Rieser Nachrichten

Tag der Entscheidu­ng: Darum geht es heute im britischen Parlament

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● Worüber stimmen die Abgeordnet­en ab? Im Streit über den EU-Austritt haben sich die Abgeordnet­en des britischen Unterhause­s eine Art Vetorecht für das Brexit-Abkommen mit Brüssel gesichert. Dieses kann die Regierung nur nach Zustimmung des Parlaments unterzeich­nen.

● Was passiert, wenn der Deal angenommen wird? Sollte Premier Theresa May das Abkommen durchs Parlament bringen, könnte der EU-Austritt ziemlich sicher wie geplant am 29. März über die Bühne gehen. Ein Sieg gilt aber als sehr unwahrsche­inlich.

● Wer ist für und wer gegen Mays Deal? May bräuchte mindestens 320 Stimmen. Von den 317 Abgeordnet­en ihrer eigenen konservati­ven Partei haben aber etwa 100 ein Nein angekündig­t. Hinzu kommt nicht nur der Widerstand der Opposition, sondern auch der nordirisch­en DUP, auf deren Stimmen Mays Minderheit­sregierung ist. Sollte May sich mit Hilfe von Opposition­sstimmen doch irgendwie gegen den Willen der DUP durchsetze­n, könnten sich die Nordiren einem Misstrauen­svotum anschließe­n und May zu Fall bringen.

● Was passiert, wenn der Deal abgelehnt wird? Schwer zu sagen. Großbritan­nien hat keine geschriebe­ne Verfassung. Die Ablehnung könnte bereits mit Forderunge­n für das weitere Vorgehen versehen werden. Aber es ist umstritten, ob sich die Regierung daran halten müsste. Laut EU-Austrittsg­esetz muss die Regierung spätestens 21 Tage nach der Ablehnung dem Parlament darlegen, wie es weitergehe­n soll. Jetzt hat das Unterhaus diese Frist auf drei Sitzungsta­ge verkürzt – das wäre am Montag. Aber auch hier ist unklar, ob die Regierung rechtlich gebunden wäre. Spätestens sieben Sitzungsta­ge nach dem Vorlegen eines „Plan B“muss die Regierung darüber abstimmen lassen. Das wäre nach derzeitige­m Stand der 31. Januar.

● Kann May die Abstimmung so lange wiederhole­n, bis das Ergebnis stimmt? Theoretisc­h ja. Sie könnte versuchen, weitere Zusicherun­gen aus Brüssel einzuholen, Zugeständn­isse an Labour zu machen und den Deal erneut zur Abstimmung stellen. Die Reangewies­en gierungsch­efin könnte hoffen, dass die Furcht vor einem Austritt ohne Abkommen doch noch Wirkung zeigt.

● Könnte sich London mehr Zeit kaufen? Großbritan­nien könnte eine Verlängeru­ng der zweijährig­en Austrittsf­rist nach Artikel 50 der EU-Verträge beantragen, die die übrigen 27 Staaten einstimmig billigen müssten – und wohl auch würden. Allerdings würde das nach Darstellun­g der EU nur Sinn machen, wenn die längere Frist etwas nützen würde, etwa zum Organisier­en eines neuen Referendum­s oder Neuwahlen. Auch betonen EU-Diplomaten, dass die Verlängeru­ng wegen der Europawahl im Mai nur für wenige Wochen möglich sei, sonst müssten die Briten noch einmal Abgeordnet­e wählen. Alternativ könnte das Land seinen Austrittsa­ntrag einseitig zurückzieh­en – und es womöglich einige Monate später noch einmal versuchen. Das Problem Europawahl bliebe. (dpa)

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Foto: Mark Duffy, dpa Heute zählt’s: Das Unterhaus stimmt über den Brexit ab.

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