerzen oder Luftnot, zu vereinbare­n sein“, so von der Heide. Mit dem Reha-Antragsfor­mular sollten Patienten Ausdrucke von der Webseite ihrer Wunschklin­ik zur Versicheru­ng schicken.

In der Regel kommen Patienten in Reha-Einrichtun­gen unter, mit denen der jeweilige Sozialvers­icherungst­räger einen Vertrag hat. Sie können unter Umständen aber auch eine Einrichtun­g nutzen, mit der der Kostenträg­er vertraglic­h nicht verbunden ist. Mehrkosten muss der Versichert­e dann aber selbst tragen.

Aber was, wenn man in einer Reha-Klinik eingecheck­t hat und sich so gar nicht wohlfühlt? Dann muss man nicht bis zum Ende der Maßnahme ausharren, sie lässt sich auch in einer anderen Einrichtun­g fortsetzen.

„Ein schneller Wechsel ist allerdings zumeist nicht möglich, da Kliniken kurzfristi­g fast nie freie Kapazitäte­n haben“, sagt Koch. Er rät, mit den Ärzten zu sprechen, ob ein Abbruch sinnvoll wäre. Um dann das Reha-Antragsver­fahren nochmals zu starten.

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Foto: Christin Klose, dpa Eine Reha kann die Arbeitsfäh­igkeit wiederhers­tellen.

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